Da bist Du wohl nicht mehr auf dem neuesten Stand.
Was ist denn der neuste Stand?
UJ hat gemeint, man solle sich einigen. Ist das passiert? Ich weiß nur, dass der Termin beim OLG wohl aufgehoben wurde. Hintergrund kenn ich nicht.
Nachtrag: In der Sportordnung steht "Die Teilnahme eines Startpassinhabers an einer nicht genehmigten Veranstaltung wird mit einer Wettkampfsperre von bis zu 9 Monaten geahndet". Wenn es der Verband so auslegt, dass die ganze "Veranstaltung" mit den verschiedenen "Wettbewerben" als eins gesehen wird, und die "Veranstaltung" genehmigungspflichtig ist wegen Swim and Run, sind wohl Sperren möglich. :-(
Vielleicht sollte man sich als "eigentlich" Triathlon-Veranstalter ein 50m-Schwimmen ins Programm nehmen und sich das ganze vom DSV genehmigen lassen. Dass bei der gleichen "Veranstaltung" noch Triathlon und sonst was ist, hätte dann die DTU auch nicht mehr zu interessieren . Müsste ja in die andere Richtung genauso funktionieren.
Wenn jemand anders als Jeschke so eine Veranstaltung aufziehen würde, würde es den Triathlon-Verband nicht die Bohne interessieren.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Wenn es hier wirklich nur um ein reines 12km-Schwimmen geht, hat der NRWTV oder die DTU einfach nichts, aber auch gar nichts zu melden.
Also mitschwimmen und keinen Kopp drum machen?
edit:
Zitat:
Zitat von HeinB
Nachtrag: In der Sportordnung steht "Die Teilnahme eines Startpassinhabers an einer nicht genehmigten Veranstaltung wird mit einer Wettkampfsperre von bis zu 9 Monaten geahndet". Wenn es der Verband so auslegt, dass die ganze "Veranstaltung" mit den verschiedenen "Wettbewerben" als eins gesehen wird, und die "Veranstaltung" genehmigungspflichtig ist wegen Swim and Run, sind wohl Sperren möglich. :-(
Whoa. Das wäre aber wirklich richtig mies.
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Der Gerät wird nie müde.
Zitat:
Zitat von bellamartha
Oder saugt ihr alle nicht, ihr Schlampen?
Zitat:
Zitat von Lui
In einem Triathlon Forum das Wort teuer zu verwenden, grenzt schon an Ironie.
Freut mich für den NRWTV, die Entscheidung! Danke für den Link.
Und die Begründung des Gerichts lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig, so dass die Zurückweisung der einstweiligen Verfügung auch eine wichtige Signalwirkung an andere kommerzielle Veranstalter entfaltet!
Seh ich auch so. Die Argumentation mit den Tria in Düsseldorf als "Konkurrenzveranstaltung" war ja grade ins Gegenteil umgekehrt. Der ist doch veranstaltet worden, gerade um aus der Abhängigkeit der kommerziellen Veranstalter rauszukommen. Den großen Reibach zu machen ist für einen Triathlon-Verband eh nicht möglich, denn der würde damit seine Gemeinnützigkeit auf's Spiel setzen. Das mag im Fußball anders sein, aber nicht in einer Randsportart.