Ich weiß von zwei branchengleichen Unternehmen in unserer Stadt, die sich gerne gegenseitig solche Anzeigen um die Ohren hauen. Das geht es oft um Preisnachlässe im Prospekt. Bringt dem Kläger nichts und dem beklagten ein Bußgeld.
Hmm, auf welcher Basis? Im Wettbewerbsrecht ist die Abmahnung recht beliebt.
Da könnte jetzt BMW VW abmahnen lassen und per Vertragsstrafe untersagen in Zukunft mit den falschen ÖKO-Werten zu werben. Die Abmahnung selbst ist erstmal recht Preiswert. Das bringt weder für BMW, Mercedes, Jaguar oder Chrysler etwas.
Wie das bei den Wettbewerbern mit ihren Anzeigen ist bin ich mir auch nicht sicher. Ob da die Abmahnung z.B. wegen falscher UVP nur für das bestimmte Produkt gilt. Will meinen, wenn Du nicht genauer beschreiben kannst, was sich die beiden weswegen um die Ohren hauen, bringt es hier keinem eine bessere Vorstellung Was jetzt die Konkurrenz bei VW noch holen könnte/sollte.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
der 2010er 2.0 TDI stand in einem Artikel mit auf der Liste. aber wie gesagt....mir eigtl. egal. Verfolge das nur interessiert mit. Fühle mich nicht betrogen
Ich meinte nicht das eine Zahlung an den Kläger, beispielsweise BMW, geht. Ich denke eher an eine Anzeige und spätere Strafzahlung die ein Autohersteller den Wolfsburgern zusätzlich aufdrücken könnte.
Ob da aber ein Interesse bei der Konkurrenz besteht, weiß ich nicht.
Ich weiß von zwei branchengleichen Unternehmen in unserer Stadt, die sich gerne gegenseitig solche Anzeigen um die Ohren hauen. Das geht es oft um Preisnachlässe im Prospekt. Bringt dem Kläger nichts und dem beklagten ein Bußgeld.
ich kenne Strafzahlungen auserhalb von Schadenseratz oder Unterlassung aus Abmahnung in so einem Zusammenhang nicht. Was soll das sein? Wie soll man die bemessen?
In erster Linie ging es um Angebotsaktionen, die der Konkurrent als nicht erlaubt ansah und dann seinen Anwalt bemühte.
Jubiläumsaktione u.s.w.
Bis ins Detail kenne ich die Abmahnungen bzw. Anzeigen nicht.
Im Fall VW kann kein Konkurrent beweisen, das ihm ein Kunde durch die Manipulation weg patzte. Aber eine Strafe halte ich durchaus für angemessen.
der 2010er 2.0 TDI stand in einem Artikel mit auf der Liste. aber wie gesagt....mir eigtl. egal. Verfolge das nur interessiert mit. Fühle mich nicht betrogen
Ich hab auch einen 2013er T5 2.0. mit 180 PS
Die T5 müssen andere weniger strenge Normen erfüllen, daher sind sie nicht betroffen.
Aber auch ich bin sehr gespannt wie das weitergeht, da mein 2013er VW CC betroffen ist. Angeblich soll das beim 2.0 mit einem Softwareupdate in 2016 erledigt sein.
DAS kann ich mir wiederum nicht vorstellen, denn wenns so einfach wäre ohne Verbrauch oder Leistung negativ zu beinflussen, hätten sie das ja gleich machen können.
Angeblich soll das beim 2.0 mit einem Softwareupdate in 2016 erledigt sein.
DAS kann ich mir wiederum nicht vorstellen, denn wenns so einfach wäre ohne Verbrauch oder Leistung negativ zu beinflussen, hätten sie das ja gleich machen können.
Das habe ich mich auch schon gefragt und sie hatten ja auch viele Jahre Zeit, sich einen Ausweg unter diesem Damokles-Schwert zu bauen, den sie bei einem Werkstatttermin einspielen, ohne dass der Kunde das merkt. Schwer zu glauben, dass sie es jetzt innerhalb von ein paar Wochen mal eben gelöst haben.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Wenn das wirklich so einfach geht, wird man sich bei VW wohl ein wenig ärgern, dass da keiner früher drauf gekommen ist. Aber jetzt scheint's ein paar Milliarden günstiger zu werden als befürchtet.