Dumm gelaufen. Bzw gefahren.
Meine Version:
Auto will abbiegen, sieht aber dann den Radler (ob mit schulterblick oder im Spiegel) und hält (deswegen) an.
Radler sieht Auto und will links dran vorbei, hätte klappen können, wenn Auto nicht gehalten hätte.
Radler zu schnell fur diese Situation.
Versicherungen machen Teilschuld für beide, so können sie beiden die Beiträge erhöhen.
Dumm gelaufen. Bzw gefahren.
Meine Version:
Auto will abbiegen, sieht aber dann den Radler (ob mit schulterblick oder im Spiegel) und hält (deswegen) an.
Radler sieht Auto und will links dran vorbei, hätte klappen können, wenn Auto nicht gehalten hätte.
Radler zu schnell fur diese Situation.
Versicherungen machen Teilschuld für beide, so können sie beiden die Beiträge erhöhen.
Da ja im Netz diskutiert wird, ob der Autofahrer zu spät geblinkt hat: Hätte ein früheres Blinken den Unfall verhindert? Der Radfahrer hat ja offensichtlich den Abbiegewunsch erkannt, sonst hätte er nicht die Ausweichbewegung nach links gemacht. Andererseits hat der Autofahrer den Radfahrer noch gesehen und gebremst. Die Fahrt des Radfahrer ist ja schlussendlich nur deshalb im Kofferraum des Autos geendet, weil der Autofahrer ihn rechts vorbei lassen wollte und deshalb gebremst hat, der Radfahrer aber nicht damit gerechnet hat.
Oder anders gefragt: Was hätte der Autofahrer tun können/müssen, um einen Unfall zu vermeiden? Hätte früheres Blinken tatsächlich etwas geändert? Schulterblick? Als die Ampel auf grün sprang, war der Radfahrer deutlich hinter ihm, also nicht im toten Winkel und somit allenfalls im Seitenspiegel zu sehen. Muss ich als Autofahrer damit rechnen, dass an einer Kreuzung Radfahrer rechts deutlich schneller an mir vorbei fahren wollen? Wie weit muss ich nach hinten schauen?
Zum Thema rechts überholen: Siehe oben. Wenn Radfahrer einfordern, dass sich Autofahrer an die StVO halten sollen, müssen sie sich auch selbst daran halten.
Da ja im Netz diskutiert wird, ob der Autofahrer zu spät geblinkt hat: Hätte ein früheres Blinken den Unfall verhindert? Der Radfahrer hat ja offensichtlich den Abbiegewunsch erkannt, sonst hätte er nicht die Ausweichbewegung nach links gemacht. Andererseits hat der Autofahrer den Radfahrer noch gesehen und gebremst. Die Fahrt des Radfahrer ist ja schlussendlich nur deshalb im Kofferraum des Autos geendet, weil der Autofahrer ihn rechts vorbei lassen wollte und deshalb gebremst hat, der Radfahrer aber nicht damit gerechnet hat.
Oder anders gefragt: Was hätte der Autofahrer tun können/müssen, um einen Unfall zu vermeiden? Hätte früheres Blinken tatsächlich etwas geändert? Schulterblick? Als die Ampel auf grün sprang, war der Radfahrer deutlich hinter ihm, also nicht im toten Winkel und somit allenfalls im Seitenspiegel zu sehen. Muss ich als Autofahrer damit rechnen, dass an einer Kreuzung Radfahrer rechts deutlich schneller an mir vorbei fahren wollen? Wie weit muss ich nach hinten schauen?
Zum Thema rechts überholen: Siehe oben. Wenn Radfahrer einfordern, dass sich Autofahrer an die StVO halten sollen, müssen sie sich auch selbst daran halten.
M.
So wie du sagst, der Radfahrer hat vermutlich schon auf das Blinken reagiert. Ich glaube auch nicht, dass der Autofahrer viel hätte ändern können durch z.B. früheres Blinken.
Für mich wirkt es so, dass der Radfahrer zu schnell und nicht vorausschauend unterwegs war. Ich müsste es nochmal anschauen aber beim ersten anschauen sah mir das auch nach einem Fixi aus und der Bremsvorgang war auf Grund, nicht STVO konformer Radausstattung, deutlich „milder“.
Wenn ich das auf dem Rad gewesen wäre würde ich die Schuld nur bei mir suchen, da ich nie so auf eine Kreuzung zufahren würde, schon dreimal nicht bei dieser Verkehrslage.
Der Autofahrer wird vermutlich mindestens eine Teilschuld bekommen und steht mit einem kaputten Auto da. Ist irgendwie „zur falschen Zeit am falschen Ort“
Für mich steht fest: wenn ich als Radfahrer ein Auto vor mir habe, dann kann ich da nicht wie ein blöder drauf los rasen in der Hoffnung, dass sich das Auto in Luft auflöst.
Für mich steht fest: wenn ich als Radfahrer ein Auto vor mir habe, dann kann ich da nicht wie ein blöder drauf los rasen in der Hoffnung, dass sich das Auto in Luft auflöst.
Der Videoschnips ist schon recht kurz, aber ich würde das genauso sehen. Der Radfahrer war deutlich zu schnell und damit zu leichtsinnig. Sollte man schon aus Eigenschutz nicht auch, auch wen der Autofahrer sicherlich auch besser reagiert hätte können (früher Blinken, nicht Schleichen)