Zitat:
Zitat von pepusalt
Für was dann?
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Auch wenn ich mich wiederhole:
Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind in der Verfassung legitimierte Grundrechte, die lediglich durch ein Gesetz eingeschränkt werden können.
Bei der Versammlungsfreiheit setzt das Versammlungsgesetz die Rahmenbedingungen fest.
So nun haben wir den Querdenker, der in seiner subjektiven Wahrnehmung meint für ein ganz ganz wichtiges Anliegen auf die Straße gehen zu müssen. Dem schließen sich diverse andere mit gleichem oder selben oder warum auch immer Interesse an und sie demonstrieren für ihren ganz subjektiven Zweck. In diesem Fall die Unverhältnismäßigkeit der Einschränkungen durch staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu den durch die Verfassung gewährten Grund- und Menschenrechten.
Das ist ihr gutes Recht und steht ihnen wie allen anderen Menschen zu jeder Zeit rechtlich zu. Das muss man dann eben (wenn auch zähneknirschend) akzeptieren.
Das ist eben genau wie BLM, FFF oder irgendwelchen Ostermärschen erst einmal völlig in Ordnung und legitim.
Nun haber "wir" die Möglichkeit aufgrund des Versammlungsgesetzes der Demostration Regeln aufzuerlegen, deren nichtbefolgen einen Versammlungsabbruch zur Folge hat.
Das sind die Spielregeln in unserem Land und die gelten für alle. Egal ob man das Anliegen oder die Motivation der Demonstrationsteilnehmer teilt oder nicht. Natürlich ist man immer mehr gewillt über Verstöße hinwegzusehen, um so mehr man sich mit dem Demonstrationsinhalt solidarisieren kann. Aber letztenendes spielt der Inhalt für staatliche Maßnahmen keine Rolle.
Und nun haben wir den konkreten Fall, dass eine Demonstration angemeldet, genehmigt und durchgeführt wird. Es kommt zu massenweise Verstößen gegen Auflagen. Also muss ich als Behörde tätig werden. Nun ist allerdings staatliches Handeln IMMER als eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gebunden. Und da haben wir derzeit das große Dilemma. Es wird schwierig zu begründen eine durchweg friedliche Versammlung wegen Auflagenverstößen aufzulösen, wenn die Versammlung in Kenntnis dessen, dass es mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu diesen Verstößen kommen wird, genehmigt wurde. Denn davon auszugehen, dass 15.000 Demoteilnehmer, die gegen die gefühlte Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen Demonstrieren, sich bei Auflösung einfach auf den Heimweg machen, ist utopisch und man läuft Gefahr Zwangsmaßnahmen einsetzen zu müssen, was wiederum in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließen muss. Mal ganz abgesehen davon, dass ich unzähligePolizeibeamte einer erheblichen Ansteckungsgefahr aussetze, da ja genau aus dem Grund die Versammlung aufgelöst wurde.
Auch wenn manche es einfach nicht einsehen wollen oder können. Grundrechte gelten auch für Meinungen die der eigenen konträr entgegenstehen. Und jeder der das nicht so sieht, hat für meinen Teil, ein sehr sehr merkwürdiges Demokratieverständnis.