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Alt 07.02.2019, 19:26   #1
bergflohtri
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Registriert seit: 31.01.2014
Ort: Wien
Beiträge: 1.609
Krankenversicherung bei Start im Ausland

Wie macht ihr das bei einer Teilnahme an einem Triathlonbewerb im Ausland? Meistens fährt man nicht mit einer Pauschalreise bei der man eine Versicherung dazubuchen kann. Mein Automobilklub übernimmt nur Leistungen für lizenzfreie Bewerbe.
Gibt es spezielle Versicherungspakete die auch Lizenzbewerbe im Ausland abdecken? Mich würde vor allem die Krankenversicherung interessieren, wenn man bei einem gesundheitlichen Problem während eines Bewerb ins Krankenhaus muss.
bergflohtri ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2019, 00:32   #2
Thorsten
Szenekenner
 
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Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Obwohl ich als privat Versicherter bestimmt schon mehr Leistungen erhalte als ein gesetzlich Versicherter, habe ich noch eine Auslandskrankenversicherung für ca. 10 € im Jahr (nie gekündigtes Überbleibsel aus gesetzlichen Zeiten), die dann im schlimmsten Fall des Rumgezicke für den Rest herhalten soll. Rückholung ist über meine fördernde Mitgliedschaft bei der Johanniter Unfall Hilfe auch schon mit abgedeckt.

Praktische Erfahrungen musste ich zum Glück mit keiner dieser Sachen bislang sammeln.

Ob es in AT anders als in DE läuft, kann ich dir aber nicht beantworten.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2019, 07:20   #3
Nobodyknows
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 5.824
Zitat:
Zitat von bergflohtri Beitrag anzeigen
Wie macht ihr das bei einer Teilnahme an einem Triathlonbewerb im Ausland? Meistens fährt man nicht mit einer Pauschalreise bei der man eine Versicherung dazubuchen kann. Mein Automobilklub übernimmt nur Leistungen für lizenzfreie Bewerbe.
Gibt es spezielle Versicherungspakete die auch Lizenzbewerbe im Ausland abdecken? Mich würde vor allem die Krankenversicherung interessieren, wenn man bei einem gesundheitlichen Problem während eines Bewerb ins Krankenhaus muss.
Ich habe jetzt einmal im Kleindruckten meiner Auslandsreisekrankenversicherung nachgeschaut. Dort werden keinerlei Ausschlußgründe in Verbindung mit Aktivitäten im Urlaub aufgeführt.


Gruß
N.

PS: Die mit einer Pauschalreise angebotenen Versicherungspakete empfinde ich stets als überteuert. So bin ich überhaupt erst auf meine aktuelle Auslandsreisekrankenversicherung gekommen.
Nobodyknows ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2019, 07:23   #4
bergflohtri
Szenekenner
 
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Registriert seit: 31.01.2014
Ort: Wien
Beiträge: 1.609
Danke - dann werde ich mich auch mal nach einem passenden Angebot für eine Auslandskrankenversicherung umsehen.
Gibt es EU-weit eigentlich einheitliche Regelungen für die Übernahme von Kosten im Rahmen der Krankenversicherung, wenn eine Leistung im Ausland (innerhalb der EU) in Anspruch genommen wird?
- also wenn ich z.B. in Italien in ein Krankenhaus gehe, hilft mir dann meine inländische Sozialversicherungskarte weiter, sodass ich damit Leistungen in Anspruch nehmen kann. Oder gibt es eventuell eine nachträgliche Kostenübernahme wenn man vorab die Leistungen selbst bezahlt hat?
- laut Google sollte eine Leistung vor Ort ohne Vorausbezahlung in Anspruch genommen werden können, würde mich interessieren, wie es dann in der Praxis aussieht.

Geändert von bergflohtri (08.02.2019 um 07:42 Uhr).
bergflohtri ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2019, 08:58   #5
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von bergflohtri Beitrag anzeigen
.........
Das hängt u.a. davon ab, ob Du in Deutschland bei einer privaten oder einer gesetzlichen KK versichert bist.

Nachtrag: Ich hatte übersehen, dass der Threadstarter in Österreich wohnt.

Geändert von Stefan (08.02.2019 um 22:29 Uhr).
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Alt 08.02.2019, 09:26   #6
qbz
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Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.209
Zitat:
Zitat von bergflohtri Beitrag anzeigen
Danke - dann werde ich mich auch mal nach einem passenden Angebot für eine Auslandskrankenversicherung umsehen.
Gibt es EU-weit eigentlich einheitliche Regelungen für die Übernahme von Kosten im Rahmen der Krankenversicherung, wenn eine Leistung im Ausland (innerhalb der EU) in Anspruch genommen wird?
- also wenn ich z.B. in Italien in ein Krankenhaus gehe, hilft mir dann meine inländische Sozialversicherungskarte weiter, sodass ich damit Leistungen in Anspruch nehmen kann. Oder gibt es eventuell eine nachträgliche Kostenübernahme wenn man vorab die Leistungen selbst bezahlt hat?
- laut Google sollte eine Leistung vor Ort ohne Vorausbezahlung in Anspruch genommen werden können, würde mich interessieren, wie es dann in der Praxis aussieht.
Meine deutsche Krankenkasse informiert darüber so:
"Die europäische Krankenversichertenkarte oder auch European Health-Insurance-Card (EHIC) befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. In Verbindung mit Personalausweis oder Reisepass können Sie sich damit in 34 europäischen Ländern gegenüber den dortigen Vertragsleistungserbringern behandeln lassen. Weitere Details finden Sie unter „Urlaub in Europa".

In diesen Ländern können Sie sich mit Ihrer EHIC und Ihrem Personalausweis oder Reisepass unmittelbar an die dortigen Vertragsärzte oder Vertragskrankenhäuser wenden.

Länder in denen die EHIC akzeptiert wird

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)."


https://www.barmer.de/leistungen-ber...m-ausland-8510

Will der Arzt oder die Apotheke im europäischen Ausland aus welchen Gründen auch immer die Kosten nicht über die Karte abrechnen, erstattet die Kasse die Kosten später. Ich lebte im Winter mehrere Jahre auf den Kanaren, immer ohne Zusatzversicherung.

Geändert von qbz (08.02.2019 um 09:39 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2019, 09:34   #7
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen

Will der Arzt oder die Apotheke im europäischen Ausland aus welchen Gründen auch immer die Kosten nicht über die Karte abrechnen, erstattet die Kasse die Kosten später.
Vorsicht!
Je nach Höhe der verrechneten Kosten übernimmt die Kasse nur einen Teil davon.
  Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2019, 09:48   #8
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.209
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Vorsicht!
Je nach Höhe der verrechneten Kosten übernimmt die Kasse nur einen Teil davon.
Reist man in ein Land, wo die Arztkosten in der Regel niedriger bis gleich sind wie im Heimatland und bezieht man Leistungen, die auch in DE erstattungspflichtig sind, sollte es kein Problem mit der kompletten Übernahme geben.
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
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