Also zuallererst, es ist nichts schlimmes passiert, mich würde aber interessieren wie es ausgesehen hätte wenn was passiert wäre, folgende Situation:
Ich jogge locker innerhalb eines Ortes über eine Parkplatz und will dann rechts auf den Gehweg einbiegen, die Sicht ist mir durch einen Busch verdeckt, ich biege um den Busch rum, in diesem Moment kommt ein ca. 8 jähriger Junge auf einem Fahrrad auf dem Gehsteig mit relativ hoher Geschindigkeit auf mich zu, jedenfalls so hoch das er nicht mehr reagieren oder bremsen kann und rauscht in mich rein, ich kann gerade noch die Hände hochbringen und den Zusammenprall halbwegs abzufedern, mein Knie ist eine wenig lädiert aber sonst ist nichts passiert.
Was wäre denn rechtlich los sein wenn etwas passiert wäre, ich stelle mir gerade vor eine ältere Person wäre da gerade gewesen, da wäre es nicht so glimpflich ausgegangen.
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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Unfähigen
Bei einem Kind ist meist der andere schuld. Bis 8 Jahre müssen, bis 10 Jahre dürfen sie auf dem Fußweg fahren. Musst du halt beim Abbiegen besser aufpassen.
Tja, wär interessant, ob das hier auch so wär.
Wenn der Racker derartig über seine Verhältnisse fährt und alleine mitm Rad unterwegs ist, stelle ich mir die Frge, ob die Eltern da nicht ihre Aufsichtspflicht verletzen, wennse den alleine loslassen, um unschuldige Fussgänger umzupumpen.
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Im finstersten Winkel Frankreichs, wo das Kopfsteinpflaster herumspukt, begann ein Junge aus Gelderland zu sprinten. Eine halbe Stunde später drang durch eine Maske aus Schlamm und Kuhscheiße ein feines Lächeln. Ich schloss die Augen und hörte die Matthäus-Passion auf Rädern.
Tja, wär interessant, ob das hier auch so wär.
Wenn der Racker derartig über seine Verhältnisse fährt und alleine mitm Rad unterwegs ist, stelle ich mir die Frge, ob die Eltern da nicht ihre Aufsichtspflicht verletzen, wennse den alleine loslassen, um unschuldige Fussgänger umzupumpen.
Der fährt immer auf dem Gehweg, jeden Tag und da ist noch nie was passiert. Dann ist schon Ende mit Verletzung der Aufsichtspflicht.
Ich würde mal tippen, eine Mitschuld gibt es immer, was aber von Fall zu Fall und von Gericht zu Gericht anders beurteilt würde.