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Alt 23.07.2020, 08:41   #1
Running-Gag
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Registriert seit: 17.09.2014
Ort: Montabaur
Beiträge: 2.149
Welchen Stellenwert haben Lehrer (in Rheinland-Pfalz)

Mit diesem Artikel wurde Frau Hubig gefragt, welchen Stellenwert denn Lehrer in Rheinland-Pfalz haben. Grund dafür: Eine Lehrerin an meiner Heimatschule war dort 5x1 Jahr lang mit Vertretungsverträgen beschäftigt, nach den 5 Jahren darf sie nun nicht mehr als Lehrerin arbeiten, was ihrer Meinung nach einem Berufsverbot gleichkommt.

Dies ist leider kein Einzelfall. Ich erlebe es gerade auch. Nach meinem Referendariatsende vor 1 1/2 Jahren bin ich nun an meiner 3. Schule angekommen. Vertragsende: Sommer 2021! Dann beginnt es wieder von vorne. Auch mir kann es blühen, dass ich im Januar 2024 arbeitslos bin und nicht mehr als Lehrer arbeiten darf.

Gerne darf der Artikel geteilt werden. Vielleicht hat jemand von euch etwas von einer Petition gehört, oder sonstige Infos. Ich bin daran, persönlich betroffen, sehr interessiert. Danke euch!
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Alt 23.07.2020, 08:56   #2
Estebban
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Running-Gag Beitrag anzeigen
Mit diesem Artikel wurde Frau Hubig gefragt, welchen Stellenwert denn Lehrer in Rheinland-Pfalz haben. Grund dafür: Eine Lehrerin an meiner Heimatschule war dort 5x1 Jahr lang mit Vertretungsverträgen beschäftigt, nach den 5 Jahren darf sie nun nicht mehr als Lehrerin arbeiten, was ihrer Meinung nach einem Berufsverbot gleichkommt.

Dies ist leider kein Einzelfall. Ich erlebe es gerade auch. Nach meinem Referendariatsende vor 1 1/2 Jahren bin ich nun an meiner 3. Schule angekommen. Vertragsende: Sommer 2021! Dann beginnt es wieder von vorne. Auch mir kann es blühen, dass ich im Januar 2024 arbeitslos bin und nicht mehr als Lehrer arbeiten darf.

Gerne darf der Artikel geteilt werden. Vielleicht hat jemand von euch etwas von einer Petition gehört, oder sonstige Infos. Ich bin daran, persönlich betroffen, sehr interessiert. Danke euch!
Oh wow.. warum darf man nach 5 Jahren mit vertretungsverträgen nicht mehr arbeiten? Was ist die Begründung?
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Alt 23.07.2020, 08:58   #3
Running-Gag
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Registriert seit: 17.09.2014
Ort: Montabaur
Beiträge: 2.149
Es ist von der SPD (ja sozialdemokratische Partei...) nicht gewollt, und zwar auf Bundesebene beschlossen, sollten es die Länder umsetzen. Der ursprüngliche Gedanke war, dass ausgebildete Lehrer nicht lange als Angestellte arbeiten und 20 Jahre lang immer nur Jahresverträge bekommen, sondern Beamte werden. Da das Land aber keine Stellen ausgeben WILL, weil zu teuer oder was auch immer, darf man nach 5 Jahren nicht mehr das tun, wofür man 7 Jahre ausgebildet wurde. Dann steht man so, wie diese Lehrerin, mit 36 vor einem Scherbenhaufen.
Das Land RlP plant an jeder Schule mit einem systematischen Unterrichtsausfall von 2-3%. Das heißt, hat eine Schule insgesamt 1000 Stunden zu vergeben, dass alle Klassen auch die Bildung genießen dürfen, werden pauschal von vorne herein nur 970-980 Stunden durch Lehrkräfte besetzt. Da ist noch nicht der Unterrichtsausfall von Krankheiten, Fortbildungen oder sonstigen Dingen einkalkuliert. Meiner Meinung nach ein Unding! Es gibt genügend Lehrer, genügend Bedarf, auch an Gymnasien, und trotzdem gibt es jedes halbe Jahr aufs neue keine/kaum Planstellen
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Geändert von Running-Gag (23.07.2020 um 09:04 Uhr).
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Alt 23.07.2020, 09:12   #4
qbz
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Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.209
Ich habe mal dazu eine juristische Frage: Ist es erlaubt bzw. gesetzlich, 5 mal hintereinander einen befristeten Jahresvertrag anzubieten (Stichwort: Kettenarbeitsvertrag?)? Muss da nicht automatisch eine Übernahme in eine feste Anstellung erfolgen. (Bei zeitlich begrenzten Projektverträgen ist es natürlich anders). Was sagt die GEW dazu?

Bei mir im Öffentlichen Dienst (allerdings nicht Schule) hatten sich 2 Kollegen mit wiederholten Honorarverträgen in eine Festanstellung als Angestelle geklagt, allerdings vor 25 Jahren, mithilfe der Gewerkschaft.
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2020, 09:14   #5
Running-Gag
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.09.2014
Ort: Montabaur
Beiträge: 2.149
Diese Verträge, es sind 3 insgesamt, müssen hintereinander an der selben Schule passieren, dann muss die ADD aus dem befristeten einen unbefristeten machen, soweit ich weiß. Wie gesagt, das ist alles ziemlich undurchsichtig. Aber die ADD ist ja auch clever, und gibt keinem 3x hintereinander die selbe Schule
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Alt 23.07.2020, 09:23   #6
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Running-Gag Beitrag anzeigen
........
Liegt es bei Euch denn an der Auswahlnote oder der Fächerkombination?
In meiner Familien und im Bekanntenkreis (ich komme aus RP) sind alle Lehrer verbeamtet.
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Alt 23.07.2020, 09:30   #7
qbz
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Beiträge: 10.209
Zitat:
Zitat von Running-Gag Beitrag anzeigen
Diese Verträge, es sind 3 insgesamt, müssen hintereinander an der selben Schule passieren, dann muss die ADD aus dem befristeten einen unbefristeten machen, soweit ich weiß. Wie gesagt, das ist alles ziemlich undurchsichtig. Aber die ADD ist ja auch clever, und gibt keinem 3x hintereinander die selbe Schule
Ich würde der Lehrerin und natürlich auch Dir empfehlen, auf jeden Fall sich bei der GEW und / oder einem arbeiterfreundlichen Anwalt, der sich im Arbeitsrecht und Kettenarbeitsverträgen auskennt, Rat zu holen und die Verträge zur Beratung mitzunehmen.

Die sachgrundlose Befristung geht z.B. nur für maximal 2 Jahre, wie ich dem Internet entnehme:

"Grundsätzlich darf die maximale Befristungsdauer zwei Jahre nicht überschreiten. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Arbeitgeber die sachgrundlose Befristung bis zu dreimal verlängern. Wichtig ist, dass die einzelnen Arbeitsverträge nahtlos ineinander übergehen. Eine zeitliche Unterbrechung von nur einem Tag reicht aus, um eine weitere sachgrundlose Befristung unwirksam zu machen."

Und der Arbeitgeber (die Schulverwaltung des Landes) als Vertragspartner wechselt doch nicht, wenn der Lehrer an jeweils unterschiedlichen Schulen eingesetzt wird.

Geändert von qbz (23.07.2020 um 09:39 Uhr).
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Alt 23.07.2020, 09:36   #8
Matthias75
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Beiträge: 5.130
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
"Grundsätzlich darf die maximale Befristungsdauer zwei Jahre nicht überschreiten. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Arbeitgeber die sachgrundlose Befristung bis zu dreimal verlängern. Wichtig ist, dass die einzelnen Arbeitsverträge nahtlos ineinander übergehen. Eine zeitliche Unterbrechung von nur einem Tag reicht aus, um eine weitere sachgrundlose Befristung unwirksam zu machen."
Ist die Frage, ob diese Voraussetzung gegeben ist. Ich meine das aus Ba-Wü mitbekommen zu haben, dass die Verträge zum Schuljahresende auslaufen und der neue Vertrag dann erst wieder zum Start des nächsten Schuljahres anfängt, der Lehrer also die Sommerferien über arbeitslos ist. Das Land spart sich so 6 Wochen Gehalt.

M.
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