z.B. habe ich hier ratiopharm Nasenspray mit Wirkstoff Xylometazolinhydrochlorid vor mir.
In der Nadaliste steht:
"Xylometazolin z.B.
Nasenspray / -tropfen ratiopharm"
Also echt eindeutig ist das für einen Laie nicht: man muss einfach mal davon ausgehen, dass Xylometazolinhydrochlorid zulässig ist obwohl die Liste lediglich Xylometazolin spezifiziert.
Auch interessant: über das von dir genannte bekannte Beispiel Aspirin Complex erzählte ich mal eine Apothekerin, dass das dopingrelevant ist. Sie wusste das nicht. Also bei der Apotheke kann man schon mal nicht nachfragen.
Obwohl ich keinen Nasenspray verwende, trotz empfindlicher Nebenhöhlen, und mir Wasser und Salz als Spray oder Kamillie-Dampf ausreichen, habe ich mal nachgeschaut und gefunden, dass sowohl das Pharmawiki wie die WADA-Verbotsliste 2019 diesen Wirkstoff nicht als verboten deklarieren. Der Wirkstofff soll zu einer Gefässverengung führen, also etwas, was für die Leistung eher kontraindiziert wäre.
Es braucht IMHO keine besonderen Internet-Recherchekenntnisse, um bei einem Medikament den Wirkstoff auf der Packung zu lesen und den in der Verbotsliste zu suchen, finde ich. Notfalls kann man immer auch einen Kollegen oder das Forum fragen.
Hanföl, kann das zu einem positiven Testergebnis führen (ein Löffel morgens im Müsli wg. Omega3)? Ernsthaft gefragt, wenn die Messgeräte so superempfindlich sind.
Was man auch nicht vergessen sollte, dass nicht nur Medikamente auf der Verbotsliste stehen, sondern auch Methoden.
Ich benötige eine spezielles Medikament welches intravenös injiziert werden muss. Ich darf es durch eine Home-Treatment-Regelung selbst injizieren und somit ohne Arzt. Die Inhaltsstoffe selbst fallen nicht in die Verbotsliste, aber die Injektionslösung (vor einer LD) hatte eine Menge von 40ml. Der Grenzwert war bis 2018 50ml. So schnell kann man an der Grenze sein.
Seit 2018 hat sich dies entspannt. Erstens wurde die zulässige Menge auf 100ml rauf gesetzt und durch ein neues Medikament ist die Menge noch nur 6ml.
Darum finde ich diesen Faden hier ganz interessant, wo man überall Probleme bekommen kann. Da ich ein paar Kontakte zu einem Sportmedizinnischeninstitut habe, hab ich mir die Sachen oben auch auf Unbedenklichkeit absegnen lassen.
Was man auch nicht vergessen sollte, dass nicht nur Medikamente auf der Verbotsliste stehen, sondern auch Methoden.
Ich benötige eine spezielles Medikament welches intravenös injiziert werden muss. Ich darf es durch eine Home-Treatment-Regelung selbst injizieren und somit ohne Arzt. Die Inhaltsstoffe selbst fallen nicht in die Verbotsliste, aber die Injektionslösung (vor einer LD) hatte eine Menge von 40ml. Der Grenzwert war bis 2018 50ml. So schnell kann man an der Grenze sein.
Seit 2018 hat sich dies entspannt. Erstens wurde die zulässige Menge auf 100ml rauf gesetzt und durch ein neues Medikament ist die Menge noch nur 6ml.
Darum finde ich diesen Faden hier ganz interessant, wo man überall Probleme bekommen kann. Da ich ein paar Kontakte zu einem Sportmedizinnischeninstitut habe, hab ich mir die Sachen oben auch auf Unbedenklichkeit absegnen lassen.
Laut TUE Liste braucht eine Infusion für nicht Testpool Athleten ein Attest und eine Retro TUE. Dürfte in Deinem Fall vermutlich unproblematisch sein vermute ich?!
......Auch interessant: über das von dir genannte bekannte Beispiel Aspirin Complex erzählte ich mal eine Apothekerin, dass das dopingrelevant ist. Sie wusste das nicht. Also bei der Apotheke kann man schon mal nicht nachfragen.
das weiss nicht mal jeder arzt, was auch der grund ist, weshalb bei uns am stützpunkt ab kaderzugehörigkeit alle jugendlichen weg von ihrem kinder/hausarzt zu einem speziellen sportarzt müssen, der sich da auskennt und auf dem laufenden hält.
Der Apotheker kann in seinem System nachschauen. Normalerweise haben Dopingrelevante Präparate da einen Vermerk. Hab ich mal ausprobieren lassen. Hatte in dem Fall gut funktioniert.
Hanfsamen enthalten – anders als das Harz der Pflanze – keine nennenswerten Mengen an Tetrahydrocannabinol (THC). Daher haben sie keine berauschende psychoaktive Wirkung, was dementsprechend auch für das daraus produzierte Öl gilt.
Nicht nennenswert ist es für die berauschende Wirkung. Aber ob nicht ein Messgerät im PPM Bereich anschlägt ist da ja nochmal anders. Nicht nennenswert heißt für mich, dass Spuren enthalten sein könnten.
z.B. habe ich hier ratiopharm Nasenspray mit Wirkstoff Xylometazolinhydrochlorid vor mir.
In der Nadaliste steht:
"Xylometazolin z.B.
Nasenspray / -tropfen ratiopharm"
Also echt eindeutig ist das für einen Laie nicht: man muss einfach mal davon ausgehen, dass Xylometazolinhydrochlorid zulässig ist obwohl die Liste lediglich Xylometazolin spezifiziert.
Auch interessant: über das von dir genannte bekannte Beispiel Aspirin Complex erzählte ich mal eine Apothekerin, dass das dopingrelevant ist. Sie wusste das nicht. Also bei der Apotheke kann man schon mal nicht nachfragen.
Gerade für Laien ist es bei Medikamenten sehr einfach, bspw. über die App von Antidoping Schweiz. Wenn die App das Medikament erlaubt, ist man denke ich mal auf der sicheren Seite und man braucht sich nicht Gedanken über irgendwelche Inhaltsstoffe zu machen oder sich auf Aussagen von Apotheker zu verlassen.
edit: gerad damit einen Nasenspray mit Xylometazolinhydrochlorid überprüft und alles i.O.
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:04 Uhr.
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