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Alt 27.11.2020, 11:21   #12457
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
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Zitat:
Zitat von bentus Beitrag anzeigen
Naja, initial standen ja 4 Jahre Sperre im Raum. Jetzt mit 13 Monaten über 2020 retrospektiv ist er ja sehr gut weggekommen. Ich finde auch, dass die Geschichte mit der Pneumonie und der angeblich so schweren Krankheit und dann den guten Resultaten in den darauffolgenden Rennen kaum stimmen kann. Und wenn er noch Medikamente nimmt, und die TUE nicht hat muss er auf Wettkämpfe verzichten. Dann trotzdem zu starten, da finde ich ist er im Endeffekt sehr gut weggekommen mit den 13 Monaten. Das er aktiv gedopt hat mit dem Symphatomimetikum bezweifle ich aber.
Sehe ich auch so. Ich halte die Verurteilung für gerade noch verhältnismäßig. Man will Doper bestrafen und nicht erkrankte Menschen, die wegen einer medizinischen, von Arzt verschriebenen Behandlung eine positive Probe haben. Mit einer Substanz, die bereits in 5 Wochen gar nicht mehr auf der Verbotsliste steht.

Einen Teil des Verschuldens sehe ich wie einer der Vorredner bei der nationalen Anti-Doping-Agentur, durch zu langsames Bearbeiten der Ausnahmegenehmigung. Starykowicz hat nur wenige Rennen pro Jahr, in denen er sein Geld verdienen muss. Da ist es schwer für ihn, das einfach sausen zu lassen, bis über die Genehmigung entschieden wurde.

Das Nichterteilen der Ausnahmegenehmigung, mit dem Wissen um die Folgen für den Athleten, finde ich etwas arschig. Die fragliche Substanz ist harmlos und wird deshalb in wenigen Wochen von der Verbotsliste genommen. Ich bin gegen solche Paragrafen- und Prinzipienreiterei.

Starykowicz hätte jedoch mit all dem rechnen können. Es war leichtsinnig von ihm, sich auf den gesunden Menschenverstand zu verlassen.
Klugschnacker ist gerade online  
Alt 27.11.2020, 17:01   #12458
Loretta2.0
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Registriert seit: 20.10.2020
Beiträge: 177
Hallo Arne,

diese Argumente pro S kann ich nun gar nicht teilen:
es gibt Regeln, die von einem bestimmten Zeitpunkt an und die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an gelten, dann es als "gesunden Menschenverstand" zu nennen, sich an diese Regeln nach eigenem Geschmack früher oder später zu halten ist mal eine wirklich interessante Sicht .
Einen Teil der Schuld dann bei der NADA zu sehen, weil die durch "zu langsames Beearbeiten" den Athleten dann in diese Lage gebracht haben ist auch ein weiterer Punkt Deiner Argumentation, über den ich mich nur wundern kann.
Die NADA ist vielleicht in diesem Fall nicht so schnell wie gewünscht gewesen, aber vielleicht hatte sie auch viele Dinge zu prüfen, wenig Personal, berechtigte Zweifel an der rechtmäßigkeit der TUE, etc. Das alles weißt Du nicht, aber klar, die haben Mitschuld- nicht Dein Enst!
Der alleinige Schuldige ist ein Athlet, der sehr bewusst Regeln gebrochen hat, gehofft hat nicht erwischt zu werden und dann nachdem er erwischt worden ist die Schuld anderen zuschieben will. Ich sehe in dem Verhalten keinen Unterschied zu einem bewussten Dopingverstoß.
Ob er nun nur wenige WK macht oder nicht soll nach Deiner Argumentation also mit in die Bewertung einer TUE einfließen, oder was soll mir dieses Argument sagen?
Hochleistungssport ist einfach auch ein Glücksspiel: hält das Material, hält der Körper, passt das Wetter zu meinen Fähigkeiten, etc. Und diesmal hat der Kollege Pech gehabt. Deswegen sehr bewusst die Regeln zu brechen und zu hoffen nicht erwischt zu werden ist dreist und verstößt ganz klar gegen die Chancengleichheit.
Viele andere Athleten halten sich daran und müssen in den sauren Apfel beissen und einen WK oder gar Saison abhaken, aber natürlich nicht Kollege S, der setzt sich darüber hinweg und sieht die Schuld dann bei anderen, sehr sportliche Einstellung. Eigentlich eher das Gedankenkostüm eines klassischen Dopers, der nur seine eigenen Pfründe sieht.
Mal im Ernst: wie hättest Du es beispielsweise gefunden, wenn Du Dein Trainingslager mit dem Du Geld verdienst absagst, weil die Kontaktbeschränkungen dieses erst wieder in 5 Wochen zulassen, der Konkurrent XY es aber trotzdem durchführt und Geld verdient, weil "in 5 Wochen darf ich ja wieder sowieso TL anbieten"?
Und womöglich wird er gar nicht bestraft, weil er ja das in 5 Wochen sowieso hätte machen dürfen?
Ist dann bestimmt auch Prinzipien- und Paragrafenreiterei und "leichtisinnig" vom Konkurrenten?
Und "arschig", vom Gesetzgeber, der Deinem Konkurrenten diese Ausnahme nicht erteilt?
Oder einfach nur Betrug an Dir und allen anderen, die sich daran halten?

Es wird immer gefordert, dass die Regeln für alle gleich gelten sollen, da wird auch die NADA sich nicht einen Präzedenzfall schaffen wollen, über den nachher zu Recht sich alle beschweren: die, die sich daran halten und die, die sich nicht daran halten aber dann auch gerne diese Vorzugsbehandlung haben wollen.

"Leichtsinnig auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen"...sehr bemerkenswerte Einschätzung eines bewussten Betrugsversuches.

Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Sehe ich auch so. Ich halte die Verurteilung für gerade noch verhältnismäßig. Man will Doper bestrafen und nicht erkrankte Menschen, die wegen einer medizinischen, von Arzt verschriebenen Behandlung eine positive Probe haben. Mit einer Substanz, die bereits in 5 Wochen gar nicht mehr auf der Verbotsliste steht.

Einen Teil des Verschuldens sehe ich wie einer der Vorredner bei der nationalen Anti-Doping-Agentur, durch zu langsames Bearbeiten der Ausnahmegenehmigung. Starykowicz hat nur wenige Rennen pro Jahr, in denen er sein Geld verdienen muss. Da ist es schwer für ihn, das einfach sausen zu lassen, bis über die Genehmigung entschieden wurde.

Das Nichterteilen der Ausnahmegenehmigung, mit dem Wissen um die Folgen für den Athleten, finde ich etwas arschig. Die fragliche Substanz ist harmlos und wird deshalb in wenigen Wochen von der Verbotsliste genommen. Ich bin gegen solche Paragrafen- und Prinzipienreiterei.

Starykowicz hätte jedoch mit all dem rechnen können. Es war leichtsinnig von ihm, sich auf den gesunden Menschenverstand zu verlassen.
Loretta2.0 ist offline  
Alt 27.11.2020, 18:11   #12459
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
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Zitat:
Zitat von Loretta2.0 Beitrag anzeigen
Einen Teil der Schuld dann bei der NADA zu sehen, weil die durch "zu langsames Beearbeiten" den Athleten dann in diese Lage gebracht haben ist auch ein weiterer Punkt Deiner Argumentation, über den ich mich nur wundern kann.
Die NADA ist vielleicht in diesem Fall nicht so schnell wie gewünscht gewesen, aber vielleicht hatte sie auch viele Dinge zu prüfen, wenig Personal, berechtigte Zweifel an der rechtmäßigkeit der TUE, etc. Das alles weißt Du nicht, aber klar, die haben Mitschuld- nicht Dein Enst!
Der Hauptschuldige ist der Athlet. Er hat die Ausnahmegenehmigung korrekt beantragt und hatte nun zu warten, bis eine Antwort kommt.

Die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung wurde geschaffen, damit der Athlet Wettkämpfe bestreiten kann, obwohl er ein Medikament einnimmt, das auf der Dopingliste steht. Wohlgemerkt in therapeutischen Dosierungen, die nicht leistungssteigernd sind. Das ist der Sinn der Sache: Der Athlet kann Wettkämpfe bestreiten. Wenn das durch langsame Bearbeitung unmöglich gemacht wird, ist das nicht im Sinne dessen, was diese Regel eigentlich soll.

Zitat:
Zitat von Loretta2.0 Beitrag anzeigen
Ich sehe in dem Verhalten keinen Unterschied zu einem bewussten Dopingverstoß.
Der Unterschied besteht darin, dass keine Absicht zur Leistungssteigerung erkennbar ist. Es wurde durch die Medikation de facto keine Leistungssteigerung erzielt. Daher ist das Medikament bereits in 5 Wochen nicht mehr auf der Liste der verbotenen Substanzen.

Zitat:
Zitat von Loretta2.0 Beitrag anzeigen
Ob er nun nur wenige WK macht oder nicht soll nach Deiner Argumentation also mit in die Bewertung einer TUE einfließen, oder was soll mir dieses Argument sagen?
Das Nichterteilen einer Ausnahmegenehmigung hat eine Sperre des Athleten unmittelbar zur Folge. Dadurch ist es in meinen Augen keine rein medizinische Frage mehr. Sondern es ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer Sperre mit allen negativen Folgen für den Athleten berührt. Das gilt es abzuwägen.
Klugschnacker ist gerade online  
Alt 27.11.2020, 18:37   #12460
captain hook
 
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Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Der Hauptschuldige ist der Athlet. Er hat die Ausnahmegenehmigung korrekt beantragt und hatte nun zu warten, bis eine Antwort kommt.

Die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung wurde geschaffen, damit der Athlet Wettkämpfe bestreiten kann, obwohl er ein Medikament einnimmt, das auf der Dopingliste steht. Wohlgemerkt in therapeutischen Dosierungen, die nicht leistungssteigernd sind. Das ist der Sinn der Sache: Der Athlet kann Wettkämpfe bestreiten. Wenn das durch langsame Bearbeitung unmöglich gemacht wird, ist das nicht im Sinne dessen, was diese Regel eigentlich soll.



Der Unterschied besteht darin, dass keine Absicht zur Leistungssteigerung erkennbar ist. Es wurde durch die Medikation de facto keine Leistungssteigerung erzielt. Daher ist das Medikament bereits in 5 Wochen nicht mehr auf der Liste der verbotenen Substanzen.



Das Nichterteilen einer Ausnahmegenehmigung hat eine Sperre des Athleten unmittelbar zur Folge. Dadurch ist es in meinen Augen keine rein medizinische Frage mehr. Sondern es ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer Sperre mit allen negativen Folgen für den Athleten berührt. Das gilt es abzuwägen.
Er beantragt eine tue für eine üble Lungenerkrankung damit er dann in einem Ausdauerrennen starten kann. Wie sinnvoll erscheint dir das? Und könnte es sein, dass die usada das auch komisch fand?
 
Alt 27.11.2020, 19:20   #12461
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
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Beiträge: 22.798
Zitat:
Zitat von captain hook Beitrag anzeigen
Er beantragt eine tue für eine üble Lungenerkrankung damit er dann in einem Ausdauerrennen starten kann. Wie sinnvoll erscheint dir das? Und könnte es sein, dass die usada das auch komisch fand?
Medizinisch kann ich das nicht beurteilen.
Klugschnacker ist gerade online  
Alt 27.11.2020, 19:27   #12462
noam
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Zitat:
Zitat von captain hook Beitrag anzeigen
Er beantragt eine tue für eine üble Lungenerkrankung damit er dann in einem Ausdauerrennen starten kann. Wie sinnvoll erscheint dir das? Und könnte es sein, dass die usada das auch komisch fand?
In denen er trotz der Erkrankung eine für ihn normale Leistung erbracht und respektable Platzierung erreicht hat.

Aber vielleicht war es ja auch eine Werbeveranstaltung für das Präparat. Leider vom Timing her schlecht gelegt. Obgleich er durch die Dopingmeldung zwar negative Presse und eine Sperre bekommt, der Hersteller des Medikaments aber anscheinend ein Wundermittel zur Wuderheilung hergestellt hat.
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline  
Alt 27.11.2020, 19:32   #12463
noam
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Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Medizinisch kann ich das nicht beurteilen.
Ich weiß ja nicht wie es um deine Bronchien bestellt ist. Ich merke allerdings schon bei einer normale Erkältung deutliche Leistungseinbußen. An eine normale Wettkampfleistung ist da wohl eher nicht zu denken.


Zitat:
Der Einspruch von Starykowicz gegen die Verwehrung der TUE wurde zunächst von der U.S. Anti-Doping Agency (USADA) abgewiesen, da auch alternative Behandlungsmöglichkeiten mit nicht auf der Wada-Verbotsliste stehenden Medikationen möglich gewesen wären. Das Urteil wurde im August 2020 dann auch vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) bestätigt.


Zumal man von einem Profi erwarten darf, die Dopingliste zu kennen (oder einen entsprechenden Arzt zu haben) und seine Medikamente entsprechend zu wählen, wenn es Alternativen gibt.
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline  
Alt 27.11.2020, 22:21   #12464
Loretta2.0
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Registriert seit: 20.10.2020
Beiträge: 177
Von a wie "arschig" bis zumindest M wie "gesunder Menschenverstand" hast Du seine Vorgehensweise verteidigt und den verantwortlichen Stellen zur Beurteilung einer medizinischen Frage (hinter der Du Dich dann als Unwissend versteckst)die Kompetenz und Fairness abgesprochen.
Dass Du meine Bemerkungen zum Zeitrahmen von Gesetzen und deren Einhaltung überhaupt ncht geäußert hast und auch mein -wie ich finde- recht passend gewähltes Beispiel ncht kommentiert hast passt da gut zu Deiner Argumentation (Verteidigung eines Typen, der wie ein Doper sich selber Gesetze macht und versucht Gesetze zu umgehen würde es besser heißen).
Ich wiederhole es nochmal: die Kriterien zur Beurrteilung dieses Falles kennst Du nicht aber Du sprichst den Stellen die Kompetenz ab, sprichst sogar Dich ganz klar gegen diese Vorgehensweise aus!
Da gibt es keine von Dir beschriebene "Teilschuld", es besteht kein Anspruch auf eine so wie vom Athleten gewünschte zeitliche Regelung. Es handelt sich um eine "Ausnahmeregelung", die geprüft werden muss. Und es besteht schon gar kein Recht dann eigenmächtig wider die Gesetzeslage und in der Hoffnung damit durchzukommen seine eigenen Regeln aufzustellen: "leichtsinnig" und "mit gesundem Menschenverstand" ist da wohl kaum die richtige Titulierung. .
Chancengleichheit gegenüber anderen Athleten die auch genauso solche Sachen akzeptieren müssen und das auch tun sieht anders aus, Fairness auch. Diese Aktion zeigt, dass er- wenn er sich im Recht fühlt- das macht, was er für richtig hält. Das kann die Medikation sein, kann aber auch etwas anderes sein.
Zu den alternativen Medikationen sage ich jetzt mal nichts, das kommt nochmal dazu. Er investiert wie viel tausende Dollar in seine Verteidigung und kann nicht für ein paar Hundert Dollar einen Fachmann zu Rate ziehen? Wenig glaubwürdig.




Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Der Hauptschuldige ist der Athlet. Er hat die Ausnahmegenehmigung korrekt beantragt und hatte nun zu warten, bis eine Antwort kommt.

Die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung wurde geschaffen, damit der Athlet Wettkämpfe bestreiten kann, obwohl er ein Medikament einnimmt, das auf der Dopingliste steht. Wohlgemerkt in therapeutischen Dosierungen, die nicht leistungssteigernd sind. Das ist der Sinn der Sache: Der Athlet kann Wettkämpfe bestreiten. Wenn das durch langsame Bearbeitung unmöglich gemacht wird, ist das nicht im Sinne dessen, was diese Regel eigentlich soll.



Der Unterschied besteht darin, dass keine Absicht zur Leistungssteigerung erkennbar ist. Es wurde durch die Medikation de facto keine Leistungssteigerung erzielt. Daher ist das Medikament bereits in 5 Wochen nicht mehr auf der Liste der verbotenen Substanzen.



Das Nichterteilen einer Ausnahmegenehmigung hat eine Sperre des Athleten unmittelbar zur Folge. Dadurch ist es in meinen Augen keine rein medizinische Frage mehr. Sondern es ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer Sperre mit allen negativen Folgen für den Athleten berührt. Das gilt es abzuwägen.
Zum letzten Absatz: natürlich ist es eine rein medizinische Frage, die ist der Ausgangspunkt und galt es zu beurteilen. Dadurch, dass es eine alternative Methode gab wurde diese TUE nicht erteilt, auch wenn die Dosierung eventuell nicht leistungssteigernd wirkt. Was gibt es da noch zu diskutieren?
Wägst Du das ab, musst Du Deine Entscheidung vor anderen Athleten, denen bei gleicher Situation die TUE nicht erteilt wurde, rechtfertigen?

Geändert von Loretta2.0 (27.11.2020 um 22:38 Uhr).
Loretta2.0 ist offline  
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