Es wird sich nichts ändern für Hobbyfotografen. Bei den Millionen Handyfotos kämen Gerichte bei Abmahnung gar nicht hinterher.
Grundsätzlich wirklich eine gewagte These. Für eine Abmahnung braucht es kein Gericht.
Das braucht es erst wenn sich jemand mit Hoffnung auf Erfolg gegen eine Abmahnung wehrt.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
also ich habe erstmal diverse Fotoalben von mir mit vielen Sportfotografien auf "privat" gestellt, weil mir der Stress mit möglichen Abmahnungen zu gross wäre und warte ab, wie sich der Umgang mit dem Gesetz entwickelt.
Ist das nicht ein Eigentor? Meines Wissens betrifft das Gesetz doch nur Alben, die ab Ende Mai veröffentlicht werden, d.h. Deine bisherigen online-Alben wären kein Problem. Der Wechsel von "privat" auf "öffentlich" Ende Mai oder im Juni wäre dann doch sowas wie einer Veröffentlichung. Meine letzte Vorlesung zum Thema Internetrecht liegt allerdings 15 Jahre zurück, d.h. ich bin Laie auf dem Gebiet.
...Für eine Abmahnung braucht es kein Gericht.
Das braucht es erst wenn ...
Das ist ja sogar der Sinn der Abmahnung, ohne Gerichtsverhandlungen auf Rechtsverstösse hinzuweisen und diese beizulegen bzw abzustellen.
Gegen die Abmahnung anzugehen kann richtig Geld kosten und sollte nur nach Erstberatung bei einem fachlich wirklich passendem Anwalt erfolgen. Denn sich im Recht fühlen, Recht (nach den Gesetzen) haben und vor Gericht ohne richtig gutem eigenen Anwalt auch noch Recht bekommen ist ähnlich wie Lotto spielen.
Thomas
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Ist das nicht ein Eigentor? Meines Wissens betrifft das Gesetz doch nur Alben, die ab Ende Mai veröffentlicht werden, d.h. Deine bisherigen online-Alben wären kein Problem. Der Wechsel von "privat" auf "öffentlich" Ende Mai oder im Juni wäre dann doch sowas wie einer Veröffentlichung. Meine letzte Vorlesung zum Thema Internetrecht liegt allerdings 15 Jahre zurück, d.h. ich bin Laie auf dem Gebiet.
Das Gesetz gilt erst für Websites und Fotos, die ab 25. Mai im Internet publiziert werden? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Ich habe mir bis jetzt aber noch nicht die Mühe gemacht, den Originalgesetzestext zu lesen, nur die Zusammenfassung bei SPON und bei Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung, von daher weiss ich es nicht. Aber erstmal danke für den Hinweis, ich werde dem nachgehen, damit ich die Alben wieder öffentlich stellen kann. Sicher ist, eine digitale Datenverwendungseinwilligung vor dem 25. Mai 2018 gegeben, wird erstmal weiter gültig sein bis zum Widerruf.
Mit dem bisherigen Datenschutz kannte ich mich aus, da ich zusammen mit einem Freund und Informatiker vor Jahrzehnten eine elektronische Klientenverwaltung für Familienberatungsstellen als Open Source erstellte (elektronische Akte und Statistik), welche jetzt erneut auf dem behördlichen Datenschutz-Prüfstand steht, da wo sie angewendet wird. Da erhalte ich auf jeden Fall Rückmeldung, ob die Anwendung den neuen Bestimmungen genügt, wovon ich ausgehe, oder Änderungen erforderlich sein werden.
Für Endverbraucher gibt es ja staatlich gefördertes Informationsmaterial https://netzpolitik.org/2018/max-sch...etzen-koennen/
Für die oben bereits genannten Vereine, NGOs, selbständige Einzelunternehmer, Ärzte etc etc etc allerdings bin ich noch nicht fündig geworden. Gut, bin tatsächlich selber auch erst am Ende der zweijahres Übergangsfrist mit diesem Medienrummel auf das Datum aufmerksam geworden...
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Das Gesetz gilt erst für Websites und Fotos, die ab 25. Mai im Internet publiziert werden? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen.
Das hatte ich kürzlich gelesen und bin noch dabei, die Quelle wieder zu finden.
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Ich lese mich gerade durch entsprechende Artikel auf diversen Fotoseiten.
Grundsätzlich ist mir Datenschutz wichtig, aber wenn die Rechtslage auf den Seiten richtig interpretiert wird, dann kann seine Digitalkamera jetzt zum Elektroschrott bringen (ok, das ist etwas übertrieben).
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Der Sportbund Rheinland e.V. bietet folgendes Dokument zum Download an: DATENSCHUTZ IM SPORTVEREIN
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
(DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz
(Stand März 2018) https://www.lsb-rlp.de/images/storie...ng_LSB_RLP.PDF
Der Sportbund Rheinland e.V. bietet folgendes Dokument zum Download an: DATENSCHUTZ IM SPORTVEREIN
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
(DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz
(Stand März 2018) https://www.lsb-rlp.de/images/storie...ng_LSB_RLP.PDF
DANKE Stefan! Das hilft mir doch schon sehr.
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