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Alt 24.06.2014, 11:45   #33
maifelder
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Benutzerbild von maifelder
 
Registriert seit: 17.10.2006
Ort: am Hexenturm
Beiträge: 12.402
Zitat:
Zitat von alpinerunner Beitrag anzeigen
Hi,

ich habe das Schreiben auch bekommen und habe da 2 grundsätzliche Fragen. Es steht darin, dass es sich

"um eine sportrechtlich NICHT genehmigte Veranstaltung"

handelt.

1. Wenn der BTV oder die DTU also bei einem Triathlon nicht zustimmen, ist das ganze "sportrechtlich" nicht genehmigt??? Laut Webseite Tegernsee scheint der Triathlon ja alle Genehmigungen und Strassensperren zu haben (Sie scheinen ja sogar ihre eigenen Kampfrichter zu stellen). Ich würde also sagen, dass das ganze "BTV bzw. DTU - rechtlich" nicht genehmigt ist, was ja schon was ganz anderes ist!

2. Muss ein Triathlet mit DTU Startpass oder als Mitglied in einem Verein, der dem BTV angeschlossen ist, wenn er bei einem Event startet, das ausserhalb des BTV läuft, mit einer Sperre und/oder Vereinsausschluss rechnen? Das wären ja schon ganz schöne Knebelverträge, die Triathleten da eingehen müssen, nur um ihrem Hobby etwas organisierter nachgehen zu können.

Viele Grüße
Alpinerunner
zu 1: das sportrechtliche hat nichts mit der behördlichen Genehmigung zu tun

zu 2: ja, muss der Athlet. Das ist kein Knebelvertrag, man darf sich nicht überall die Rosinen rauspicken, entweder STartpass mit all seinen Nachteilen oder gar keinen Startpass beantragen. Annehmlichkeiten von beiden, geht nicht.
maifelder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2014, 11:46   #34
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von tomcat Beitrag anzeigen
Sorry jetzt noch mal für mich Dummie: welche Problematik besteht für mich als teilnehmender Breitensportler?

- nicht konsequentes und offizielles Einhalten der Regeln der DTU wg. Fehlen von Kampfrichtern oder nicht gut ausgebildeten Kampfrichtern. (Finde ich schlimm, wenn z.B. Einsteiger die Drafting-Problematik gar nicht erfahren.)

- Erlischt mein Versicherungsschutz (für Schäden an Fremden und eigene Krankenversicherung)?
Einen Überblick über die ARAG-Sportversicherung gibt es hier:

http://www.blsv.de/blsv/vereinsservi...sicherung.html

Die ARAG-Sportversicherung greift bei "satzungsgemäßem Sportbetrieb", also bei jeder ordentlich beantragten und genehmigten Veranstaltung (beim Tegernseetriathlon 2014 also nicht) und umfasst Haftpflicht, Unfall-, Rechtsschutz- und Krankenversicherungsschutz.

Um deinen Krankenversicherungsschutz brauchst du dir keine Sorgen machen: die gesetzliche Krankenversicherung zahlt (aktuell) auch bei grob fahrlässigem Verhalten also auch bei erlittenen Schäden bei einer ungenehmigten Veranstaltung. Bei privaten Krankenversicherungen könnte es aber u.U. schon Probleme geben.

Ob Haftpflichtschäden abgedeckt sind, hängt davon ab, ob du eine private Haftpflichtversicherung hast und wie dort die genauen Versicherungsbedingungen sind. Durchaus möglich also, dass du auf Schäden, die du anderen zufügst (.z.B. im Falle eines von dir beim Radfahren im Wettkampf verursachten Sturzes) sitzenbleibst und den entstandenen Sachschaden selbst begleichen musst bzw. Schmerzensgeld aus eigener Tasche bezahlen musst.

Umgekehrt hängt es, wenn dir jemand (anderer Sportler oder Helfer) im Wettkampf schuldhaft einen Personen- oder materiellen Schaden zufügt, von dessen privatem Haftpflichtschutz (und dessen kleingedruckten Versicherungsbedingungen) bzw. falls keine private Haftpflicht vorhanden von dessen Vermögensverhätnissen ab, ob du Aussicht auf Entschädigung hast.

Hier würde ich stark vermuten, dass private Haftpflicht- (ebenso wie auch private Unfallversicherungen) eine Leistungspflicht ablehnen würden, da du mit der freiwilligen Wettkampfteilnahme eine potenziell unfallträchtige Situation bewusst in Kauf genommen hast.
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Alt 24.06.2014, 11:46   #35
maifelder
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Registriert seit: 17.10.2006
Ort: am Hexenturm
Beiträge: 12.402
Zitat:
Zitat von tomcat Beitrag anzeigen

- Erlischt mein Versicherungsschutz (für Schäden an Fremden und eigene Krankenversicherung)?
Ja der, der sich auf dem Startpass ergibt.
maifelder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2014, 12:28   #36
tomcat
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Registriert seit: 27.07.2007
Beiträge: 265
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
...

Ob Haftpflichtschäden abgedeckt sind, hängt davon ab, ob du eine private Haftpflichtversicherung hast und wie dort die genauen Versicherungsbedingungen sind. Durchaus möglich also, dass du auf Schäden, die du anderen zufügst (.z.B. im Falle eines von dir beim Radfahren im Wettkampf verursachten Sturzes) sitzenbleibst und den entstandenen Sachschaden selbst begleichen musst bzw. Schmerzensgeld aus eigener Tasche bezahlen musst.

Umgekehrt hängt es, wenn dir jemand (anderer Sportler oder Helfer) im Wettkampf schuldhaft einen Personen- oder materiellen Schaden zufügt, von dessen privatem Haftpflichtschutz (und dessen kleingedruckten Versicherungsbedingungen) bzw. falls keine private Haftpflicht vorhanden von dessen Vermögensverhätnissen ab, ob du Aussicht auf Entschädigung hast.
...
Hm, danke. Da liegt also tatsächlich der Hund begraben. Tegernsee Triathlon schließt ja bei den Teilnahmebedingen explizit die Haftung aus. Wenn also was passiert, dann darf ich das privat/selbst ausfechten und im Zweifel die Schäden selber zahlen, selbst wenn ich zu 100% unschuldig bin.
tomcat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2014, 12:47   #37
pioto
Auf eigenen Wunsch deaktiviert
 
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: Oberbayern
Beiträge: 1.830
Wie ist es eigentlich, wenn man Mitglied in einem Sportverein ist, aber keinen Startpass hat? Über den BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband) ist man doch auch bei der ARAG versichert, oder nicht?
pioto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2014, 13:29   #38
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von pioto Beitrag anzeigen
Wie ist es eigentlich, wenn man Mitglied in einem Sportverein ist, aber keinen Startpass hat? Über den BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband) ist man doch auch bei der ARAG versichert, oder nicht?
Richtig.
Die ARAG greift auch für vereinsgebundenen Sport (also offizielles von Übungsleitern angeleitetes Vereinstzraining) und vereinsgebundene Wettkämpfe (alle sportrechtlich genehmigten Veranstaltungen). Für diese Art der Sportausübung ist kein Startpass erforderlich. Das gilt auch für alle (regulären) Sprintdistanzen, wenn man Mitglied in einem BLSV-Verein ist, der beim BTV gemeldet ist.

Allerdings füllt der DTU-Startpass noch Versicherungs-Lücken beim privaten Triathlontraining und ab zwei Wettkämpfen/ Jahr von denen einer mind. eine Mitteldistanz ist, kommt er ja auch billiger als die Summe der Tageslizenzen.
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Alt 24.06.2014, 14:41   #39
MatthiasR
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Ort: Angelbachtal
Beiträge: 3.313
Zitat:
Zitat von pioto Beitrag anzeigen
Wie ist es eigentlich, wenn man Mitglied in einem Sportverein ist, aber keinen Startpass hat? Über den BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband) ist man doch auch bei der ARAG versichert, oder nicht?
Zufälligerweise hat unser Vereinpräsi gerade heute (!) eine Mail zu diesem Thema rumgeschickt. Ich denke er hat nichts dagegen, wenn ich es hier reinkopiere:

----------------------------------------------------------------------------
Hallo zusammen,

jetzt mal ein Thema, mit dem man sich normalerweise lieber nicht beschäftigt.

Da aus verschiedenen Richtungen Fragen zum bestehenden Versicherungsschutz an mich gestellt wurden, habe ich mich nochmal mit diesem Thema befasst und mit der ARAG Sportversicherung gesprochen. Hier zusammengefasst die Ergebnisse. Ich gebe das mit meinen eigenen Worten wieder. 100%-ige Garantie auf Korrektheit besteht also nicht.

Was ist versichert:

Der Versicherungsschutz besteht aus vier Komponenten:
• Haftpflichtversicherung: Wenn ein Mitglied einen Schaden verursacht, bezahlt diesen die Haftpflichtversicherung. Gleichzeitig werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
• Unfallversicherung: Falls ein Mitglied einen Unfall erleidet, bekommt das Mitglied eine Entschädigung. Betrifft allerdings nur körperliche Schäden.
• Rechtsschutz: Zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche gegen andere.
• Krankenversicherung: Greift aber erst nach allen anderen bestehenden Krankenversicherungen (vermutlich also sehr selten)
Generell gilt immer, dass eine evtl. bestehende private Vorsorge vorrangig greift.

Wann sind die Mitglieder versichert:

Die Antwort auf diese Frage ist unerwartet kompliziert:
• Generell sind alle sportlichen Aktivitäten abgesichert, nicht nur die abteilungsspezifischen. Eingeschlossen sind also z.B. auch Fußball, Tennis etc.
• Aber: Die Sportaktivität muss vom Verein "angeordnet" sein. Angeordnet bedeutet entweder ein offiziell kommunizierter regelmäßiger Trainings-Termin, oder ein im Vorfeld (auch kurzfristig) allen Vereinsmitgliedern bekannt gemachter Trainingstermin (z.B. über unseren Mailverteiler).
Beispiel 1: Unsere regelmäßigen Schwimmtermine im Weiherhofbad und Sonnenbad -> abgesichert
Beispiel 2: Rad-, Lauf-, Ski, Hallentraining, sofern zuvor über den Verteiler kommuniziert -> abgesichert
Beispiel 3: Wir machen ein Fußballturnier mit anschließender Grillfeier -> abgesichert
Beispiel 4: Zwei Mitglieder verabreden sich privat (nicht über den Verteiler) -> nicht abgesichert
Beispiel 5: Ein Mitglied dreht alleine eine Feierabendrunde mit dem Rad -> nicht abgesichert
• Sonderfall Tria-Startpassinhaber: Startpassinhaber sind auch bei allen privaten Einzelunternehmungen abgesichert. Hier allerdings nur bei den Tria-spezifischen Sportarten Schwimmen, Laufen, Radfahren, Nordic-Walking, Nordic-Running, Inlinen, Skilanglauf
Fazit:
• Möglichst alle Trainingstermine einen Tag vorher über den Verteiler schicken
• Wer Wert auf erweiterten Versicherungsschutz legt, sollte sich einen Startpass zulegen, auch wenn sich das vielleicht alleine aufgrund der Ersparnis an Tageslizenzen nicht lohnt
• Skilangläufer sind bei privatem Skitraining nicht versichert, es sei denn, sie haben einen Tria-Startpass
• Wer sowieso ausreichend privat vorgesorgt hat, braucht das alles nicht.
Option (wäre was für die Mitgliederversammlung): Wenn wir Mitglied im Badischen Radsport-Verband werden, sind die Mitglieder automatisch auch bei allen privaten Radausfahrten versichert. Kostet allerdings pauschal 150 EUR/Jahr plus 10 EUR pro Mitglied.
-------------------------------------------------------------------------

Wir haben außer der Triathlon- noch eine Skilanglaufabteilung, was die Skilanglauf-Hinweise erklärt.

Ein Mitglied hat noch darauf hingewiesen, dass insbesondere die inkludierte Rechtsschutzversicherung für ihn schon sehr nützlich war. Im Gegensatz zu Haftpflicht- und Krankenversicherung hat das ja nicht jeder privat (ich z.B.).

Gruß Matthias
MatthiasR ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2014, 14:46   #40
longtrousers
Szenekenner
 
Benutzerbild von longtrousers
 
Registriert seit: 03.07.2011
Beiträge: 3.537
Zitat:
Zitat von MatthiasR Beitrag anzeigen

Wann sind die Mitglieder versichert:

Die Antwort auf diese Frage ist unerwartet kompliziert:

• Sonderfall Tria-Startpassinhaber: Startpassinhaber sind auch bei allen privaten Einzelunternehmungen abgesichert. Hier allerdings nur bei den Tria-spezifischen Sportarten Schwimmen, Laufen, Radfahren, Nordic-Walking, Nordic-Running, Inlinen, Skilanglauf
Also Tegernseeer Triathlon ist auch versichert
longtrousers ist offline   Mit Zitat antworten
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