edit: in die Erläuterungen der Formulare für Bayern nachgeschaut -
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Bezeichnung
Verwenden Sie bitte aussagekräftige Bezeichnungen für Ihr Gebäude bzw. Ihre Gebäudeteile, wie z. B. Einfamilienhaus,
Wohnung Nr. 3, Arztpraxis, Tiefgarage Nr. 5.
====================================== https://www.steuer-wirtschaft-recht....09.03.2022.pdf
danach folgt eine riesige Abhandlung über den Unterschied von Wohn- zu Nutzfläche und was wie in Ansatz kommt.
Ich stehe auch noch vor genau dieser Frage. Unser Haus, aus dem Bauch raus würde ich sagen, ein EFH, in unserem Kaufvertrag den wir erst Mitte April unterschrieben haben, steht aber Mehrfamilienhaus.
Theoretisch ist es gegeben, dass wir (aktuell noch, bauen grade um) zwei komplette Wohneinheiten hätten, beide mit Bad und Küche...
weis man schon, was steuerlich günstiger gestellt sein wird? Darauf würde ich mich dann beziehen.
Was ich nicht verstehe ist das der Bürger diese Daten liefern muss.
Eigenich alles vorhanden, nur in unterschiedlichen Systemen.
Im BaWü steckt das im Katasteramt, Liegenschaftswesen was eigentlich digitalisiert ist und die Bodenwerte. Jetzt gibt es da BORIS, was aber keine Bodenwerte gerade anzeigen kann bei mir.
Völliger Schwachsinn das wir das ausfüllen müssen. Mit ein paar Millionen hätte das ein guter IT Laden gewuppt. So tippe ich mal auf mehr unbewusste Falschangaben durch manuelle Eingaben. Und dadurch falsche Berechnungen, was wiederum zu niedrigeren Steuereinkünfte für den Staat führt.
Aber ja, lieber Millionen für alles andere ausgeben.
Wir haben außer unserem EFH noch eine Eigentumswohnung, die aber meiner Frau allein gehört, ich stehe nirgends im Grundbuch oder sonst was. Ich mach aber immer sämtliche Steuer komplett für uns. Kann ich dieses Grundsteuergedöns für die Wohnung über mein ELSTER machen oder geht das nicht, wenn sie mir nicht gehört? Dann müsste sich meine Frau erstmal nen ELSTER Zugang zulegen...
Wir haben außer unserem EFH noch eine Eigentumswohnung, die aber meiner Frau allein gehört, ich stehe nirgends im Grundbuch oder sonst was. Ich mach aber immer sämtliche Steuer komplett für uns. Kann ich dieses Grundsteuergedöns für die Wohnung über mein ELSTER machen oder geht das nicht, wenn sie mir nicht gehört? Dann müsste sich meine Frau erstmal nen ELSTER Zugang zulegen...
Das halte ich für eine Frage, die das FA beantworten können sollte - ggf spielt da auch eine Rolle, ob ihr eine Zugewinnsgemeinschaft seid (oder einen Ehevertrag habt, der das anders regelt) und wann der Erwerb dieser Wohnung stattfand (vor oder während der Ehe)....
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"
Es besteht eine Pflicht, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch abzugeben. Damit soll für alle am Steuerrechtsverhältnis Beteiligten Aufwand gespart werden. Eine so umfassende Neubewertung sämtlicher Grundstücke in Deutschland kann nur gelingen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung in elektronsicher Form abgeben. Falls Steuerpflichtige nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Abgabe der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung für ihre nahen Angehörigen abzugeben. Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Erklärung in Papierform abgegeben werden.
Ich mach aber immer sämtliche Steuer komplett für uns. Kann ich dieses Grundsteuergedöns für die Wohnung über mein ELSTER machen oder geht das nicht, wenn sie mir nicht gehört?
Im Anschreiben meiner Frau steht:
Zitat:
Möglich ist auch, daß nahe Anghörige über deren ELSTER-Zugang die Feststellungserklärung für Sie übermitteln.
Edith meint: wutzel war schneller.
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PB
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