Die Angestellten können mit mehr Geld in zwei Stufen rechnen. Entgelte und Ausbildungsvergütungen werden ab Juni 2023 um 5,2 Prozent und ab Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent erhöht. Wie in der Fläche betrage die Laufzeit 24 Monate, teilte die IG Metall mit. Wie in BW.
Damit bleibt der bleibende prozentuale Abschluss, nimmt man die ergänzende inflationsausgleichende Einmalzahlung aus, deutlich unter der Inflationsrate, und verhindert eine Lohn-Preis-Spirale. Die Laufzeit finde ich eindeutig zu lang, weil wenig prognostizierbar.
Der Abschluss aus BW hat traditionell Pilotwirkung und wird in den anderen Bundesländern im IG Metallbereich übernommen. Damit werden Tarifauseinandersetzungen und Streiks in der Breite des Landes unnötig.
Ja, ich habe es gelesen mit den zwei Jahren Trotzdem kann ich von so was (mit Einmalzahlung) nur träumen.
Da ich davon ausgehe, dass die Inflation auf hohem Niveau bleibt, werden wir echten Kaufkraftverlust erleben und dass weite Teile des Mittelstands abrutscht. Auch wenn es viele wohl erst wahrhaben werden, wenn es sie selbst direkt trifft.
Ich hab einen Speicher und verbrauch ca. 70% selbst.
Und es waren auch größere Anlagen gemeint, auf Gewerbebetrieben, da macht das absolut Sinn! Tagsüber Produktion und Solarstrom, passen 100% zusammen.
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Letzteres ist wirklich schade, ich fände es erst mal auch sinnvoller, die Nachbarn mit meinem Strom mit versorgen zu können; dann würde ich die Netze mit meinem Zappelstrom weniger belasten.
Du versorgst deine Nachbarn physikalisch eh mit, da landet nix in den Netzen
"Die Armut in Deutschland ist über die vergangene Dekade deutlich angestiegen – eine denkbar schlechte Ausgangsposition für die fortgesetzten sozialen Stresstests durch Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Rekordinflation. Der finanzielle Rückstand von Haushalten unter der Armutsgrenze gegenüber dem Einkommensmedian ist schon vor Beginn der Corona-Krise um ein Drittel gegenüber dem Jahr 2010 gewachsen. Auch die Ungleichheit der Einkommen insgesamt in Deutschland hatte, gemessen am Gini-Koeffizienten, 2019 einen neuen Höchststand erreicht."
Die Bundesregierung ignoriert allerdings komplett die Empfehlung des Sachverständigenrates (Wirtschaftsweisen) befristet zur Mitfinanzierung der Schulden für die Gassubvention den Spitzensteuersatz anzuheben.
Die Bundesregierung ignoriert allerdings komplett die Empfehlung des Sachverständigenrates (Wirtschaftsweisen) befristet zur Mitfinanzierung der Schulden für die Gassubvention den Spitzensteuersatz anzuheben.
Du meinst Mitfinanzierung des Entlastungspaketes (nicht der Schulden) um, wie die Sachverständigen schreiben,
- "[...] zu signalisieren, dass die Energiekrise solidarisch bewältigt werden muss."
- "[...] die Zielgenauigkeit des Gesamtpakets aus Entlastungen und Belastungen zu erhöhen."
- "[...] die Inflationswirkung der Entlastungsmaßnahmen und die zusätzliche Belastung des Staatshaushalts zu begrenzen [...]
Du meinst Mitfinanzierung des Entlastungspaketes (nicht der Schulden) um, wie die Sachverständigen schreiben,
- "[...] zu signalisieren, dass die Energiekrise solidarisch bewältigt werden muss."
- "[...] die Zielgenauigkeit des Gesamtpakets aus Entlastungen und Belastungen zu erhöhen."
- "[...] die Inflationswirkung der Entlastungsmaßnahmen und die zusätzliche Belastung des Staatshaushalts zu begrenzen [...]
Ja natürlich.
Das sog. "Entlastungspaket" finanziert sich doch ausschliesslich über Schulden. Insofern kann man doch von der Mitfinanzierung der Schulden durch die vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes sprechen? Oder wo liegt der Fehler? Dass die Wirtschaftsweisen vom "Entlastungspaket" sprechen und ich das nicht wörtlich zitiere?
Zitat:
"Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird für 2022 eine Kreditermächtigung für den WSF in Höhe von 200 Milliarden Euro geschaffen, um die geplanten Maßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024 zu finanzieren. Eigene Maßnahmen des WSF sind nicht vorgesehen - er fungiert vielmehr als reiner „Finanzierungs-Dienstleister“."
Das sog. "Entlastungspaket" finanziert sich doch ausschließlich über Schulden. Insofern kann man doch von der Mitfinanzierung der Schulden durch die vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes sprechen? Oder wo liegt der Fehler?
Nein kann man nicht. Das ist völlig absurd. Das Entlastungspaket wird finanziert. So ist auch das Gutachten in dem Punkt zu verstehen.
Edit sagt noch: Was du vielleicht meinst ist "Gegenfinanzieren" - ein Begriff aus dem Haushaltumfeld. Davon steht aber im Gutachten nix.
Deswegen: "Kredit(=schulden)finanzierte Gas- und Strompreisbremse" ist eine absolut korrekte Bezeichnung des Sachverhaltes. Mit einer temporären Erhöhung des Spitzensteuersatzes nur für die Gas-/Strompreisbremse (= Subvention) würde sich die Kreditaufnahme entsprechend verringern. (=Teilfinanzierung oder teilweise Gegenfinanzierung im Sprachgebrauch der Haushälter im ÖD).)
Für die Tilgung und Zinsen nimmt der Bund jährlich Kredite auf bzw. darf Schulden machen.
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