Ich mag ja sprachliche Differenziertheit, aber die Aussage von Haderlein am Ende des verlinkten Artikels überfordert mich:
„ Und sie sagt, man könne Grundrechte nicht durch ein Gesetz einschränken. Sondern nur aufgrund eines Gesetzes. Das sei bei der Bundesnotbremse aber nicht geboten.“
Juristen hier, die die ganze Sache bewerten können (link s. bitte oben)?
Ich mag ja sprachliche Differenziertheit, aber die Aussage von Haderlein am Ende des verlinkten Artikels überfordert mich:
„ Und sie sagt, man könne Grundrechte nicht durch ein Gesetz einschränken. Sondern nur aufgrund eines Gesetzes. Das sei bei der Bundesnotbremse aber nicht geboten.“
Die Stelle hatte ich auch zweimal gelesen und dennoch gerätselt ...
Mein Ansatz (alternativ zum "Druckfehler" / "Zitierfehler") wäre gewesen :
Es können keine Gesetze erlassen werden, die direkt auf die Einschränkung von Grundrechten zielen.
Gesetze müssen quasi "einen anderen sinnvollen Inhalt" haben. Aus diesem können unter Umständen / situationsbedingt / im Einzelfall Grundrechtseinschränkungen abgeleitet werden.
Ich mag ja sprachliche Differenziertheit, aber die Aussage von Haderlein am Ende des verlinkten Artikels überfordert mich:
„ Und sie sagt, man könne Grundrechte nicht durch ein Gesetz einschränken. Sondern nur aufgrund eines Gesetzes. Das sei bei der Bundesnotbremse aber nicht geboten.“
Juristen hier, die die ganze Sache bewerten können (link s. bitte oben)?
m.
Ich versuche es mal als Hobbyjurist:
"Durch" ein Gesetz würde bedeuten, dass ein Gesetz erlassen wird, das dem Grundgesetz direkt entgegen steht oder Regelungen aus dem Grundgesetz (grundlos?) aufhebt. Im Grundgesetz würde also z.B. stehen: "Der Bürger hat folgende Rechte". Im erlassenen Bundes- oder Landesgesetz würde stehen: "Dem Bürger werden folgende Rechte aberkannt".
Da das Grundgesetz in der Hierarchie über Bundes- und Landesgesetze steht, würde automatisch das Grundgesetz gelten bzw. das Gesetz würde wohl relativ schnell von den Verfassungsgerichten einkassiert. (Z.B. in Hessen: Die Todesstrafe stand bis 2018 noch in der Landesverfassung, war aber gegenstandslos, weil die Todesstrafe auf Bundesebene bereits durch Inkrafttreten des GG 1949 abgeschafft wurde)
"Dadurch" würde nach meiner Lesart bedeuten, dass im Gesetz eine Voraussetzung oder ein Grund genannt werden muss, unter welchen gewisse Einschränkungen der vom Grundgesetz gewährten Rechte zulässig ist.
Juristische bedeutet das wohl, dass das Gesetz nicht unmittelbar die Grundrechte einschränkt, sondern Voraussetzungen angibt, unter welchen eine Einschränkung der Grundrechte erfolgen kann/darf/muss.
Frage zur Corona Warn App.
Diese soll ja nach Update auch Schnelltests registrieren können.
Habe eben auf Version 2.1.1 (2) für iOS geupdated, finde die Funktion aber nicht.
Was übersehe ich?
Frage zur Corona Warn App.
Diese soll ja nach Update auch Schnelltests registrieren können.
Habe eben auf Version 2.1.1 (2) für iOS geupdated, finde die Funktion aber nicht.
Was übersehe ich?
Bei mir ist direkt unter der Risikoeinschätzung ein Fenster "Test registrieren" mit einem blauen Button "Nächste schritte". Wenn ich mich da durchklicken, kann ich irgendwann einen QR-Code einscannen.
Ich mag ja sprachliche Differenziertheit, aber die Aussage von Haderlein am Ende des verlinkten Artikels überfordert mich:
„ Und sie sagt, man könne Grundrechte nicht durch ein Gesetz einschränken. Sondern nur aufgrund eines Gesetzes. Das sei bei der Bundesnotbremse aber nicht geboten.“
Juristen hier, die die ganze Sache bewerten können (link s. bitte oben)?
m.
Zitat:
Zitat von Flow
Die Stelle hatte ich auch zweimal gelesen und dennoch gerätselt ...
Mein Ansatz (alternativ zum "Druckfehler" / "Zitierfehler") wäre gewesen :
Es können keine Gesetze erlassen werden, die direkt auf die Einschränkung von Grundrechten zielen.
Gesetze müssen quasi "einen anderen sinnvollen Inhalt" haben. Aus diesem können unter Umständen / situationsbedingt / im Einzelfall Grundrechtseinschränkungen abgeleitet werden.
Zitat:
Zitat von Matthias75
Ich versuche es mal als Hobbyjurist:
"Durch" ein Gesetz würde bedeuten, dass ein Gesetz erlassen wird, das dem Grundgesetz direkt entgegen steht oder Regelungen aus dem Grundgesetz (grundlos?) aufhebt. Im Grundgesetz würde also z.B. stehen: "Der Bürger hat folgende Rechte". Im erlassenen Bundes- oder Landesgesetz würde stehen: "Dem Bürger werden folgende Rechte aberkannt".
Da das Grundgesetz in der Hierarchie über Bundes- und Landesgesetze steht, würde automatisch das Grundgesetz gelten bzw. das Gesetz würde wohl relativ schnell von den Verfassungsgerichten einkassiert. (Z.B. in Hessen: Die Todesstrafe stand bis 2018 noch in der Landesverfassung, war aber gegenstandslos, weil die Todesstrafe auf Bundesebene bereits durch Inkrafttreten des GG 1949 abgeschafft wurde)
"Dadurch" würde nach meiner Lesart bedeuten, dass im Gesetz eine Voraussetzung oder ein Grund genannt werden muss, unter welchen gewisse Einschränkungen der vom Grundgesetz gewährten Rechte zulässig ist.
Juristische bedeutet das wohl, dass das Gesetz nicht unmittelbar die Grundrechte einschränkt, sondern Voraussetzungen angibt, unter welchen eine Einschränkung der Grundrechte erfolgen kann/darf/muss.
M.
Der Unterschied "durch Gesetz"/"aufgrund eines Gesetzes" ist ein ganz anderer. "Durch Gesetz" bedeutet, dass eine Regelung im formellen Gesetz selbst steht. "Aufgrund eines Gesetzes" bedeutet, dass in einem formellen Gesetz die Ermächtigung der Exekutive steht, eine Rechtsverordnung oder Setzung (materielles Gesetz) zu erlassen, in der die Regelung steht.
Insofern ergibt der Artikel in dieser Hinsicht für mich keinen Sinn - ich gehe mal vom fehlenden juristischen Verständnis des Journalisten aus, der die Formulierungen nicht verstanden hat (https://rp-online.de/autor/eirik-sedlmair-sed/: "ist evangelisch getauft, studierte aber Journalistik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt").
__________________
Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
Der Unterschied "durch Gesetz"/"aufgrund eines Gesetzes" ist ein ganz anderer. "Durch Gesetz" bedeutet, dass eine Regelung im formellen Gesetz selbst steht. "Aufgrund eines Gesetzes" bedeutet, dass in einem formellen Gesetz die Ermächtigung der Exekutive steht, eine Rechtsverordnung oder Setzung (materielles Gesetz) zu erlassen, in der die Regelung steht.
Hatte ich doch genau so geschrieben ...
... danke für die Aufklärung ...
Zitat:
Insofern ergibt der Artikel in dieser Hinsicht für mich keinen Sinn
Willst du das eventuell noch in ein, zwei Sätzen bzgl der "Notbremse" erläutern ?