Dass der Fall schon seit 1 Jahr der NADA bekannt ist und bis jetzt erst bei ein oder zwei Sportlern ein Verfahren eingeleitet wurde (eine davon wg. Selbstanzeige eines betroffenen Sportlers) obwohl viel mehr Namen bekannt und belegt sind) ist natürlich ein sportpolitischer Skandal ohnegleichen!!
Ja. Zeigt welches Interesse dort herrscht, der gestellten Aufgabe wirklich gerecht zu werden...
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Dass der Fall schon seit 1 Jahr der NADA bekannt ist und bis jetzt erst bei ein oder zwei Sportlern ein Verfahren eingeleitet wurde (eine davon wg. Selbstanzeige eines betroffenen Sportlers) obwohl viel mehr Namen bekannt und belegt sind) ist natürlich ein sportpolitischer Skandal ohnegleichen!!
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) erhält im Zusammenhang mit möglichen Verstößen eines Sportmediziners gegen das Arzneimittelgesetz ab sofort neue Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Erfurt. Damit ist für die NADA die Voraussetzung geschaffen, um auf sportgerichtlicher Ebene weitere Verfahren wegen des Verdachts von Athleten-Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen auf den Weg zu bringen. „Wir erhoffen uns aus den neuen Unterlagen weitere Anhaltspunkte, um entscheiden zu können, bei welchen Sportlern wir weiter vorgehen“, erklärt die NADA-Vorstandsvorsitzende Dr. Andrea Gotzmann.
[...]
„Wichtig ist, die behördlichen Ermittlungen zum Abschluss kommen zu lassen, um diese dann sportgerichtlich verwerten zu können“, sagt NADA-Vorstandsmitglied und Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer
Sieht zwar blöd aus, dass das so schleppend vorangeht, aber wenn sie auf wackeliger Basis 28 Verfahren eröffnen, bei denen dann evtl. doch nichts herauskommt, wär's auch nicht besser.
1. Dass die UV-Bestrahlung entnommenen Blutes gemäß WADA-Code verboten ist, ist unbestritten!
Klugsch..modus an: Nur die Rückführung ist verboten.
Zitat:
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Hannes Grünseisen, hatte zum Ermittlungsverfahren gegen den Mediziner Franke der ARD erklärt: „Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Sportlern Blut entnommen, dieses mit UV-Licht bestrahlt und anschließend dem Körper der Sportler wieder zugeführt zu haben. Es besteht der Anfangsverdacht der unerlaubten Anwendung von Arzneimitteln bei anderen zu Dopingzwecken.“
Warum ermittelt hier die Staatsanwaltschaft? Ich dachte immer das wäre gerade unser Problem, dass Doping in D strafrechtlich nicht relevant ist?
"Im Gegensatz zur früheren Rechtslage wird sich der Arzt, der Blutprodukte zu Dopingzwecken im Sport verabreicht, strafbar machen.
Bei der Vornahme von Blut- Doping an Sportlern macht sich
der Arzt demnach zwar nicht nach §§ 223 ff. StGB strafbar, wohl
aber nach § 95 Abs.1 Nr. 2 a AMG.
Der Verstoß gegen das Verbot stellt zudem eine berufswidrige
Handlung dar, die nach berufsrechtlichen Kriterien geahndet werden
kann (45)."
"...Bei der Vornahme von Blut- Doping an Sportlern macht sich
der Arzt demnach zwar nicht nach §§ 223 ff. StGB strafbar, wohl
aber nach § 95 Abs.1 Nr. 2 a AMG...."
Danke für das Dokument. Im Gegensatz zum Sportler (Infusionen sind grundsätzlich verboten gem. Wada-Code) macht es demnach für den Arzt sehr wohl einen Unterschied, zu welchem Zweck das Ganze passierte (Zitat aus Artikel):
Zitat:
"Die Tathandlung durch den Arzt muss gerade dem Dopingzweck
beim Menschen im Sport dienen und zu diesem Zweck erfolgen.
Dieser Bestimmungszweck liegt vor, wenn der Arzt dem Sportler
Blutzubereitungen verabreicht um die körperliche Ausdauer oder
die körperlichen Kräfte zu erhöhen"
Natürlich wird die Diskussion nicht deshalb geführt. Sehr erschreckend, denn das man den Dopern einen leistungssteigernden Effekt nachweisen muss, davon sind wir schon lange weg.