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Alt 02.08.2020, 00:32   #33
Antracis
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Benutzerbild von Antracis
 
Registriert seit: 12.07.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 1.728
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
War das dann auch dieses "unerlaubte Entfernen vom Unfallort"? Das klang so, daß man immer die Polizei rufen sollte. Der Vorwurf hat mir allerdings die Motivation, die Polizei zu konsultieren bei solchen Anlässen, eher gedämpft, da es so klang, als ob Weiterfahren schlimmer wäre, als die Vorfahrt zu nehmen.
Ich bin kein Jurist, aber wenn ich mir das anschaue

https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

ist das prinzipiell strafbar. Die Frage ist wohl eher, ob wirklich Anklage erhoben und eine Verurteilung stattfinden würde.

Es wäre recht eindeutig, dass Du nichts falsch gemacht hast und Nur Geschädigter bist. Wenn das so offensichtlich ist, wird das sicher keine Probleme geben.

Aber andernfalls könnte sich ja auch der Autofahrer rausreden, dass er total überzeugt war, dass Er unschuldig ist, und sich entfernen durfte, weil Du nur ne Schürfwunde hattest.
Antracis ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2020, 09:52   #34
noam
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Benutzerbild von noam
 
Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.041
Rein theoretisch entfernt sich der unerlaubt vom Unfallort, der seinen aus 34 I Nr 5 StVO nicht nachkommt
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2020, 10:32   #35
lonerunner
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Benutzerbild von lonerunner
 
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: Bremerhaven
Beiträge: 3.675
Wäre mal interessant vom TE zu erfahren, wie sich die Sache jetzt entwickelt hat....
lonerunner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2020, 10:40   #36
JENS-KLEVE
Szenekenner
 
Benutzerbild von JENS-KLEVE
 
Registriert seit: 15.10.2009
Ort: KLEVE
Beiträge: 6.092
Polizei bedeutet nicht automatisch Anzeige. Als mich ein Autofahrer umgenietet hat, kam Polizei, alles wurde aufgenommen, Anwalt eingeschaltet. Auf Anzeige habe ich verzichtet, weil der Mann nett war, die Versicherung seines Firmenwagens hat über 1000 Euro Schmerzensgeld / Schadensersatz gezahlt. Gebrochener Finger, verbogene Teile am Fahrrad, Fahrtkosten für Ärzte.
__________________
OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
JENS-KLEVE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2020, 12:53   #37
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.130
Zitat:
Zitat von upado Beitrag anzeigen
Der Pkw-Fahrer hat zweifelsfrei eine Verkehrsunfallflucht begangen, weil du einen Schaden erlitten hast.

Du hast keine Verkehrsunfallflucht begangen, weil dazu ein Fremdschaden nötig ist. Laut deiner Schilderung, gab es keinen Kontakt zu den Pkw.

Wenn der Polizeibeamte der Meinung ist, dass du eine Verkehrsunfallflucht begangen hast und keine Verkehrsunfallanzeige aufnimmt, hat es sich der Strafvereitelung im Amte schuldig gemacht. Da du aber definitiv einen Schaden erlitten hast, liegt hier ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort durch den Pkw-Fahrer vor und dieser Stümper von Polizist hätte in jedem Fall eine Verkehrsunfallanzeige aufnehmen müssen!!!
§142 StGB zielt nicht auf „Verursacher“ oder Geschädigter ab, sondern auf Unfallbeteiligter.

Der ist dann im letzten Absatz definiert:

Zitat:
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Das kann aber nicht nach einer Aussage ohne Anhörung der Gegenseite entschieden werden. Also müssen wohl zunächst mal alle Beteiligten angehört und geg. als Verursacher (vielleicht auch nur mit geringer Teilschuld) angesehen werden. Rechtlich korrekt wäre es vermutlich gewesen, vor Ort gleich die Polizei zu informieren und den Fall geg. mit zustzlichen Zeugenaussagen aufnehmen zu lassen. Wäre aber ein zu höher Aufwand gewesen. Nachträglich den Sachverhalt zu klären, dürfte für die Polizei zudem schwierig sein.

Dass sie die Datendes anderne Fahrer nicht rausrücken, ist klar -> Datenschutz. Sonst könnte ja jeder mit irgendeiner Begründung Fahrzeugdaten bei der Polizei abgreifen. Das geht sichern ur mit guter Begründung.

M.
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2020, 13:01   #38
FinP
 
Beiträge: n/a
Die "Unfallflucht" scheidet hier aus einem anderen Grund aus.
Der Radfahrer, der sich beim Bremsen hinlegt, ist natürlich Unfallbeteiligter.
Wenn sich aber der einzige andere Unfallbeteiligte aber entfernt und offensichtlich keine Feststellungsbereitschaft hat, dann muss man natürlich auch weder warten (auf wen denn?) noch die Polizei rufen.

Man muss ja schließlich dem anderen seine Daten nicht aufdrängen sondern nur die Feststellung ermöglichen.
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Alt 11.11.2020, 16:29   #39
Vivago
Ist alles so schön bunt hier!
 
Benutzerbild von Vivago
 
Registriert seit: 02.09.2020
Ort: Langen
Beiträge: 32
Jupp, bei der Geschichte handelt es sich dann nämlich auch um eine Straftat, die dann sogar eine

https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/fahrerflucht/
Zitat:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, 3 Punkte und Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
nach sich zieht.
Vivago ist offline   Mit Zitat antworten
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