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Alt 04.04.2020, 09:56   #9
Estebban
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
"Pacta sunt servanda!"


Jede Krise bietet auch eine Chance. Wenn durch Covid-19 jetzt die ein oder andere Großveranstaltung an Marktmacht verliert oder sogar durch Insolvenz verschwinden sollte, muss das nicht zwingend nur negativ sein, denn die Athleten werden nach überstandener Pandemie trotzdem wieder Triathlon betreiben wollen und innerhalb kleinerer Veranstaltungen mit Teilnehmergrößen von z.B. unter 500 Startern wird dies voraussichtlich weitaus früher wieder möglich sein als bei den Massenevents, an die wir uns viel zu sehr gewöhnt haben. Folglich wird es in der Zeit nach Covid-19 auch vermutlich eine Blüte kleinerer dezentraler Wettkämpfe geben, die diesem Bedürfnis Rechnung tragen werden.
So gerne ich dir in dem Punkt glauben würde... ich fand in meinen paar Jahren triathlon die sprintdistanzen beim dorfverein um die Ecke, die ich spontan noch eingeschoben habe, die mit Abstand schönsten Veranstaltungen. Aber es ist eben nicht nur der Anbieter „schuld“ an der Verschiebung, sondern eben auch der nachfragende.
Die Leute wollen doch das große M „auf die Wade tätowiert haben“. Auf gut deutsch macht es hinterher im Büro halt mehr her, zu sagen ich hab beim Berlin Marathon mitgemacht - da wurde der Weltrekord aufgestellt, als dass man bei einem volkslauf um die Ecke Dritter wird.
Ich find die Idee schön und romantisch, dass es sich dahin verschiebt und bei den Leuten hier im Forum kann ich es mir auch vorstellen. Die „Maße“ wird aber weiter lieber bei den großen bekannten Veranstaltern bleiben. So gern ich mich da auch irren würde
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Alt 04.04.2020, 10:13   #10
DocTom
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Benutzerbild von DocTom
 
Registriert seit: 19.12.2016
Ort: HH, oder fast...
Beiträge: 9.977
Zitat:
Zitat von Roini Beitrag anzeigen
Hallo
ich sehe das ja 100% wie du.

Alle Startgeldern von Veranstaltungen welche von Vereinen organisiert werden will ich nicht zurück, ... Kommunikation...
+1, die kleinen können ja eher auch noch zu einem alternativen Termin die Veranstaltung später organisieren, wenn die Gemeinden organisatorisch und finanziell das unterstützen...
Bleibt gesund
Thomas
__________________
„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„

Albert Einstein (1879 – 1955)
DocTom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2020, 10:41   #11
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
...
Ich find die Idee schön und romantisch, dass es sich dahin verschiebt und bei den Leuten hier im Forum kann ich es mir auch vorstellen. Die „Maße“ wird aber weiter lieber bei den großen bekannten Veranstaltern bleiben. So gern ich mich da auch irren würde
Hier in diesem Thread geht es ja primär um die Fragestellung: soll man die mal eben geänderten Gechäftsbedingungen der größten Triathlonveranstaltung der Welt akzeptieren und damit faktisch das bezahlte Startgeld einem 700-Mio-USD-Unternehmen "spenden".

Das muss jeder für sich selbst entscheiden und dabei aber auch bedenken, ob er mit dem Geld anderen von der Pandemie gebeutelten Unternehmen oder Veranstaltern nicht evt. mehr helfen kann.

Daneben steht es für mich außer Frage, dass Triathlonmassenveranstaltungen auf absehbare Zeit (höchstwahrscheinlich für das ganze Jahr 2020) nicht mehr angeboten werden. Die Frage ist also erstmal zweitrangig, welche Veranstaltung die Masse der Triathleten bevorzugt, weil es in absehbarer Zeit eben diese Großevents nicht geben wird.

Eher mittelfristig genehmigungsfähig sind Veranstaltungen, bei denen das gebotene social distancing (im Wettkampf sowie vor und nach dem Wettkampf) umsetzbar ist und das werden eben kleine Wettkämpfe (vermutlich auch mit geänderten Abläufen, wie z.B. Rolling Start) sein. Wir werden in ein paar Monaten reine Profirennen (nur mit Live-Coverage ohne Publikum) sehen, ähnlich wie auf der Amateurseite der Wiedereinstieg in WEttkämpfe mit (evt. auch selbstorganisierten) Mikroevents hin zu kleineren regionalen Veranstaltungen laufen wird.
Das was ich oben geschrieben habe, ist also keine romantische Vorstellung, sondern eher ein realistischer Blick in die (etwas fernere) Zukunft nach dem Lock-Down.
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Alt 04.04.2020, 10:52   #12
Vicky
Szenekenner
 
Benutzerbild von Vicky
 
Registriert seit: 11.03.2011
Ort: Sankt Augustin
Beiträge: 6.673
Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Nachträglich AGBs ändern ist per se rechtens. Du bist halt nicht verpflichtet es zu unterschreiben, bzw musst mindestens die Möglichkeit haben, dem zu widersprechen. Dann gelten entweder die ursprünglichen AGBs oder der Veranstalter kündigt den Vertrag mit dir - dann muss er dir die Kohle zurückerstatten.

Ich finds nen ziemlich miesen Versuch, sich da rechtlich abzusichern. Zumal nicht mal offen kommuniziert wird, dass es einzig darum geht, bei höherer Gewalt die Kohle zu behalten.
Sehe ich auch so. Das hat ein ganz gewaltiges Geschmäckle. Ich frage mich manchmal, ob uns die Leute für dumm verkaufen wollen.
__________________
Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Vicky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2020, 11:43   #13
Steff1702
Szenekenner
 
Registriert seit: 14.03.2019
Beiträge: 523
Zitat:
Zitat von Vicky Beitrag anzeigen
Sehe ich auch so. Das hat ein ganz gewaltiges Geschmäckle. Ich frage mich manchmal, ob uns die Leute für dumm verkaufen wollen.
Wäre die Klausel aber nicht ungültig weil es aktuell das Gesetz in Deutschland anders regelt?
Finde es ziemlich mies wie Aufgrund der Unkenntnis der Teilnehmer teilweise versucht wird ein paar Euro (oder alles) einzubehalten.
Steff1702 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2020, 11:53   #14
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.876
Zitat:
Zitat von Steff1702 Beitrag anzeigen
Wäre die Klausel aber nicht ungültig weil es aktuell das Gesetz in Deutschland anders regelt?
Haufe.de schreibt dazu:
"Manche Veranstalter behalten sich in ihren AGB vor, im Falle höherer Gewalt von der Leistungspflicht und der Pflicht zur Rückzahlung frei zu sein. Eine solche Klausel ist nach der Rechtsprechung des EuGH unwirksam (EuGH, Urteil v. 26.9.2013, C 509/11)."
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2020, 14:53   #15
Estebban
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Hier in diesem Thread geht es ja primär um die Fragestellung: soll man die mal eben geänderten Gechäftsbedingungen der größten Triathlonveranstaltung der Welt akzeptieren und damit faktisch das bezahlte Startgeld einem 700-Mio-USD-Unternehmen "spenden".

Das muss jeder für sich selbst entscheiden und dabei aber auch bedenken, ob er mit dem Geld anderen von der Pandemie gebeutelten Unternehmen oder Veranstaltern nicht evt. mehr helfen kann.

Daneben steht es für mich außer Frage, dass Triathlonmassenveranstaltungen auf absehbare Zeit (höchstwahrscheinlich für das ganze Jahr 2020) nicht mehr angeboten werden. Die Frage ist also erstmal zweitrangig, welche Veranstaltung die Masse der Triathleten bevorzugt, weil es in absehbarer Zeit eben diese Großevents nicht geben wird.

Eher mittelfristig genehmigungsfähig sind Veranstaltungen, bei denen das gebotene social distancing (im Wettkampf sowie vor und nach dem Wettkampf) umsetzbar ist und das werden eben kleine Wettkämpfe (vermutlich auch mit geänderten Abläufen, wie z.B. Rolling Start) sein. Wir werden in ein paar Monaten reine Profirennen (nur mit Live-Coverage ohne Publikum) sehen, ähnlich wie auf der Amateurseite der Wiedereinstieg in WEttkämpfe mit (evt. auch selbstorganisierten) Mikroevents hin zu kleineren regionalen Veranstaltungen laufen wird.
Das was ich oben geschrieben habe, ist also keine romantische Vorstellung, sondern eher ein realistischer Blick in die (etwas fernere) Zukunft nach dem Lock-Down.

Ist hier sicher auch offtopic - und bin auch bei dir, mittelfristig wird das der Weg zurück sein. Ich dachte eher an 2022/23. da glaube ich nicht, dass die kleinen Veranstalter signifikant Marktanteile zurückgewinnen, eher andersrum
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Alt 04.04.2020, 20:44   #16
tridinski
Szenekenner
 
Benutzerbild von tridinski
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Vulkaneifel2Wetterau
Beiträge: 3.916
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Haufe.de schreibt dazu:
"Manche Veranstalter behalten sich in ihren AGB vor, im Falle höherer Gewalt von der Leistungspflicht und der Pflicht zur Rückzahlung frei zu sein. Eine solche Klausel ist nach der Rechtsprechung des EuGH unwirksam (EuGH, Urteil v. 26.9.2013, C 509/11)."
Danke dafür, gut zu wissen! Allerdings wird sich der Veranstalter zuerst auf seine AGB berufen und der geprellte Sportler muss dann klagen um seine Piepen wiederzubekommen, vielleicht, irgendwann. Wer hat da schon Bock drauf?
__________________
Grüße

Tri-K
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