könntest du einmal genau ausführen, wo du dort einen verstoß siehst? und dabei bedenken, dass der veranstalter teilnehmer zulässt oder ablehnt, und nicht die beauftragte zeitmessfirma?
Wenn mir als Inhaber einer Zeitnahmefirma bekannt und bewusst ist, dass der Veranstalter offensichtlich keine Probleme mit der Teilnahme von "zweifelhaften Personen" hat, dann sehe ich einen Verstoss gegen:
"Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegenjegliche Art von Leistungsmanipulation."
Eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping wäre hier, die Zusammenarbeit mit solchen Veranstaltern nicht fortzuführen.
Wenn mir als Inhaber einer Zeitnahmefirma bekannt und bewusst ist, dass der Veranstalter offensichtlich keine Probleme mit der Teilnahme von "zweifelhaften Personen" hat, dann sehe ich einen Verstoss gegen:
Ich arbeite ja selbst in dieser Branche und ja, wenn mir Unregelmäßigkeiten oä auffallen schau ich schon dass die Athleten bestraft werden.
Befindet sich ein gesperrter Athlet auf der Startliste melde ich dass an den Veranstalter bzw Kampfrichter.
Mich stört das Wort "zweifelhaften Personen", das ist doch viel zu schwammig bzw damit kann keiner arbeiten.
Entweder ein Athlet ist gesperrt oder eben nicht.
Nur weil mir persönlich jemand als "zweifelhaften Person" vorkommt kann ich nichts gegen einen Start sagen oder machen. Auch den meisten Veranstaltern und Offiziellen geht es so. Ex Doper usw sind auch bei denen nicht unbedingt so beliebt, aber was sollen sie machen wenn sie nach den Regeln start berechtigt sind?
Im weiteren Sinn dann mit solchen Veranstaltern nicht mehr zusammen zu arbeiten wäre nicht sehr wirtschaftlich
Wozu ist ein Ehrenkodex da, wenn wir bereits das Regelwerk haben?
nach einmaligem Überfliegen, würde ich sagen, dass da nichts drinsteht, dass nicht an anderer Stelle bereits durch Regeln oder sogar Gesetze festgelegt ist.
Ich denke, das dient zum einen dazu, Menschen, die dankenswerterweise(!) ein solches Ehrenamt(!) übernehmen in kurzer und höflicher Form - "Ehrenkodex" klingt doch wesentlich freundlicher als beispielsweise "Verpflichtungserklärung" - darüber aufzuklären, was sie dabei alles zu beachten haben. Und zum anderen kann die DTU durch die Unterschriften belegen, dass diese Menschen ihre Pflichten kennen bzw. kennen sollten.
Ich arbeite ja selbst in dieser Branche und ja, wenn mir Unregelmäßigkeiten oä auffallen schau ich schon dass die Athleten bestraft werden.
Befindet sich ein gesperrter Athlet auf der Startliste melde ich dass an den Veranstalter bzw Kampfrichter.....
das würde mich einmal interessieren......der ganze anmeldevorgang wird ja nur noch digital abgewickelt, sprich man sieht das alles ja nur noch als datensätze, nicht als einzelanmeldungen.
siehst du es als zeitmessfirma in deiner verantwortung dich bei jedem wettkampf im vorfeld über aktuell gesperrte athleten zu informieren und die startliste nach ihnen zu durchsuchen? oder ist das aufgabe des veranstalters?
Mich stört das Wort "zweifelhaften Personen", das ist doch viel zu schwammig bzw damit kann keiner arbeiten.
Entweder ein Athlet ist gesperrt oder eben nicht.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann war der Herr am Tag des Triathlons gesperrt.
Weil ich aber keine Zeit hatte, Details nachzulesen und keine falschen Behauptungen aufstellen wollte, habe ich die Formulierung gewählt.