Zitat:
Zitat von canoeist
Stimmt, da sehe ich auch ein Problem. Ist ja schön und richtig, dass ich nur mit den drei Gs als Dienstleister uneingeschränkt zu meinen Kunden rein darf - die Kunden haben Hausrecht. Aber woher weiß ich, dass meine Kunden ebenfalls die drei Gs einhalten? Habe ich das Recht, den Nachweis einzufordern?
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Nennt sich Vertragsfreiheit
natürlich darf ich sowas prüfen.
Nun haben wir so ein tolles EU-Zertifikat, aber ehrlich? Sowas ist bei einem Hotel oder Flug verhältnismäßig (Prüfzeit und so), aber nicht in nem Restaurant oder beim Einkaufen.