Ist der nur eingeklickt? Eine gewisse Spannung muss man da doch sicher noch draufbringen, indem man von irgendwo noch Schrauben anzieht. Auf dem markierten Foto greift das aber nicht so toll ineinander, sieht nach viel Spiel aus.
Ich hätte zwar sicher auch mehr Vertrauen in 2 M5er-Schrauben, aber dieses Prinzip einer formschlüssigen Verbindung ist nicht automatisch zum Auseinanderfallen verdammt, wenn das Material richtig dimensioniert ist.
Eingeklickt und von oben mit Schrauben angezogen. War aber zu beginn der Ausfahrt fest. Saß fest, da kein Spiel zu merken war. Bin während der Fahrt mehrfach in Aeroposition gefahren...
Und sitzt das Ding da normal so wackelig drauf wie hier zu sehen oder greift das fest ineinander? So wie es da aussieht, würde ich vielleicht eine Klingel aber keinen Lenkeraufsatz befestigen.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Einer meiner Vorredner hat geschrieben, dass ein Privatgutachten nix bringt, sondern man gleich ein Beweissicherungsverfahren durchführen muss.
Als Anwalt sehe ich das anders. Ich hatte mal ein Mandat, da ging es um Zahnersatz und warum dieser nix taugt. Der Mandant und ich sind auf dem Gebiet Laien. Der Mandant hat im Internet recherchiert und eine gewisse Ahnung, was die Ursache sein könnte. Er hat dann ein Institut in der Schweiz damit beauftragt ein kurzes sog. Parteigutachten zu fertigen. Das hat den Mandanten in seiner Vermutung bestätigt. Kostenpunkt ca. 300 €.
Das Gericht musste selbstverständlich nochmal ein Gutachten durchführen, da der Sachverhalt immer noch umstritten war. Kostenpunkt 900 €, obwohl kürzer vom Text. Der gerichtliche SV hat sich weitgehend auf das vorhandene Gutachten gestützt. Die Kosten für das Parteigutachten wurden auch eingeklagt und als sog. Rechtsverfolgungskosten zugesprochen. Ergo ist ein sog. Parteigutachten nicht falsch, sondern dient dazu Wissen zu erlangen.
Wenn du so was machst, dann sollten aber auch die Aussage deiner Kollegen, die dabei waren, gesichert werden und dem Gutachter vorliegen.
Was ich aufgrund der ganzen Schilderungen nicht ganz verstanden habe, was das ganze mit deinem Rad, dessen Hersteller auf der Messe war und so weiter, dein Bekannter die die Teile vom alten Rad abgebaut und am neuen Rad angebaut hat und so fort zu tun hat?
Hier geht es doch nur um den Aufsatz richtig?
Der Aufsatz ist vom gleichen Hesteller wie das Rad richtig?
Der Hersteller ist hier nicht zu greifen richtig?
Cengiz
PS Das ist übrigens eine typische Sachverhaltsschilderung beim Rechtsanwalt. Die Leute kommen, wenn überhaupt, nur schwer auf den Punkt.
Ich wollte eigentlich nur mal wissen, wie meine Lage so ist. Das ich den Bekannten erwähnt habe, sollte nur verdeutlichen, dass ich keine Rechnung habe. Ebenfalls sollte verdeutlicht werden, dass es kein Fachhändler war, der das Rad zusammengebaut hat.
Es geht darum, nicht meinen Bekannten zur Verantwortung zu ziehen, sondern den Hersteller. Da er aber keinen Vertrieb in Deutschland hat, war ich mir unsicher, wie verfahren werden soll. Das ich für ein wenig Verwirrung gesorgt habe, tut mir leid.
Werde wohl mal meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren und deren Meinung hören, ob man auf rechtlichem Wege was machen kann. Ob es Sinn macht oder nicht, sollen die dann entscheiden. Werde Euch auf dem laufenden halten.
Als Anwalt sehe ich das anders. Ich hatte mal ein Mandat, da ging es um Zahnersatz und warum dieser nix taugt. Der Mandant und ich sind auf dem Gebiet Laien. Der Mandant hat im Internet recherchiert und eine gewisse Ahnung, was die Ursache sein könnte. Er hat dann ein Institut in der Schweiz damit beauftragt ein kurzes sog. Parteigutachten zu fertigen. Das hat den Mandanten in seiner Vermutung bestätigt. Kostenpunkt ca. 300 €.
Das Gericht musste selbstverständlich nochmal ein Gutachten durchführen, da der Sachverhalt immer noch umstritten war. Kostenpunkt 900 €, obwohl kürzer vom Text. Der gerichtliche SV hat sich weitgehend auf das vorhandene Gutachten gestützt. Die Kosten für das Parteigutachten wurden auch eingeklagt und als sog. Rechtsverfolgungskosten zugesprochen. Ergo ist ein sog. Parteigutachten nicht falsch, sondern dient dazu Wissen zu erlangen.
Schon richtig.
Nur kriegt man das eben nicht in jedem Fall als Rechtsverfolgungskosten anerkannt.
Deshalb muss man da aufpassen und auch damit rechnen, dass man eventuell auf diesen Kosten sitzen bleibt. Vor allem dann, wenn, in diesem Fall, der Hersteller nicht greifbar sein sollte oder eine Klage aus anderen Gründen scheitert, beispielsweise, weil ein Mangel nicht nachgewiesen werden konnte oder weil das (asiatische) Recht keine Rechtsgrundlage bietet.
ja, das war "rockwood" 3 - fall von mir....
wenn "sauber" geflickt wurde, dann wir das wieder - macht dir keine sorgen! wichtig, dass du möglichst schnell prof. therapie bekommst - je schneller desto besser!
uebrigens: paar jahre später war bei mir die rechte schulter auch verletzt - OK, war "nur" eine 1 bis 2, der arzt wollte "konservativ" behandeln (also abwarten und zusehen) - ich habe auf eine OP gedrängt. auch "rechts" ist heute alles palletti!
achja - und es ist "normal", dass es sau-weh tut!
stell dir vor, du hättest beide schultern verletzt..;-) dann viel vergnuegen auf der toilette...
Moin,
was mir hier noch fehlt, ist eine kurze Schilderung des Unfalls selbst und warum Du glaubst, dass das Bauteil bzw. die Befestigung ursächlich hierfür gewesen ist.
Im Zweifel wird wohl auch hierfür der Nachweis zu führen sein, um einen Anspruch zu begründen.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Also wenn ich das richtig erkenne, dann ist das Bild mit
dem eingekreisten Fehler die noch "korrekt" montierte Seite.
In diesem Fall sieht das eher nach Montagefehler aus. Das die
formschlüssige Verbindung an dieser Stelle nicht richtig sitzt
(in diesem Fall kann man wohl sagen nicht richtig eingeklinkt ist)
erkennt man eigentlich sofort.
Ob das jetzt ein Fall für Produkthaftung sein kann, wenn diese
Verbindung nicht besser "einklinkbar" ist, da z.B. die Klaue aufgrund von einem Fertigungsfehler etwas zu groß gegenüber
dem Gegenstück ist, weiß ich nicht.