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Radunfall - Unfallgegner ist aber erst 6 Jahre - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
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Alt 11.05.2021, 14:12   #1
ironshaky
Szenekenner
 
Benutzerbild von ironshaky
 
Registriert seit: 13.04.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 672
Radunfall - Unfallgegner ist aber erst 6 Jahre

Am letzten Sonntag fuhr ich mit dem Rennrad auf einer sehr breiten Nebenstraße durch einen Ort. Ist auf meiner Lieblingsrunde und ich komme da regelmäßig durch. Am Sonntag kommt plötzlich ein Kind auf einem Fahrrad zwischen den parkenden Autos auf die Straße gefahren, ohne zu schauen und mit ziemlich Tempo. Wir beide konnten der Zusammenstoß nicht verhindern und es hat ganz ordentlich gekracht. Der Kleine ist direkt hingefallen, ich bin oben drüber geflogen (samt Fahrrad) und habe mich mehrfach überschlagen. Es hat etwas gedauert, bis das Ganze wieder sortiert war. Ergebnis: glücklicherweise ist dem Kind nichts passiert, er hatte nur eine kleine Schramme am Unterarm, Fahrrad heil und Klamotten auch. Bei mir ist der Helm kaputt, die Hose durchgescheuert, Radschuhe abgeschabt, Vorderrad kaputt und am Rahmen ist das Steuerrohr einfach mal durchgebrochen. Meine rechte Seite ist von Schulter/Rücken über den Arm bis zur Hand geprellt und blau, die linke Seite hat die Abschürfungen von Ellenbogen bis Knöchel. Erstmal die Woche krank geschrieben.

Da der Kleine allein unterwegs war, sind wir gemeinsam zu den Eltern und dort habe ich dann auch auf Polizei bestanden, damit der Unfall (Personen- und Sachschaden) aufgenommen wird.
Die Eltern waren froh, dass dem Kind nichts passiert ist und damit war der Fall für sie erledigt. Ich wiess auf meinen Sachschaden (2000,- /3000,-) hin, war aber für die nicht wichtig, wäre halt Pech und ich solle einfach jetzt gehen.

Eigentlich war die Atmosphäre ganz entspannt und ich sagte nur, dass ich einen Anwalt einschalte, damit das geklärt werden kann.

Jetzt war ich von meinem anwaltlichen Gespräch doch etwas überrascht. Aussage Anwalt: ein 6 Jähriger darf im Straßenverkehr alles. Bei einem Unfall ist IMMER der Erwachsene schuld, auch wenn das Kind Schuld hat. Den Schaden bekomme ich von niemandem ersetzt. Ich muss immer und überall damit rechen, dass ein Kind plötzlich in meinem Weg steht und selbst, wenn es das vorsätzlich macht, darf es das. Die elterliche Aufsicht spielt auch keine Rolle.
Ich glaube ich fahre besser nur noch auf der Rolle.
ironshaky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2021, 14:19   #2
El Stupido
Szenekenner
 
Benutzerbild von El Stupido
 
Registriert seit: 12.07.2019
Beiträge: 1.828
Da hast du entweder dem Anwalt nicht ganz zugehört oder ihn falsch wiedergegeben oder er hatte einen schlechten Tag.
Natürlich gibt es das Stichwort "Deliktfähigkeit"
Die Frage, die sich mir haftungsrechtlich aber stellt: haben die Eltern ggfs. die Aufsichtspflicht verletzt? Wie lange war das Kind unbeaufsichtigt draußen? Wie weit von zu Hause war das weg? Usw.

Aber schön zu lesen, dass vergleichsweise wenig passiert ist. Man will sich nicht ausmalen, was hätte passieren können.
Gute Besserung (auch dem Kind unbekannterweise)
El Stupido ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2021, 14:20   #3
Miss Mika
Szenekenner
 
Benutzerbild von Miss Mika
 
Registriert seit: 07.02.2011
Beiträge: 476
Zur Rechtslage kann ich nichts beitragen.
Als Eltern würde ich anbieten, zumindest einen Teil des Schadens zu übernehmen. Ich glaube, das wäre mir ein Bedürfnis, zumindest dann wenn der Radler mir glaubhaft versichern kann, dass wirklich mein Kind da auf die Straße gedüst ist. Aber da ist sicher jeder anders.

Meinst du, du könntest dahingehend nochmal auf diese Leute zugehen?
Miss Mika ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2021, 14:21   #4
kromos
Szenekenner
 
Benutzerbild von kromos
 
Registriert seit: 01.02.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.590
Zitat:
Zitat von ironshaky Beitrag anzeigen
Die elterliche Aufsicht spielt auch keine Rolle.
Ja, mein Beileid, dass kenne ich. Aber gut das es keine Personenschäden bei Beiden gab.

Motorrad auf einem Innenhof geparkt. Ich kam zurück, Motorrad lag auf dem Boden, einiges abgebrochen, Dellen im Tank usw.
Nachbar hatte beobachtet, das zwei 7 jährige drauf rumgesprungen sind und es dann umgekippt ist.

Die Eltern wollten dann sogar mich verklagen, da das Kind ein aufgeschürftes Knie hatte. Daraus wurde natürlich nichts, aber auch aus meinen Schadenersatzansprüchen, wegen von dir oben aufgeführten Gründen.

Hatte kurz überlegt mal meine Kinder da zum "spielen" mit deren PKW vorbeizuschicken aber naja, war im ersten Anflug der Gefühle
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Alt 11.05.2021, 14:26   #5
tridinski
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Benutzerbild von tridinski
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Vulkaneifel2Wetterau
Beiträge: 3.907
ich kenn mich da nicht aus hab aber das hier gefunden:

"Verursacht das Kind einen Verkehrsunfall, wird von Gesetzes wegen zunächst vermutet, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Die Eltern müssen dann beweisen, dass sie alles Erforderliche getan haben, um den Unfall zu vermeiden. Ein Nachweis, der in der Praxis regelmäßig nicht erbracht werden kann"

https://www.aerzteversicherung.de/Ra...b %20dem%2010.


Zitat:
Zitat von kromos Beitrag anzeigen
Ja, mein Beileid, dass kenne ich. Aber gut das es keine Personenschäden bei Beiden gab.
äääh, der gute Ironshaky hat ganz schön was abbekommen ... ???


P.S. Was hat eigentlich die Polizei gesagt?
__________________
Grüße

Tri-K
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Geändert von tridinski (11.05.2021 um 14:32 Uhr).
tridinski ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2021, 14:26   #6
Schlafschaf
 
Beiträge: n/a
Mal kurz gegoogelt weil ich mir das nicht vorstellen konnte aber es scheint tatsächlich so ein Gesetz zu geben. Das ist ja krass unfair. Ich dachte Eltern haften für ihre Kinder bei sowas.


Zitat:
Hiernach gilt die Deliktunfähigkeit im fließenden Straßenverkehr für Kinder bis zu 10 Jahren: Sie können also für Schäden in diesem Bereich nicht verantwortlich gemacht werden. Und wenn das Kind nicht haftet, muss selbstverständlich auch dessen private Haftpflichtversicherung nicht zahlen.

1. Beispiel: Ein Kind fährt vom Bürgersteig aus mit seinem Roller auf eine querende Straße („rechts vor links“) ohne anzuhalten oder langsamer zu werden. Der herannahende Autofahrer weicht aus und touchiert z. B. ein weiteres Fahrzeug.

In einem solchen Fall ist es sogar so, dass die Haftpflichtversicherung des eigentlich Geschädigten für einen eventuellen Schaden des Kindes aufkommen muss. Wenn ein Kind unter 10 Jahren z. B. aus Unachtsamkeit in ein vorbeifahrendes Fahrzeug läuft und verletzt wird, kann das Kind, vertreten durch seine Eltern, nach geltendem Recht von dem Fahrer des Fahrzeugs und seiner Haftpflichtversicherung Schadensersatz und sogar Schmerzensgeld verlangen.
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Alt 11.05.2021, 14:34   #7
kromos
Szenekenner
 
Benutzerbild von kromos
 
Registriert seit: 01.02.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.590
Genau, im Straßenverkehr sind Kinder unter 10 Jahren erstmal generell "deliktunfähig", eine Aufsichtspflichtverletzung wird praktisch nicht nachweißbar sein, da Kinder laut Urteilen des BGH in dem Alter für eine längere Zeit unbeaufsichtigt spielen dürfen etc.

So wurde da mir das damals dargestellt. Ist sicherlich auch stark Einzelfallabhängig, z.B. Innenhof vs. stark befahrener Straße usw. und wie will man belegen, dass die aufsichtspflichtige Person nicht gerade vor 5 Minuten nachgesehen hat.....

Moralisch wäre ich ebenfalls auf Seite Miss Mika und würde mich da bemühen eine Kompromiss zu finden
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Alt 11.05.2021, 14:43   #8
snailfish
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.02.2012
Beiträge: 828
Da wir ha hier international sind - ein Hinweis:

Die Rechtslage scheint hier in DE und AT nicht ganz gleich zu sein.
Meines Wissens sind Kinder in AT ab 14 Jahren deliktfähig (Im Sinne des Verursachens eines Unfalles). Bei jüngeren 'Unfallverursachern' haften die Eltern zwar nicht in jedem Fall - aber zumindest, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisbar ist.

...im gegenständlichen Fall wäre das nach AT Recht imho sehr eindeutig - denn was hat der 'Fratz' unbeaufsichtigt auf der Straße verloren?
snailfish ist offline   Mit Zitat antworten
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