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Alt 24.06.2014, 09:44   #17
NBer
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Zitat:
Zitat von Kasrwatzmuff Beitrag anzeigen
Als Ausrichter einer kleinen VD in Hessen können wir ein Lied über die Verbandsabgaben singen. Von wegen 1,50 bis 2,00 € pro Starter.....
ich bin jetzt zu faul, nach der abgabenordnung von bayern zu googeln. aber seit 1-2 jahren bestimmt jeder landesverband die abgaben selbst. da kanns durchaus unterschiede zwischen hessen und bayern geben.
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Alt 24.06.2014, 10:04   #18
Hafu
 
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Zitat:
Zitat von Kasrwatzmuff Beitrag anzeigen
Als Ausrichter einer kleinen VD in Hessen können wir ein Lied über die Verbandsabgaben singen. Von wegen 1,50 bis 2,00 € pro Starter.

Hier ist mal der Link zur Gebührenordnung des HTV: http://www.hessischer-triathlon-verb..._pdf_91145.pdf
Ich kenne die Abgabenordnung in Hessen. Ich finde, dass dort gerade kleine Veranstaltungen gegenüber den Großevents tendenziell benachteiligt sind, aber das müssen letztlich die dortigen Mitgliedsvereine entscheiden. Eine Abgabenordnung wird ja nicht einfach von oben herab verfügt, sondern muss vom Verbandstag demokratisch abgesegnet werden.
Du kannst mir glauben, dass die Abgaben, die ich für Bayern genannt habe (und die für kleine Veranstaltungen mit 80 Teilnehmern genauso wie für Events mit 1000 Teilnehmern gelten) die korrekten sind.
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Alt 24.06.2014, 10:06   #19
Kasrwatzmuff
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Im Zusammenhang mit den ungenehmigten Veranstaltungen ist mMn auch der §1.1 der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU interessant.

Hier der Link: http://www.dtu-info.de/ordnungen.html
__________________
Frohe Grüße
Martin

Coming soon: I hope a large hubbel of schnow....
Kasrwatzmuff ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2014, 10:14   #20
Kasrwatzmuff
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Beiträge: 820
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Ich kenne die Abgabenordnung in Hessen. Ich finde, dass dort gerade kleine Veranstaltungen gegenüber den Großevents tendenziell benachteiligt sind, aber das müssen letztlich die dortigen Mitgliedsvereine entscheiden. Eine Abgabenordnung wird ja nicht einfach von oben herab verfügt, sondern muss vom Verbandstag demokratisch abgesegnet werden.
Du kannst mir glauben, dass die Abgaben, die ich für Bayern genannt habe (und die für kleine Veranstaltungen mit 80 Teilnehmern genauso wie für Events mit 1000 Teilnehmern gelten) die korrekten sind.
Im Endeffekt geht es ja auch nicht nur um die 7% des Startgeldes pro Teilnehmer. Teuer werden die Veranstaltungen ja auch erst durch Gebühren für Tageslizenzen, Wettkampfrichter usw.

Und gerade bei kleinen Veranstaltungen vergrault man in meinen Augen damit immer mehr die Leute, die nur mal in die Sportart Triathlon schnuppern möchten. Denn über die Verbandsgebühren hinaus kosten (fast) alle anderen Dinge auch noch Geld (Ampeln abschalten, Ausnahmegenehmigungen für die Radstrecke usw.).
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Martin

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Kasrwatzmuff ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2014, 10:24   #21
NBer
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Beiträge: 6.865
Zitat:
Zitat von Kasrwatzmuff Beitrag anzeigen
......Und gerade bei kleinen Veranstaltungen vergrault man in meinen Augen damit immer mehr die Leute, die nur mal in die Sportart Triathlon schnuppern möchten. Denn über die Verbandsgebühren hinaus kosten (fast) alle anderen Dinge auch noch Geld (Ampeln abschalten, Ausnahmegenehmigungen für die Radstrecke usw.).
hier vermixt du aber munter kosten von startern und veranstaltern.
fakt ist, dass es keine veranstaltung gibt, die sich rein über die startgelder finanzieren lassen würde. insofern sind die meisten veranstaltungen sogar zu billig.
theoretisch sollte man einen wettkampf sogar nur veranstalten, wenn die gesamten kosten der veranstaltung bereits ohne die startgelder im sack sind (sponsoren, sachleistungen, die nicht bezahlt werden brauchen usw). und die startgelder dann als gewinn für den verein verbuchen. das motiviert dann auch die vereinsmitglieder zu helfen, wenn am ende was für den verein dabei rumkommt. aber sicherlich sind ganz ganz viele veranstaltungen nullsummenspiele, wo sich am ende ausgaben und einnahmen gerade so decken........und das ist dann echtes engagement der verantwortlichen für den triathlonsport und nicht hoch genug zu würdigen.
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2014, 10:26   #22
alpinerunner
sagt "Hallo allerseits!"
 
Registriert seit: 09.08.2011
Ort: Wörthsee
Beiträge: 2
Hi,

ich habe das Schreiben auch bekommen und habe da 2 grundsätzliche Fragen. Es steht darin, dass es sich

"um eine sportrechtlich NICHT genehmigte Veranstaltung"

handelt.

1. Wenn der BTV oder die DTU also bei einem Triathlon nicht zustimmen, ist das ganze "sportrechtlich" nicht genehmigt??? Laut Webseite Tegernsee scheint der Triathlon ja alle Genehmigungen und Strassensperren zu haben (Sie scheinen ja sogar ihre eigenen Kampfrichter zu stellen). Ich würde also sagen, dass das ganze "BTV bzw. DTU - rechtlich" nicht genehmigt ist, was ja schon was ganz anderes ist!

2. Muss ein Triathlet mit DTU Startpass oder als Mitglied in einem Verein, der dem BTV angeschlossen ist, wenn er bei einem Event startet, das ausserhalb des BTV läuft, mit einer Sperre und/oder Vereinsausschluss rechnen? Das wären ja schon ganz schöne Knebelverträge, die Triathleten da eingehen müssen, nur um ihrem Hobby etwas organisierter nachgehen zu können.

Viele Grüße
Alpinerunner
alpinerunner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2014, 10:34   #23
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Kasrwatzmuff Beitrag anzeigen
Im Endeffekt geht es ja auch nicht nur um die 7% des Startgeldes pro Teilnehmer. Teuer werden die Veranstaltungen ja auch erst durch Gebühren für Tageslizenzen, Wettkampfrichter usw.

Und gerade bei kleinen Veranstaltungen vergrault man in meinen Augen damit immer mehr die Leute, die nur mal in die Sportart Triathlon schnuppern möchten. Denn über die Verbandsgebühren hinaus kosten (fast) alle anderen Dinge auch noch Geld (Ampeln abschalten, Ausnahmegenehmigungen für die Radstrecke usw.).
Also erstmal: Triathlon boomt! In Deutschland, in Europa und weltweit steigen die Teilnehmerzahlen. Wir haben in Bayern in den Schüler- und Jugendklassen z.b. doppelt soviel Teilnehmerzahlen wie noch vor drei Jahren.
Triathlon ist derzeit auch für den Nachwuchs (der für die Langfristperspektive einer Sportart besonders wichtig ist) einfach sexy. Allzu viele Teilnehmer werden also anscheinend von den Abgaben nicht vergrault.

Wer nurmal in die Sportart Triathlon reinschnuppern möchte, der macht dies normalerweise über eine Sprint- bzw. Volksdistanz und dafür muss keine Tageslizenz gelöst werden. Es bleiben also bei fairen Veranstaltern wirklich nur 1,50€ Verbandsabgaben übrig.
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Alt 24.06.2014, 10:37   #24
Matthias75
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Benutzerbild von Matthias75
 
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Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.130
Zitat:
Zitat von Kasrwatzmuff Beitrag anzeigen
Im Zusammenhang mit den ungenehmigten Veranstaltungen ist mMn auch der §1.1 der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU interessant.

Hier der Link: http://www.dtu-info.de/ordnungen.html
Du meinst:

Zitat:
§ 1.1 Die Begriffe: - Triathlon
- Duathlon
- Paratriathlon
- Wintertriathlon
- Aquathlon
- Swim and Run
dürfen nur Veranstalter und Ausrichter in Anspruch nehmen, die diese Veranstalter- und Ausrichterordnung sowie die Sportordnung der DTU einhalten und deren Veranstaltung durch die DTU und/oder einer ihrer Mitgliedsverbände genehmigt ist.
Die Veranstaltungsordnung der DTU ist einem Veranstalter, der nicht Mitglied in der DTU ist, vermutlich ziemlich egal.

Matthias
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
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