Wie macht ihr das bei einer Teilnahme an einem Triathlonbewerb im Ausland? Meistens fährt man nicht mit einer Pauschalreise bei der man eine Versicherung dazubuchen kann. Mein Automobilklub übernimmt nur Leistungen für lizenzfreie Bewerbe.
Gibt es spezielle Versicherungspakete die auch Lizenzbewerbe im Ausland abdecken? Mich würde vor allem die Krankenversicherung interessieren, wenn man bei einem gesundheitlichen Problem während eines Bewerb ins Krankenhaus muss.
Obwohl ich als privat Versicherter bestimmt schon mehr Leistungen erhalte als ein gesetzlich Versicherter, habe ich noch eine Auslandskrankenversicherung für ca. 10 € im Jahr (nie gekündigtes Überbleibsel aus gesetzlichen Zeiten), die dann im schlimmsten Fall des Rumgezicke für den Rest herhalten soll. Rückholung ist über meine fördernde Mitgliedschaft bei der Johanniter Unfall Hilfe auch schon mit abgedeckt.
Praktische Erfahrungen musste ich zum Glück mit keiner dieser Sachen bislang sammeln.
Ob es in AT anders als in DE läuft, kann ich dir aber nicht beantworten.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Wie macht ihr das bei einer Teilnahme an einem Triathlonbewerb im Ausland? Meistens fährt man nicht mit einer Pauschalreise bei der man eine Versicherung dazubuchen kann. Mein Automobilklub übernimmt nur Leistungen für lizenzfreie Bewerbe.
Gibt es spezielle Versicherungspakete die auch Lizenzbewerbe im Ausland abdecken? Mich würde vor allem die Krankenversicherung interessieren, wenn man bei einem gesundheitlichen Problem während eines Bewerb ins Krankenhaus muss.
Ich habe jetzt einmal im Kleindruckten meiner Auslandsreisekrankenversicherung nachgeschaut. Dort werden keinerlei Ausschlußgründe in Verbindung mit Aktivitäten im Urlaub aufgeführt.
Gruß
N.
PS: Die mit einer Pauschalreise angebotenen Versicherungspakete empfinde ich stets als überteuert. So bin ich überhaupt erst auf meine aktuelle Auslandsreisekrankenversicherung gekommen.
Danke - dann werde ich mich auch mal nach einem passenden Angebot für eine Auslandskrankenversicherung umsehen.
Gibt es EU-weit eigentlich einheitliche Regelungen für die Übernahme von Kosten im Rahmen der Krankenversicherung, wenn eine Leistung im Ausland (innerhalb der EU) in Anspruch genommen wird?
- also wenn ich z.B. in Italien in ein Krankenhaus gehe, hilft mir dann meine inländische Sozialversicherungskarte weiter, sodass ich damit Leistungen in Anspruch nehmen kann. Oder gibt es eventuell eine nachträgliche Kostenübernahme wenn man vorab die Leistungen selbst bezahlt hat?
- laut Google sollte eine Leistung vor Ort ohne Vorausbezahlung in Anspruch genommen werden können, würde mich interessieren, wie es dann in der Praxis aussieht.
Geändert von bergflohtri (08.02.2019 um 07:42 Uhr).
Danke - dann werde ich mich auch mal nach einem passenden Angebot für eine Auslandskrankenversicherung umsehen.
Gibt es EU-weit eigentlich einheitliche Regelungen für die Übernahme von Kosten im Rahmen der Krankenversicherung, wenn eine Leistung im Ausland (innerhalb der EU) in Anspruch genommen wird?
- also wenn ich z.B. in Italien in ein Krankenhaus gehe, hilft mir dann meine inländische Sozialversicherungskarte weiter, sodass ich damit Leistungen in Anspruch nehmen kann. Oder gibt es eventuell eine nachträgliche Kostenübernahme wenn man vorab die Leistungen selbst bezahlt hat?
- laut Google sollte eine Leistung vor Ort ohne Vorausbezahlung in Anspruch genommen werden können, würde mich interessieren, wie es dann in der Praxis aussieht.
Meine deutsche Krankenkasse informiert darüber so: "Die europäische Krankenversichertenkarte oder auch European Health-Insurance-Card (EHIC) befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. In Verbindung mit Personalausweis oder Reisepass können Sie sich damit in 34 europäischen Ländern gegenüber den dortigen Vertragsleistungserbringern behandeln lassen. Weitere Details finden Sie unter „Urlaub in Europa".
In diesen Ländern können Sie sich mit Ihrer EHIC und Ihrem Personalausweis oder Reisepass unmittelbar an die dortigen Vertragsärzte oder Vertragskrankenhäuser wenden.
Will der Arzt oder die Apotheke im europäischen Ausland aus welchen Gründen auch immer die Kosten nicht über die Karte abrechnen, erstattet die Kasse die Kosten später. Ich lebte im Winter mehrere Jahre auf den Kanaren, immer ohne Zusatzversicherung.
Will der Arzt oder die Apotheke im europäischen Ausland aus welchen Gründen auch immer die Kosten nicht über die Karte abrechnen, erstattet die Kasse die Kosten später.
Vorsicht!
Je nach Höhe der verrechneten Kosten übernimmt die Kasse nur einen Teil davon.
Vorsicht!
Je nach Höhe der verrechneten Kosten übernimmt die Kasse nur einen Teil davon.
Reist man in ein Land, wo die Arztkosten in der Regel niedriger bis gleich sind wie im Heimatland und bezieht man Leistungen, die auch in DE erstattungspflichtig sind, sollte es kein Problem mit der kompletten Übernahme geben.