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Trotz Dopingsperre: Startrecht bei nicht DTU-genehmigten Triathlons? - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
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11.08.2019, 11:02
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#1
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Arne Dyck triathlon-szene Coach
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 21.379
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Trotz Dopingsperre: Startrecht bei nicht DTU-genehmigten Triathlons?
Hallo allerseits,
darf ein Athlet, der aktuell mit einer Wettkampfsperre belegt ist, bei einem Triathlon starten, der nicht von der DTU genehmigt ist?
- Die positive Probe wurde bei einem Triathlon genommen. Die Sperre wurde vom Deutschen Sportschiedsgericht DIS verhängt.
- Der ausrichtende Verein ist ein eingetragener Verein ("e.V.") in Rheinland-Pfalz.
- Im Urteil der DIS, das online verfügbar ist, steht keine besondere Bestimmung, welche auf ein Startrecht bei nichtgenehmigten Triathlons hinweist.
Thanks for help!
Arne
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11.08.2019, 11:22
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#2
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Wer ist denn Organisator des Triathlons?
Ich frage wegen folgender Regelung im Welt-Antidoping-Code:
10.12.1
Teilnahmeverbot während einer Sperre.
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den oder die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Eigenschaft weder an Wettkämpfen oder Aktivitäten teilnehmen (außer es handelt sich um zugelassene Anti-Doping-Aufklärungs-oder Rehabilitierungsprogramme), die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation des Unterzeichners, einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Welt-Anti-Doping-Code Unterzeichners genehmigt oder organisiert wurden, noch an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter genehmigt oder organisiert wurden, noch an Aktivitäten des Spitzensports oder nationalen sportlichen Aktivitäten, die staatlich gefördert werden.
Quelle (2015er Version ist weiterhin aktuell):
https://www.wada-ama.org/sites/defau...c-final-de.pdf
Die englischsprachige Ausgabe der 2015er Version enthält Änderungen aus 2019:
https://www.wada-ama.org/sites/defau...1_linked.p df
Geändert von Stefan (11.08.2019 um 11:31 Uhr).
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11.08.2019, 11:37
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#3
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Arne Dyck triathlon-szene Coach
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 21.379
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Es geht um die SG Mörsbach und den durch sie veranstalteten Mörsbachman.
Abweichend zum oben gesagten ist mir nicht bekannt, ob es sich bei der SG Mörsbach um einen eingetragenen Verein handelt. Das Vereinsregister von Rheinland-Pfalz ist online nicht frei abrufbar (Passwort).
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11.08.2019, 12:13
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#5
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Szenekenner
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.738
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das ist ja gerade der witz bei ungenehmigten veranstaltungen, dass sie sich entweder keinerlei, oder nur selbst ausgesuchten regularien unterwerfen. das schließt dopingregularien mit ein. sprich wenn der veranstalter damit kein problem hat, kann niemand etwas dagegen machen.
ein ungenehmigter wettkampf ist sportrechtlich nichts anderes, als wenn du dich mit ein paar anderen privat zu nem gemeinsamen waldlauf triffst.
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11.08.2019, 12:19
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#6
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NBer: Der Welt-Anti-Doping-Code bezieht sich nicht nur auf "genehmigt", sondern auch auf den Organisator. D.h. wenn der SC Neubrandenburg einen unbewilligten Triathlon veranstaltet und ein gesperrter Doper teilnimmt, dann kann seine Sperre danach deutlich verlängert werden.
Aus 10.12.1: "genehmigt oder organisiert"
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11.08.2019, 12:34
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#7
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Szenekenner
Registriert seit: 28.12.2007
Beiträge: 2.026
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Zitat:
Zitat von NBer
das ist ja gerade der witz bei ungenehmigten veranstaltungen, dass sie sich entweder keinerlei, oder nur selbst ausgesuchten regularien unterwerfen. das schließt dopingregularien mit ein. sprich wenn der veranstalter damit kein problem hat, kann niemand etwas dagegen machen.
ein ungenehmigter wettkampf ist sportrechtlich nichts anderes, als wenn du dich mit ein paar anderen privat zu nem gemeinsamen waldlauf triffst.
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Danke für die Auskunft, aber achte doch bitte mal auf Groß-und Kleinschreibung....... 
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11.08.2019, 12:38
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#8
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triathlon-szene.de Autor
Registriert seit: 05.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 36.990
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Zitat:
Zitat von NBer
ein ungenehmigter wettkampf ist sportrechtlich nichts anderes, als wenn du dich mit ein paar anderen privat zu nem gemeinsamen waldlauf triffst.
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Das sehe ich anders in dem Moment, in dem es kein privater Waldlauf mehr, sondern eine ausgeschriebene Veranstaltung ist.
Ausserdem sehe ich da auch nicht (nur) den Sportverband in der Pflicht, sondern die NADA.
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Licht ist schneller als Schall.
Daher erscheinen einem manche Leute zunächst wie helle Köpfe, doch nur, bis sie zu reden anfangen.
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