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Alt 05.01.2022, 12:30   #1
Hafu
 
Beiträge: n/a
Treibhausgasminderungsgesetz

Der Bundestag hat kurz vor Weihnachten Ergänzungen und Ausführungsbestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetz verabschiedet, mit denen die Verkehrswende durch gezielte Förderung von Projekten zur Vermeidung der Verbrennung fossiler Brennstoffe beschleunigt werden soll. Hier ist der aktuelle Gesetzestext.

Vom Verwaltungsdeutsch übersetzt heißt das, dass aktuell jeder Fahrer eines Elektroautos einen Geldzuschuss (derzeit noch formlos beim Umweltbundesamt per email !)beantragen kann (rund 300,-€ bei durchschnittlicher jährlicher Fahrleistung) für die Vermeidung der Emissionen, dass er eben elektrisch fährt und nicht einen fossilen Verbrenner nutzt.

Ich bin gerade am Überlegen, ob ich als ganzjähriger Fahrradnutzer nicht auch diesen seit dem 1.1.2022 möglichen Zuschuss beantrage und meinen Arbeitsweg per Strava-Link beim Umweltbundesamt belege. Mir fällt auf die Schnelle kein plausibler Grund ein, warum einem Radfahrer, der beim aktuellen Strommix definitiv weniger CO2 für seine Mobilität verursacht, dieser Zuschuss verweigert werden könnte, wenn er hunderttausenden von E-Autofahrern vom Umweltbundesamt genehmigt wird.

Mache ich gerade einen Denkfehler oder gibt es Formulierungen im "Vollzug 38. BImSchV" die meinen Bestrebungen widersprechen?
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Alt 05.01.2022, 12:39   #2
dr_big
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 3.429
Die Regierung fördert immer nur Dinge, die den Konsum treiben. Mit anderen Worten, Umweltschutz durch Umweltzerstörung.
dr_big ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2022, 12:40   #3
TriVet
Szenekenner
 
Benutzerbild von TriVet
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Kraichgau
Beiträge: 4.533
Dein Denkfehler ist keiner, sondern gesunder Menschenverstand.
Leider ist dieser in der Politik eher selten bis nie anzutreffen.
Und da du keinen fossilen Brennstoff ("Kraftstoff in Verkehr bringst") ersetzt, wird dir das Amt das Geld vermutlich verweigern.

Letzlich ist das ein Ablasshandel für mineralölkonzerne und co.
TriVet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2022, 12:42   #4
El Stupido
 
Beiträge: n/a
Nun ja, ich bin kein Jurist aber mir springt der Satzteil "elektrischer Strom anrechenbar, der in Straßenfahrzeugen genutzt wurde" ins Auge.
Sicher vermeidest du auf dem Rad ja den Ausstoß von CO2 (außer dem in der Ausatemluft ) aber du nutzt ja keinen Strom, der anrechenbar ist.
Man will ja offenbar vermeiden, dass alle Radfahrer*innen und Nutzer*innen von Bus und Bahn diesen Zuschuss beantragen und gezielt Nutzer*innen von E-Autos belohnen bzw. einen Anreiz für deren Nutzung setzen.
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Alt 05.01.2022, 12:46   #5
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.758
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen

Ich bin gerade am Überlegen, ob ich als ganzjähriger Fahrradnutzer nicht auch diesen seit dem 1.1.2022 möglichen Zuschuss beantrage und meinen Arbeitsweg per Strava-Link beim Umweltbundesamt belege. Mir fällt auf die Schnelle kein plausibler Grund ein, warum einem Radfahrer, der beim aktuellen Strommix definitiv weniger CO2 für seine Mobilität verursacht, dieser Zuschuss verweigert werden könnte, wenn er hunderttausenden von E-Autofahrern vom Umweltbundesamt genehmigt wird.

Einen logischen oder moralischen Grund gibt es natürlich nicht, diese Verordnung gibt es aber natürlich nicht her, da hier ausdrücklich nur von Verminderung von CO2 Emmisionen im Fahrzeugbereich gesprochen wird.

In meinen Augen zeigt das aber auch den falschen Ansatz den man fährt.

Man versucht z.b. den Flottenverbrauch zu senken, allerdings wenn man den z.b. um 10% senkt, aber dann 10% mehr Autos verkauft, was die Realität der letzten 40 Jahre war, dann ist für die CO2 Bilanz rein gar nichts gewonnen.

Effektivitätsgewinne wurden in den letzten Jahren immer in mehr Verbrauch/Konsum umgemünzt. Da muss ein andere Ansatz her.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2022, 13:03   #6
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.247
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
In meinen Augen zeigt das aber auch den falschen Ansatz den man fährt.
ACK.

Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Man versucht z.b. den Flottenverbrauch zu senken, allerdings wenn man den z.b. um 10% senkt, aber dann 10% mehr Autos verkauft, was die Realität der letzten 40 Jahre war, dann ist für die CO2 Bilanz rein gar nichts gewonnen.
Zwei Anmerkungen,
1. es wären in Deiner Rechnung immer noch 1% weniger CO² emitiert.
2. die 10% mehr Autos wollen so oder so verkauft werden.
__________________
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Alt 05.01.2022, 13:05   #7
merz
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 6.406
Ich beantrage dass auch weil ich 100% im Home Office bin -Scherz beiseite, das ist wohl noch eine Kostendämpfungsaktion zur Förderung der EMobilität, wäre vll besser in Ausbau der Ladeinfrastruktur angelegt

m.
merz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2022, 13:08   #8
dandelo
Szenekenner
 
Benutzerbild von dandelo
 
Registriert seit: 20.05.2018
Beiträge: 400
Lieber Hafu,
besten Dank für die Info. Den Antrag habe ich soeben gestellt. Bin gespannt.....
Grüße
dandelo ist offline   Mit Zitat antworten
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