Das ist aber zum Beispiel einer der Gründe warum ich noch immer im Verein bin und einen Startpaß habe obwohl ich im Moment gar keine Rennen absolviere.
Im Bezug auf das Training gilt es aber auch nur für offiziell angekündigtes Vereinstraining. Trainiere ich alleine vor mich hin gilt es nicht soweit ich weiss .-(
Nicht jeder, der an einer RTF teilnimmt, bereitet sich zwingend auf einen Wettkampf vor.
Zu dem Ausschluß der Vorbereitung habe ich mich mal schlau gemacht.
Zum einen in der Schadensabteilung der Gesellschaft für die ich arbeite. Die Aussage des zuständigen Abteilungsleiters war die, dass mit dem Ausschluß die unmittelbare Vorbereitung gemeint ist, also beispielsweise das warm machen/fahren am Wettkampftag. Das reine Training wie es jeder von uns durchführt fällt hier nicht unter den Ausschluß.
Zum anderen habe ich mal in dem Haftpflicht-Kommentar geschmökert. Dieser sagt aus, dass grundsätzlich schon die Ausschlußklausel im Training greift. Allerdings müssen sich hier die Gefahren verwirklichen, die zu dem Ausschluß der genannten Rennen und Kämpfe geführt haben. Als Beispiel nennen der Kommentar z.B. das Boxtraining. Training mit einem Sparringspartner führen zum Ausschluß. Das Training z.B. an einem Sandsack oder Schattenboxen hingegen nicht. Zum Radsport sagt der AHB-Kommentar aus, dass das reine Konditionstraining nicht zum Ausschluß führt. Die Einzelfahrt auf einer Übungsbahn, die zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dient und nicht etwa der Erprobung der technischen Eigenschaften des Rennrads, führt hingegen wieder zum dem Ausschluß. Im übrigen erwähnt der Kommentar, dass es im jeweiligen Einzelfall darauf ankäme, ob es sich unter Berücksichtigung vernünftiger Maßstäbe um ein Training oder lediglich um Ausgleichssport handelt.
Ein Hauptproblem bei der Ausübung von Sport und Teilnahme an Renn-/Wettkampfveranstaltungen ist aber eher eine haftungsrechtliche Frage. Bei Haftpflichtansprüchen der Sportteilnehmer untereinander stellt sich die Frage, ob der Schädiger überhaupt haftpflichtig ist und ob der Geschädigte nicht sogar bestimmte Gefahren bewußt in Kauf nimmt (ebenfalls aus dem AHB-Kommtar).
Dann bist du scheinbar noch nie ne RTF mitgefahren...
Klar, schon mehrmals sogar. Es ist aber trotzdem keine Rennveranstaltung, da jeder starten kann wann er will in einem Zeitrahmen und es nicht das Ziel ist, eine bestimmte Strecke in möglichst kurzer Zeit abzufahren. Auch wenn das einige Teilnehmer natürlich anders sehen .
Im von mir oben erwähnten Kommentar sagt dieser dazu aus, dass ein persönliches Kräftemessen von z.B. zwei Sportlern, die sich zufällig treffen oder auch zu einem privaten Kräftemessen verabreden der Ausschluß der Rennklausel ebenfalls nicht greift. Ein Rennen muss schon eine entsprechende Veranstaltung sein.
Im Bezug auf das Training gilt es aber auch nur für offiziell angekündigtes Vereinstraining. Trainiere ich alleine vor mich hin gilt es nicht soweit ich weiss .-(
Gruss
Alpino
Das war bis letztes Jahr so, ist aber dieses Jahr geändert worden. Deswegen ist der Starpaß auch teurer geworden. Jetzt ist jegliches Training mit drin, weil man wohl gemerkt hat, daß der Triathlet doch gerne mal alleine trainiert.
Und selbst bei der alten Regelung gabe es doch riesen Schlupflöcher. Wer will mir denn Beweisen, daß mein Vereinstrainer die Fahrt nicht angeordnet hat ?
Vereinstraining bedeutet doch nicht automatisch Gruppentraining, oder ?
Nicht jeder, der an einer RTF teilnimmt, bereitet sich zwingend auf einen Wettkampf vor.
Zu dem Ausschluß der Vorbereitung habe ich mich mal schlau gemacht.
Zum einen in der Schadensabteilung der Gesellschaft für die ich arbeite. Die Aussage des zuständigen Abteilungsleiters war die, dass mit dem Ausschluß die unmittelbare Vorbereitung gemeint ist, also beispielsweise das warm machen/fahren am Wettkampftag. Das reine Training wie es jeder von uns durchführt fällt hier nicht unter den Ausschluß.
Zum anderen habe ich mal in dem Haftpflicht-Kommentar geschmökert. Dieser sagt aus, dass grundsätzlich schon die Ausschlußklausel im Training greift. Allerdings müssen sich hier die Gefahren verwirklichen, die zu dem Ausschluß der genannten Rennen und Kämpfe geführt haben. Als Beispiel nennen der Kommentar z.B. das Boxtraining. Training mit einem Sparringspartner führen zum Ausschluß. Das Training z.B. an einem Sandsack oder Schattenboxen hingegen nicht. Zum Radsport sagt der AHB-Kommentar aus, dass das reine Konditionstraining nicht zum Ausschluß führt. Die Einzelfahrt auf einer Übungsbahn, die zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dient und nicht etwa der Erprobung der technischen Eigenschaften des Rennrads, führt hingegen wieder zum dem Ausschluß. Im übrigen erwähnt der Kommentar, dass es im jeweiligen Einzelfall darauf ankäme, ob es sich unter Berücksichtigung vernünftiger Maßstäbe um ein Training oder lediglich um Ausgleichssport handelt.
Ein Hauptproblem bei der Ausübung von Sport und Teilnahme an Renn-/Wettkampfveranstaltungen ist aber eher eine haftungsrechtliche Frage. Bei Haftpflichtansprüchen der Sportteilnehmer untereinander stellt sich die Frage, ob der Schädiger überhaupt haftpflichtig ist und ob der Geschädigte nicht sogar bestimmte Gefahren bewußt in Kauf nimmt (ebenfalls aus dem AHB-Kommtar).
Das deckt sich auch mit meiner persönlichen Erfahrung. An mir ist im Training mal ein Kombi zerschellt und da ich weder Zeugen noch eigene Erinnerungen hatte, hat meine Haftpflicht eine Teilschuld akzeptiert und der Unfallgegnerin 1/3 des Schadens bezahlt. Dass ich mich im Training befand hatte ich gegenüber der Versicherung nichtmal verheimlicht, weil ich einen möglichen Ausschluß gar nicht auf dem Radar hatte.
Und selbst bei der alten Regelung gabe es doch riesen Schlupflöcher. Wer will mir denn Beweisen, daß mein Vereinstrainer die Fahrt nicht angeordnet hat ?
Vereinstraining bedeutet doch nicht automatisch Gruppentraining, oder ?
Ich glaube das ist eine Frage die im Falle des Falles dann ein Richter entscheidet.
Ich weiß nicht ob es dazu schon einen entschiedenen Fall gibt an dem man sich orientieren kann.
Ich finde das Thema sehr interessant. Im Moment ist es doch eher so, dass man von zehn verschiedenen Leuten zehn verschiedene Antworten bekommt bzgl. was denn nun versichert ist, etc.
Wäre es Möglich eine Übersicht von Versicherern zu erstellen und anzugeben was ausgeschlossen/nicht ausgeschlossen ist oder gibt es da selbst innerhalb eines Versicherers zu viele verschiedene Varianten?
Wäre es Möglich eine Übersicht von Versicherern zu erstellen und anzugeben was ausgeschlossen/nicht ausgeschlossen ist oder gibt es da selbst innerhalb eines Versicherers zu viele verschiedene Varianten?
Grundlage des Versicherungsschutzes sind die AHB, die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen. Die dürften / müssten bei nahezu jedem Versicherer identisch sein. Versicherungsschutzerweiterungen sind in den Besonderen Bedingungen geregelt. Wir sind hier im Forum ja genug Leute und demnach auch bei verschiedenen Gesellschaften versichert. Wenn jetzt jeder sich diese Besonderen Bedingungen aus seiner Police sucht wäre das sehr hilfreich. Ich würde mich auch anbieten diese zu sondieren. Wäre auch für meinen Job interessant.
Bin gerade über das Thema gestolpert und hab dazu mal mein Versicherungslehre-Buch befragt.
Demnach gilt der Ausschluss nicht für Veranstaltungen, bei denen Geschicklichkeit oder Dauerbelastung bewiesen werden muss.
Dazu gibt es auch das Urteil des OLG Hamm vom 27. Jan. 1989.
Das hab ich mir allerdings noch nicht zu Gemüte geführt.