16.03.2020: Anmeldung Steinbecker Triathlon
Meldet Euch ganz normal für unsere Veranstaltung an und konzentriert Euch auf Euer Training. Wir werden die Meldegebühr erst dann abbuchen, wenn sicher feststeht, dass die Triathlon-Veranstaltung durchgeführt wird. Aktuelle Informationen erhaltet Ihr hier auf unserer Webseite. Wir wünschen euch und euren Familien alles Gute und viel Glück – bleibt gesund, damit wir alle diese schwierige Zeit heil überstehen. Euer Orgateam des Steinbecker Triathlons
Auch der Triathlon in Bonn ist abgesagt. Auszug zum Thema Startgeld:
Das Startgeld
Wir wollen Euch so viel wie möglich von Eurem Startgeld zurückgeben. Wenn eine Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen abgesagt werden muss, ist eine Rückerstattung nach unseren Ausschreibungsbedingungen zwar nicht vorgesehen. Allerdings wäre das in diesen Zeiten weder angemessen noch fair. In diesem Sinne arbeiten wir gerade mit allen Beteiligten intensiv daran, die finanziellen Dinge in den Griff zu bekommen.
Von den Startgeldern werden wir nur so viel einbehalten, wie es erforderlich ist, um die Rechnungen unserer – teils existenzbedrohten – Lieferanten und Partner begleichen zu können. Bitte habt dafür Verständnis, dass die Klärung etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir tun alles dafür, dass wir die Rückerstattung schnellstmöglich und großzügig hinbekommen.
16.03.2020: Anmeldung Steinbecker Triathlon
Meldet Euch ganz normal für unsere Veranstaltung an und konzentriert Euch auf Euer Training. Wir werden die Meldegebühr erst dann abbuchen, wenn sicher feststeht, dass die Triathlon-Veranstaltung durchgeführt wird. Aktuelle Informationen erhaltet Ihr hier auf unserer Webseite. Wir wünschen euch und euren Familien alles Gute und viel Glück – bleibt gesund, damit wir alle diese schwierige Zeit heil überstehen. Euer Orgateam des Steinbecker Triathlons
Inhaltlich ist es natürlich super. Technisch und juristisch liegen da Fallstricke, da man den Teilnehmern für das einmalige Lastschriftmandat im Vorhinein ja sagen muss, wann abgebucht wird.... Aber da wird sich wohl kein Teilnehmer beschweren.
Gutschein statt Geld zurück: Wer Konzert- oder Fußballkarten hat, die Veranstaltung aber wegen Corona ausfällt, bekommt möglicherweise nicht den Kaufpreis zurück. Denn die Bundesregierung will Veranstalter entlasten.
Das wird dann wohl auch für Sportveranstaltungen gelten oder?
Hatte ich bereits eine Seite vorher mit Link zur Bunderegierung gepostet. Ja, gilt auch für Sportveranstaltungen.
Zitat:
Kultur-, Wissenschafts-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen
BMJV soll dem dringenden Wunsch von BKM, BMI und BMBF entsprechend eine Formulierungshilfe für einen Fraktionsentwurf vorbereiten. Diese Formulierungshilfe soll in das Kabinett vom 8. April 2020 eingebracht werden.
Für den Fall der Pandemie-bedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu er-statten.
Dann geben die Konsumenten damit einen Zwangskredit an Veranstalter.
Zinsfrei und ob die Rückzahlung in 1,5 Jahren gesichert ist, steht in den Sternen.
Darlehen (egal ob hier vom Verbraucher oder von der KFW) in der aktuellen Situation verschieben das Problem in die Zukunft.
Wenn ein Unternehmer in den letzten, wirtschaftlich positiven Jahren, keine Speck angesetzt hat, dann wird er auch zukünftig (meiner Meinung nach) keine Darlehen in so kurzer Zeit zurück zahlen können.