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Alt 23.06.2014, 13:32   #1
frimipiso
Szenekenner
 
Registriert seit: 18.07.2011
Ort: Minga
Beiträge: 130
Tegernsee-Triathlon

Hi,

ich habe gerade folgende Nachricht von unserem Verein bekommen:

Wichtige Informationen zum

TEGERNSEE TRIATHLON 2014
KUHSEE-Triathlon 2014 in Friedberg

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

Der Tegernsee Triathlon hat für 2014 keine Genehmigung seitens des BTV, Bezirk Oberbayern, beantragt. Trotz monatelanger, intensiver Abstimmungen zwischen dem Tegernseer Cheforganisator, dem BTV-Vizepräsidenten und dem Bezirk Oberbayern lehnte der Ausrichter eine Zusammenarbeit zwischen Verband und dem Tegernseer Organisations-Team ab. Der BTV und der Bezirk Oberbayern bedauern dies.

Beim Tegernseer Triathlon am 6. Juli 2014 und beim Kuhsee-Triathlon am 27.07.2014 handelt es sich somit um eine sportrechtlich

NICHT genehmigte Veranstaltung.


Was heißt das für die Teilnehmer?

1. Die DTU Startpassinhaber, die beim Tegernseer Triathlon starten, haben über Ihren Startpass keinen Versicherungsschutz.

2. Auch nicht Startpassinhaber, die mit ansonsten mit dem Erwerb einer Tageslizenz das Startrecht erwerben, sind ebenso nicht versichert durch den BTV/DTU, da beim Tegernsee Triathlon keine Tageslizenz erworben werben kann.

3. Es sind beim Tegernsee Triathlon keine lizenzierten Kampfrichter von BTV anwesend, die den gesamten Wettkampf überwachen und für die Einhaltung der Regeln verantwortlich sind. Ein Einspruch nach der DTU- Sportordnung ist nicht möglich.

4. Sperre von Athleten: DTU Startpassinhaber, die bei einer sportrechtlich nicht genehmigten Veranstaltung teilnehmen, können für die Dauer von bis zu 9 Monaten gesperrt werden, das heißt, dass ihr DTU –Startpass entzogen werden kann (siehe DTU-Sportordnung § E6). Sie verlieren in diesem Zeitraum auch alle damit verbundenen sonstigen Berechtigungen (Kaderzugehörigkeit usw.)


Gruss,

Jens

P.S.: In der Region scheint so einiges schiefzugehen (siehe auch Schlierseetriathlon oder Zugspitzlauf).
frimipiso ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2014, 16:33   #2
tomcat
Szenekenner
 
Benutzerbild von tomcat
 
Registriert seit: 27.07.2007
Beiträge: 265
In den Teilnahmebedingungen stand (zumindest als ich mich angemeldet habe), schon drin, dass es sich „ ... um eine reine Breitensportveranstaltung …“ handele und, dass diese „ … nicht bei dem BTV oder der DTU angemeldet ...“ wäre. Insofern (für mich) keine Überraschung.

War das letztes Jahr auch schon so?

Aber: Ernst gemeinte Frage: Was bedeutet denn das nun für mich als Nicht-Startpassinhaber? (Die möglichen Konsequenzen seitens DTU für Startpassinhaber einmal außen vor gelassen).
VG
Tomcat
tomcat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2014, 16:40   #3
cfexistenz
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.01.2012
Ort: Oberfranken
Beiträge: 418
Falls du mit dem Rad in die Bande der Zieleinfahrt donnerst, damit das Ziel umreisst welches wiederrum auf einen Öllaster kippt, der dann in den Tegernsee rollt und ausläuft musste die ganze Geschichte selbst zahlen, insofern sowas nicht von deiner Versicherung abgedeckt ist.

Es kommt halt einfach drauf an was deine Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung abdeckt oder ob sie eventuelle "Wettkämpfe" ausschließt. Bei Autoversicherungen ist das in der Regel so, dass man keinen Versicherungsschutz hat, wenn man mit dem privat Kfz an Rennen teilnimmt.
cfexistenz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2014, 17:30   #4
tomcat
Szenekenner
 
Benutzerbild von tomcat
 
Registriert seit: 27.07.2007
Beiträge: 265
OK, ich werde also aufpassen und auf Öllaster achten.

Was ist aber, wenn ich als Zuschauer beim Zujubeln aus Versehen das Ziel umreiße und dadurch den Öllaster in den See werfe?

Schon klar – es kommt schon auf meinen Versicherungsschutz an.

Und das hier ist auch klar (aus den Teilnahmebedingungen): „Die Veranstalter oder deren Vertreter und Beauftragte haften nicht für Schäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Tegernsee Triathlon und an den Rahmenveranstaltungen entstehen können, es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.“

Aber: Gibt es beim Öllaster-in-den-See-werfen-Szenario einen versicherungsrechtlichen Unterschied, ob ich teilnehme oder nicht?

Was ich meine: Stehe ich als teilnehmender Nicht-Startpassinhaber mit einem Bein im Knast? Muss ich also z.B. damit rechnen, die medizinische Behandlung bei Unfall selber bezahlen zu müssen, weil es keine „offizielle Triathlon-Veranstaltung“ ist?

VG
tomcat
tomcat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2014, 17:37   #5
NBer
Szenekenner
 
Benutzerbild von NBer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.869
Zitat:
Zitat von tomcat Beitrag anzeigen
......... Muss ich also z.B. damit rechnen, die medizinische Behandlung bei Unfall selber bezahlen zu müssen, weil es keine „offizielle Triathlon-Veranstaltung“ ist? .....
das kann passieren. normale versicherungen decken normale risiken ab, dazu zählt sicherlich kein wettkampfschwimmen im gewühl, radrennenfahren im öffentlichen straßenverkehr und wettlaufen im ermüdeten zustand.
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2014, 19:07   #6
cfexistenz
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.01.2012
Ort: Oberfranken
Beiträge: 418
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
das kann passieren. normale versicherungen decken normale risiken ab


Bei meiner Auslandskranken- und -unfallversicherung über meine VISA Gold steht auch ausdrücklich drin: Versicherungssschutz entfällt bei

- Motorisierten Veranstaltungen, bei denen es auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
- Unzumutbare Risiken in der Freizeit eingegangen werden (z.B. Skifahren abseits der markierten Pisten)
- Ereignissen höherer Gewalt wie z.B. Flutkatastrophen, Vulkanausbrüche oder Sturm

und mein persönlicher Favorit der wirklich so drin steht:

- beim Benutzen von Raumfahrzeugen, die die Grenze der Erdatmosphäre überschreiten (d.h. höher als 100 km fliegen)

In wie weit Triathlon zu Extremsport zählt ist natürlich Ermessenssache. Man müsste da eben mit argumentieren, wie gut der Veranstalter die Radstrecke absperrt, ob er genug Helfer einsetzt oder Sanitäter vor Ort sind, DLRG etc.
cfexistenz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2014, 20:45   #7
aurinko
Szenekenner
 
Registriert seit: 14.11.2011
Beiträge: 1.164
Zitat:
Zitat von tomcat Beitrag anzeigen
In den Teilnahmebedingungen stand (zumindest als ich mich angemeldet habe), schon drin, dass es sich „ ... um eine reine Breitensportveranstaltung …“ handele und, dass diese „ … nicht bei dem BTV oder der DTU angemeldet ...“ wäre. Insofern (für mich) keine Überraschung.

War das letztes Jahr auch schon so?
Ja, zumindest ist der Wettkampf noch nie (sprich in den letzten 3-4 Jahren, wo ich mich dafür interessiere) auf der Seite des BTV aufgeschienen.

Wenn man keine Lizenz hat, braucht man auch keine Tageslizenz lösen.
aurinko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2014, 22:25   #8
Hafu
 
Beiträge: n/a
Die Thread-Überschrift ist falsch.

Der Tegernsee-Triathlon wäre mit Sicherheit vom Verband genehmigt worden, wenn sie es denn beantragt hätten.

Wir feuen uns in Bayern über jede reguläre Veranstaltung, von denen es glücklicherweise mehr als genug gibt.

Tatsächlich hat der Organisator im vergangenen Jahr schon keine Abgaben gezahlt, nichtsdestoweniger aber seinen Wettkampf von den ehrenamtlich tätigen Verbandskampfrichtern überwachen und leiten lassen.

Das was die Event-Agentur, die den Tegernsee-Triathlon mit Gewinnerzielungsabsicht organisiert, fabiriziert ist Trittbrettfahren auf dem derzeitigen Triathlon-Boom, der maßgeblich auf der jahrelangen ehrenamtlichen Arbeit von Verbänden fußt, die ja für die Ausbildung von Übungsleitern, Jugendsport- und leistungssportförderung, Entwicklung des komplexen Regelwerks etc. verantwortlich sind.

Der Tegernsee-Triathlon wurde übrigens bis 2012 vom SF Gmund unter der Federführung von Georg Ruck 15 Jahre lang als ordentlich sportrechtlich angemeldete und versicherte Veranstaltung organisiert. Die aktuellen Probleme tauchten erst mit dem Wechsel der Organisation zu einer Event-Agentur auf.
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