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Zitat von MattF
Ich schon, üblicherweise gelten Gesetze nicht rückwirkend.
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Selbstverständlich werden die Websites vor dem 25. Mai 2018 nicht
rückwirkend nach dem ab dann geltenden Gesetz beurteilt. Aber die Verantwortlichen für die jeweiligen Websites müssen diese an die neuen Bestimmungen anpassen, z.B. das Impressum und anderes. Siehe dazu z.B.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/d...a-1205985.html Dafür gab es ene 2jährige Übergangsfrist. Man kann sich ab dem 25. Mai nicht darauf berufen, die Website wäre vorher erstellt worden.
Bei davor erstellten Fotos mag das evtl. anders sein, weil man nicht mehr rückwirkend die notwendigen Einwilligungen besorgen kann? Ich weiss es (noch) nicht. ( (Und Du offenbar auch nicht. Aber trotzdem danke für den Hinweis.)