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Alt 31.03.2020, 17:43   #1
TriMartin
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.08.2009
Beiträge: 198
Startgeldrückerstattung

Bedingt durch die Coronapandemie werden Sportveranstaltungen verschoben oder abgesagt. Wie gehen nun die Veranstalter mit der Rückerstattung des Startgelds um?
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Varianten, die in diesem Thread mal gesammelt werden können.
TriMartin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2020, 17:45   #2
Julez_no_1
Szenekenner
 
Registriert seit: 22.10.2018
Beiträge: 574
Haspa Marathon:

Zitat:
Hierzu bieten wir drei Optionen, von denen wir meinen, dass sie dem Spektrum an möglichen Ansprüchen an uns breitest möglich gerecht werden.

1. Teilnahme am 13. September 2020
Wenn du am 13. September am Start des Haspa Marathon Hamburg 2020 im von dir gebuchten Wettbewerb (Marathon, Halbmarathon oder Staffel-Marathon) stehen möchtest, ändert sich organisatorisch für dich zunächst nichts. Deine jeweilige Veranstaltungsbuchung wird 1:1 auf den 13. September übertragen, und du erhältst weiterhin in gewohnter Weise Informationen zur Veranstaltung. Die Konditionen etwaig gebuchter Startplatzrückversicherungen gelten entsprechend weiter.

2. Startplatzkompensation 2021 & / oder 2022
Das Solidaritätsmodell für alle, die den 13. September nicht wahrnehmen können, aber uns treu bleiben und dabei unterstützen möchten, auch zukünftig einen hochwertigen Marathon an der Elbe auszurichten. Dazu erhältst du für die kommenden zwei Jahre sehr vergünstigte Konditionen sowie die Zusicherung eines Startplatzes* beim Haspa Marathon Hamburg im Wettbewerb deiner Wahl.

Hierzu gelten folgende Startgebühren:

25. April 2021
Marathon: 30,- €
Halbmarathon: 20,- €
Staffel-Marathon: 75,- €

24. April 2022
Marathon: 60,- €
Halbmarathon: 35,- €
Staffel-Marathon: 125,- €

*Gilt nur für den Fall, dass du NICHT am 13. September 2020 starten möchtest/kannst und uns deine entsprechende Absage bis spätestens 13. Juni 2020 vorliegt. Die Gewährung der Startplatzzusage gilt jeweils bis drei Monate vor der Veranstaltung. Wir weisen rechtzeitig per Newsletter auf das Ende der Anmeldefrist hin.

Wenn du dieses Angebot wahrnehmen möchtest, sende uns bitte eine Nachricht über unser Kontakt-Formular unter www.haspa-marathon-hamburg.de - gib dabei bitte unbedingt deine Buchungs-Nummer an und trage unter Betreff "Startplatzkompensation 2021 & / oder 2022" ein.

3. Stornierung
Solltest du aus verschiedenen Gründen oder Motiven keine der beiden oben genannten Optionen wahrnehmen können oder möchten, würden wir dies sehr bedauern. Sende uns für diesen Fall bitte ebenfalls eine Nachricht, auch hier unter Angabe deiner Buchungs-Nr. sowie des Eintrags "Stornierung 2020" in der Betreffzeile. Wir erstatten dir daraufhin deine Startgebühren.

Wir würden uns freuen, den Haspa Marathon Hamburg zunächst am 13. September 2020 sowie zukünftig gemeinsam mit dir zum Erfolg zu führen und wünschen dir und deiner Familie alles Gute, Gesundheit und Freude am Laufen.

Vielen Dank, sportliche Grüße

Dein Haspa Marathon Hamburg Team
Julez_no_1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2020, 17:45   #3
TriMartin
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.08.2009
Beiträge: 198
Ich fang mal an mit einer Mail vom Hamburgmarathon, der auf den 13. September 2020 verschoben werden soll:

1. Teilnahme am 13. September 2020
Wenn du am 13. September am Start des Haspa Marathon Hamburg 2020 im von dir gebuchten Wettbewerb (Marathon, Halbmarathon oder Staffel-Marathon) stehen möchtest, ändert sich organisatorisch für dich zunächst nichts. Deine jeweilige Veranstaltungsbuchung wird 1:1 auf den 13. September übertragen, und du erhältst weiterhin in gewohnter Weise Informationen zur Veranstaltung. Die Konditionen etwaig gebuchter Startplatzrückversicherungen gelten entsprechend weiter.
2. Startplatzkompensation 2021 & / oder 2022
Das Solidaritätsmodell für alle, die den 13. September nicht wahrnehmen können, aber uns treu bleiben und dabei unterstützen möchten, auch zukünftig einen hochwertigen Marathon an der Elbe auszurichten. Dazu erhältst du für die kommenden zwei Jahre sehr vergünstigte Konditionen sowie die Zusicherung eines Startplatzes* beim Haspa Marathon Hamburg im Wettbewerb deiner Wahl.
Hierzu gelten folgende Startgebühren:
25. April 2021
Marathon: 30,- €
Halbmarathon: 20,- €
Staffel-Marathon: 75,- €

24. April 2022
Marathon: 60,- €
Halbmarathon: 35,- €
Staffel-Marathon: 125,- €

3. Stornierung
Solltest du aus verschiedenen Gründen oder Motiven keine der beiden oben genannten Optionen wahrnehmen können oder möchten, würden wir dies sehr bedauern. Sende uns für diesen Fall bitte ebenfalls eine Nachricht, auch hier unter Angabe deiner Buchungs-Nr. HH0003891529 sowie des Eintrags "Stornierung 2020" in der Betreffzeile. Wir erstatten dir daraufhin deine Startgebühren.
TriMartin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2020, 18:36   #4
NBer
Szenekenner
 
Benutzerbild von NBer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.865
Zitat:
Zitat von TriMartin Beitrag anzeigen
......Wie gehen nun die Veranstalter mit der Rückerstattung des Startgelds um? .......
man könnte sich natürlich auch fragen, wie man selbst mit dem startgeld umgeht. zum beispiel auf eine rückerstattung verzichtet um den gebeutelten vereinen/verantsaltern zu helfen......
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2020, 18:50   #5
Steff1702
Szenekenner
 
Registriert seit: 14.03.2019
Beiträge: 523
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
man könnte sich natürlich auch fragen, wie man selbst mit dem startgeld umgeht. zum beispiel auf eine rückerstattung verzichtet um den gebeutelten vereinen/verantsaltern zu helfen......
Könnte man sich fragen. Ich habe aber in das Gefühl, dass sobald das Wort „Solidarität“ fällt, in 90% der Fälle jemand Geld von mir will.
Wenn ich mir letztes Jahr ne Woche vorm Wettkampf ne Grippe geholt hätte, wo wäre da die Solidarität gewesen? Manchmal wird der Startplatz dann noch ein 2. mal verkauft.
Sorry falls OT
Steff1702 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2020, 19:20   #6
Microsash
Szenekenner
 
Benutzerbild von Microsash
 
Registriert seit: 10.09.2013
Ort: Ortenau
Beiträge: 2.487
Hab 3 Wettkämpfe mit je +-50 eur die ausfallen .....da mach ich mir keinerlei Gedanken und "schenke" den Veranstaltern das Geld. Ich möcht ja auch zukünftig, das die stattfinden :-)
__________________
**** Das Schlafende muss Erwachen !!! ****
Microsash ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2020, 19:35   #7
Steff1702
Szenekenner
 
Registriert seit: 14.03.2019
Beiträge: 523
Zitat:
Zitat von Microsash Beitrag anzeigen
Hab 3 Wettkämpfe mit je +-50 eur die ausfallen .....da mach ich mir keinerlei Gedanken und "schenke" den Veranstaltern das Geld. Ich möcht ja auch zukünftig, das die stattfinden :-)
Vereine nehme ich natürlich ausdrücklich von meinem Post vorher aus
Steff1702 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2020, 20:26   #8
Bunde
Szenekenner
 
Registriert seit: 23.08.2015
Beiträge: 388
Na dann wiederhole ich hier mal meinen Beitrag aus dem Roth2020-Thread:

Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
  • Der Teilnehmer sagt seine Teilnahme ab. Für diesen Fall steht in den AGBs: "erklärt [der Teilnehmer] seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes."
  • Der Veranstalter sagt die Veranstaltung ab. Für diesen Fall muss der Veranstalter meiner Meinung nach das komplette Startgeld zurück zahlen. Ein Verschulden des Veranstalters spielt keine Rolle.

Zitat:
Zitat von TriMartin Beitrag anzeigen
Vielleicht sollte man auch einen eigenen Thread zum Thema Startgeldrückerstattung aufmachen und die Varianten sammeln.
Ist hier zwar so halb off-topic, ich frage trotzdem mal (darf im Zweifelsfall auch gerne verschoben werden, sollte es einen Thread zu dem Thema geben): Ich hab die bisherigen Beiträge in diesem Threas so gedeutet, dass die Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr nicht rechtens ist, auch wenn das in den AGBs so gesagt wurde. Hab ich das richtig verstanden?

Wie sieht es mit der Rückzahlung von Teilnehmerbeiträgen aus, wenn der Veranstalter kein professionelle Organisation ist, sondern ein e.V., der ein Sportevent ohne Gewinnabsicht ausrichtet.

Gibt es hierzu juristische Fachmeinungen?

Dank und Gruß
Bunde ist offline   Mit Zitat antworten
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