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Alt 15.07.2020, 21:58   #377
noam
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https://www.spiegel.de/panorama/just...7-a5d3826b071a


Hier mal von jemanden der juristisch sicher bewanderter ist als viele von uns zusammen. Witzigerweise teilt er meine Meinung und belegt sie sogar mit dem Wortlaut des JGG
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noam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2020, 23:08   #378
qbz
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Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
https://www.spiegel.de/panorama/just...7-a5d3826b071a


Hier mal von jemanden der juristisch sicher bewanderter ist als viele von uns zusammen. Witzigerweise teilt er meine Meinung und belegt sie sogar mit dem Wortlaut des JGG
Und aus dem JGG, was Thomas Fischer zitiert, geht ja auch hervor, worauf ich hier schon mal hinwies, dass die genannten Themen zur Aufgabe der Jugendgerichtshilfe bei einem Gerichtsverfahren gehören.

"(Die Jugendgerichtshilfe) unterstützt ... die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des familiären, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrundes des Jugendlichen und äußern sich zu einer möglichen besonderen Schutzbedürftigkeit sowie zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind (...) In Haftsachen berichten die Vertreter der Jugendgerichtshilfe beschleunigt über das Ergebnis ihrer Nachforschungen."

Gerichtsverhandlungen nach JGG habe ich immer so erlebt, dass eventuell die Polizei als Zeuge zum Tathergang und den Ermittlungen des Tatblaufes geladen wurde, die Jugendgerichtshilfe, um über die familiäre, schulische usf. Situation des Angeklagten zu berichten.

Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch".

"Man wird also sagen müssen, dass die Erkundung eines möglichen "Migrationshintergrunds" ziemlich lege artis gewesen ist und sogar ein bisschen überobligatorisch, weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann."

Es ersetzt doch nicht die Hinzuziehung der Jugendgerichtshilfe, welche sich natürlich ein eigenes Buld verschafft, d.h. die juristischen Entschedungen laufen jetzt IHMO nicht schneller ab, wenn die Polizei deren Aufgaben erledigen sollte.

Geändert von qbz (16.07.2020 um 06:58 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2020, 00:53   #379
noam
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Aber er stellt schön das Dilemma dar, in das die Polizei politisch und medial gedrückt wird.

Machst de nix, ist es falsch. Machst se was, ist’s auch nicht recht. ( ist ja bei vielen Kommentaren zu dem Fall in Oppenau ähnlich)



Wobei ich den Drang nach der Erforschung der Herkunft ( in all seinen Bedeutungen) der Krawallos aus rein präventiven Aspekten jenseits von zielgerichteter Ermittlungen in Strafverfahren auch verstehe. Ich glaube keiner will dass solche Events der Partyszene regelmäßig stattfinden.
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noam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2020, 03:00   #380
qbz
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Beiträge: 10.285
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Aber er stellt schön das Dilemma dar, in das die Polizei politisch und medial gedrückt wird.

Machst de nix, ist es falsch. Machst se was, ist’s auch nicht recht. ( ist ja bei vielen Kommentaren zu dem Fall in Oppenau ähnlich)
In dem Dilemma stehen bekanntlich auch andere Institutionen, z.B. die Jugendämter bei Heimunterbringungen.

Die polizeiliche Recherche der familiären Herkunftshintergründe darf aber nicht wegen des medialen Interesses erfolgen.
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2020, 08:45   #381
MattF
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Beiträge: 8.769
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen

Dazu gehört es zum Beispiel auch die Lebenssituation und der Wertevorstellungen der Straftäter zu durchleuchten. Der Richter im Jugendstrafrecht hat ja nun ganz andere Maßregelungen der Besserung zur Verfügung als im Erwachsenenstrafrecht und da ist es eben wichtig die Erfolgsaussichten der entsprechenden Maßnahme abschätzen zu können, da es in erster Linie im Jugendstrafrecht nichtum das Strafen geht, sondern der Delinquenten wieder auf den Weg der Tugend zu führen.

Absurd ist, dass dies Aufgabe der Polizei ist

D.h. die Täter bekommen Strafnachlass, wenn sie aus einer Machoumgebung kommen, weil sie es nicht besser vorgelebt bekommen haben?

Das wäre dann in der Tat ein interessantes Ergebnis der ganzen Sache!
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2020, 08:51   #382
Helmut S
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Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.898
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch".
Was meinst du mit "Deswegen" Wesswegen gleich nochmal? Ich habe deine Begründung nicht verstanden.

Ich habe die Begründung von Thomas Fischer verstanden - denke ich, denn er schreibt:

Zitat:
Zitat von Spiegel Artikel
"Man wird also sagen müssen, dass die Erkundung eines möglichen "Migrationshintergrunds" ziemlich lege artis gewesen ist und sogar ein bisschen überobligatorisch, weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann."
Umgangssprachlich ausgedrückt: "überobligatorisch (von der Polizei), weil es einfach viel zu lange dauert, wenn es die Sta oder die Jugendämter machen." Wobei mich diese Argumentation von Fischer schon wundert, wenn ich auch glaube, dass sie stimmt. Allerdigns ist sein Artikel dermaßen sarkastisch, dass ich mich frage: Was will er im kern überhaupt? Den Rundumschlag?

Du hingegen siehst das anders, wenn ich dich richtig verstehe?

Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
d.h. die juristischen Entschedungen laufen jetzt IHMO nicht schneller ab, wenn die Polizei deren Aufgaben erledigen sollte.
Ich verstehe dich so, dass du die juristische Entscheidung als Bottle-Neck siehst und man sich deshalb den Zeitverzug durch Jugendämter und Sta leisten kann? Das kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Praktisch is es aber doch vielmehr so, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Jugendämter unter Personalmangel leiden und somit mit einer hohen Wahrscheinlichkeit langsam, wenn nicht zu langsam sind. Ausserdem wird es wohl in dieser Kosntelation reichen, wenn nur einer langsam ist. Und es haben immerhin zwei Stellen die Chance langsam zu sein Alleine aus praktischen Überlegungen muss das doch schon schneller gehen wenn das die Polizei macht, oder?

Zitat:
Zitat von qbz
Die polizeiliche Recherche der familiären Herkunftshintergründe darf aber nicht wegen des medialen Interesses erfolgen.
Das is es doch aber auch nicht? Ich sehe auch nicht, dass dies jemand gefordert hätte? Thomas Fischer hat lediglich auf das Dilemma aufmerksam gemacht in dem die Polizei steckt. Das verstehe ich, das nehme ich auch wahr.
Helmut S ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2020, 10:27   #383
aequitas
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.07.2014
Beiträge: 1.605
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Hier mal von jemanden der juristisch sicher bewanderter ist als viele von uns zusammen. Witzigerweise teilt er meine Meinung und belegt sie sogar mit dem Wortlaut des JGG
Ich habe dir in den Punkten doch nie widersprochen. Auch qbz hat hier noch einmal wichtige Details erläutert, die bisher hier unwidersprochen, da faktisch korrekt, im Thread stehen.

Meine Aussage bezog sich dahingehend, dass die Landesregierung forderte, dass auf Basis dieser polizeilichen Ermittlungen der Stand der Integration überprüft werden solle. Dass überhaupt sich von polizeilicher Ermittlung Maßnahmen für die politische Arbeit ableiten ließe.

Um es noch einmal kurz zu fassen: In Stuttgart lief einiges schief und einige/viele Jugendliche haben teilweise schwere Strafteten begangen. Diese Jugendlichen müssen gefunden werden und einem entsprechenden Verfahren unterzogen werden. Daraus kann jedoch keine allgemeine politische Strategie zur Integration erfolgen. Vielmehr haben die Ereignisse Indizien geliefert.

Um solche Strafteten bestmöglich zu verhindern benötigt es empirische Erkenntnisse. Diese kann die Polizei nicht erheben.

Darüber hinaus halte ich den Fokus auf Jugendliche mit Migrationshintergrund für problematisch. Es fokussiert ein komplexes Problem auf ein einfaches Merkmal, welches wiederum bei weitem nicht hinreichend differenziert ist.
aequitas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2020, 10:41   #384
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.285
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Was meinst du mit "Deswegen" Wesswegen gleich nochmal? Ich habe deine Begründung nicht verstanden.

Ich habe die Begründung von Thomas Fischer verstanden - denke ich, denn er schreibt:

Umgangssprachlich ausgedrückt: "überobligatorisch (von der Polizei), weil es einfach viel zu lange dauert, wenn es die Sta oder die Jugendämter machen." Wobei mich diese Argumentation von Fischer schon wundert, wenn ich auch glaube, dass sie stimmt. Allerdigns ist sein Artikel dermaßen sarkastisch, dass ich mich frage: Was will er im kern überhaupt? Den Rundumschlag?

Du hingegen siehst das anders, wenn ich dich richtig verstehe?
Ich habe es schon mehrfach geschrieben. Die Aufzählung der Aufgaben von Noam z.B.
Zitat:
Dazu gehört es zum Beispiel auch die Lebenssituation und der Wertevorstellungen der Straftäter zu durchleuchten. Der Richter im Jugendstrafrecht hat ja nun ganz andere Maßregelungen der Besserung zur Verfügung als im Erwachsenenstrafrecht und da ist es eben wichtig die Erfolgsaussichten der entsprechenden Maßnahme abschätzen zu können, da es in erster Linie im Jugendstrafrecht nichtum das Strafen geht, sondern der Delinquenten wieder auf den Weg der Tugend zu führen.
gehören grundsätzlich zur Jugendgerichtshilfe. Das bestätigt durch die zitierten Paragraphen aus dem JGG Th. Fischer. Jeder Richter befragt zu den aufgezählten Themen die Jugendgerichtshilfe vom Jugendamt und nicht die den Tatvorgang ermittelnde Polizei. Insofern findet keine Beschleunigung des Verfahrens statt wie Th. Fischer argumentiert, weil die JGH sowieso angehört werden muss und die JGH eigenständig Kontakt zu den Jugendlichen bzw. gegebenfalls zur Familie und Bezugs-/Betreuungspersonen aufnehmen. Die JGH dürfen, wollen und sollen doch nicht einfach die Sicht der anklagenden Staatsanwaltschaft übernehmen. Ich habe desöfteren mit Jugendgerichtsverfahren zu tun gehabt und die liefen in Berlin so ab wie von mir beschrieben. Anhörung der Polizei als Zeuge zum Tathergang, Anhörung der JGH zu den familiären Hintergründen, Biografie, Ausbildung, pädagogischen Betreuungshilfen etc. des Täters.

Ausserdem ist der Zweck einer solchen umfangreichen Datenerhebung durch die JGH für die Beurteilung des Strafmaßes und der Resozialisierung des jugendlichen Straftäters im Individualverfahren gedacht und nicht für statistische oder sonstige Erhebungen.

Also aus meiner Sicht: Eine etwas weit hergeholte, für mich nicht stichhaltige Argumentation über das JGG zur Rechtfertigung des polizeilichen Vorgehens.

Was jetzt die Staatsanwaltschaft wiederum an Daten für die Anklage braucht und erheben darf, weiss ich nicht im einzelnen, bin aber ziemlich sicher, dass diese auch individualbezogen wären und unter Datenschutz stehen, d.h. nicht für die Öffentlichkeit gedacht.

Geändert von qbz (16.07.2020 um 10:54 Uhr).
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