In Baden-Württemberg ist das Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte vom 15. September an schon beschlossen. "Wir gehen davon aus, dass bis zum 15. September jede und jeder in Baden-Württemberg die Möglichkeit für eine Impfung hatte", sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. Wer das Impfangebot dennoch freiwillig verstreichen lässt, muss damit rechnen, für den quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall später keine Entschädigung mehr zu erhalten.
Biontech rechnet damit, dass schon Mitte Oktober die 5 bis 11 Jährigen geimpft werden können. Die Studienergebnisse liegen vor und müssen nur noch für die Zulassungsbehörden aufbereitet werden. Bis Ende des Jahres würden auch die Studiendaten zu den jüngeren Kindern ab sechs Monaten erwartet.
In Baden-Württemberg ist das Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte vom 15. September an schon beschlossen. "Wir gehen davon aus, dass bis zum 15. September jede und jeder in Baden-Württemberg die Möglichkeit für eine Impfung hatte", sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. Wer das Impfangebot dennoch freiwillig verstreichen lässt, muss damit rechnen, für den quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall später keine Entschädigung mehr zu erhalten.
Ich bin ja kein Jurist, aber kann das mit unserem Grundgesetz vereinbar sein? Die Lohnfortzahlung ist gesetzlich festgeschrieben bei Krankheit. Wenn ich zudem nicht krank bin, sondern aus anderweitigen Gründen in Quarantäne geschickt werde (außer Rückkehr aus Risikogebiet/Variantengebiet, sofern dann Quarantäne angeordnet ist und bereits vor Reiseantritt bekannt), dann kann ich nicht selbst dafür verantwortlich gemacht werden. Ganz unangenehme Entwicklung in Baden-Württemberg.
Biontech rechnet damit, dass schon Mitte Oktober die 5 bis 11 Jährigen geimpft werden können. Die Studienergebnisse liegen vor und müssen nur noch für die Zulassungsbehörden aufbereitet werden. Bis Ende des Jahres würden auch die Studiendaten zu den jüngeren Kindern ab sechs Monaten erwartet.
Nebenbei habe ich mir mal seit langem wieder das Impfmonitoring des RKI (Excel-Tabelle) angeschaut.
Laut der Übersicht sind wir bei Ü18 mittlerweile bei 77% Erstimpfungen und fast 73% Zweitimpfungen.
Die 12-17-Jährigen sind mittlerweile bei 36% bzw. 24,7%. Angesichts der nur eingeschränkten Empfehlung der STIKO aus meiner Sicht doch relativ viel. Wäre interessant, wie viele dieser Altersgruppe sich noch impfen lassen wollen.
Interessant finde ich, dass von den Ü60 immer noch 15% noch nicht mal eine Erstimpfung haben.
Leider wird bei der Übersicht der täglichen Impfungen nicht zwischen den Altersgruppen unterschieden. Wäre interessant, wie die aktuelle Verteilung ist, ob z.B. mehr Schüler/Jugendliche zum Impfen kommen oder ob weiterhin ein konstanter Anteil Ü18/U60 dabei ist.
dann kann ich nicht selbst dafür verantwortlich gemacht werden
ich denke die Argumentation geht so, dass du sehrwohl selbst verantwortlich gemacht werden kannst weil du dich nicht hast impfen lassen. Du hättest mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern können dass du erkrankst.
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Grüße
Tri-K
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Ich bin ja kein Jurist, aber kann das mit unserem Grundgesetz vereinbar sein? Die Lohnfortzahlung ist gesetzlich festgeschrieben bei Krankheit. Wenn ich zudem nicht krank bin, sondern aus anderweitigen Gründen in Quarantäne geschickt werde (außer Rückkehr aus Risikogebiet/Variantengebiet, sofern dann Quarantäne angeordnet ist und bereits vor Reiseantritt bekannt), dann kann ich nicht selbst dafür verantwortlich gemacht werden. Ganz unangenehme Entwicklung in Baden-Württemberg.
Ist nebenbei bereits (ich vermute schon vor Corona) so oder ähnlich im Infektionsschutzgesetz verankert.
etwas leichter zu lesen so:
Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht ausdrücklich, dass der Arbeitgeber nur zahlen muss, wenn der Beschäftigte arbeitsunfähig wird, „ohne dass ihn ein Verschulden trifft“. Wer selbst schuld an seiner Erkrankung ist, bekommt auch mit gelbem Schein kein Gehalt mehr.
Ob eine Impfung nicht anzunehmen "eigenes Verschulden" ist, mag zwar strittig sein, aber erstmal ist das die Argumentation.