Zitat:
Zitat von tandem65
Das ist Lustig, weil dann ja auch KfZ darauf fahren dürfen, die dann ebenso Vorfahrt haben.
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Wohl kaum
Das kann z.B. ein baulich getrennter Radweg sein der aus welchen Gründen auch immer nicht benutzungspflichtig ist oder ein Weg/Bürgersteig der mit Radfahrer frei gekennzeichnet ist. Da dürfen keine KFZ fahren und trotzdem hat der Radfahrer Vorfahrt wenn dieser Weg zur Straße gehört.
Zitat:
Du darfst mir gerne helfen zu finden wo auf Feld- und Waldwegen Vorfahrtregelungen genommen werden!
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"Wenn ein Wirtschaftsweg vom äußeren Eindruck her
Straßencharakter hat, gilt im Einmündungsbereich bzw. an einer Kreuzung
der Grundsatz "rechts vor links", der für nur einfach befestigte Feldwege außer Kraft gesetzt ist. Doch kommt es im Kreuzungsbereich zu einem Unfall, gilt auch das angenommene Vorfahrtsrecht nicht uneingeschränkt. In wenig befahrenen Bereichen abseits der Hauptstraßen wird häufig nicht mit dem Auftauchen anderer Verkehrsteilnehmer gerechnet, so dass gerade deshalb auch der Vorfahrtsberechtigte mit besonderer Aufmerksamkeit fahren muss. Tut er es nicht, trifft ihn eine erhebliche Mithaftung. "
Aus einer Urteilsbegründung des OLG Koblenz