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Alt 15.10.2019, 21:29   #1
marlaskate
Szenekenner
 
Benutzerbild von marlaskate
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Baden
Beiträge: 447
Verschlüsselungspflicht von Webseiten

Vielleicht gibt es hier kompetente Leute, die mir folgende Frage beantworten können: Gibt es eine Verschlüsselungspflicht für Webseiten, die keine personenbezogenen Daten erheben? Es geht dabei um eine relativ simple Vereinswebseite, die außer ein bisschen Text und ein paar Bildern nichts enthält. Es gibt keinen Login-Bereich, kein Kontaktformular, es gibt keinerlei Tracker oder Analyse-Werkzeuge und auch keine Verknüpfungen zum Teilen nach Facebook, WhatsApp, Instagram o.ä.
Das einzige, was auf der Webseite steht, sind Links zu PDF-Dokumenten und e-Mail-Links zu zwei Mitgleidern des Vorstands.

Dass prinzipiell https besser wäre, ist klar, aber die Seite ist eben nur http. Jetzt war die Frage, ob eine Umstellung zwingend notwendig ist, da rechtlich vorgeschrieben oder wegen Haftungsausschluss. Wenn aber eben keine personenbezogenen Daten nach DSGVO erhoben werden, sollte das doch eigentlich unbedenklich sein. Oder bestehen da trotzdem Gefahren? Abmahnungen sollen natürlich vermieden werden.

Danke für jeden Input!
__________________
Faris al Sultan: "Wenn Du beim Schwimmen feststellst, dass Du Wasser in der Schwimmbrille hast, hast Du zwei Möglichkeiten: 1. Anhalten - Schwimmbrille leeren - weiterschwimmen. 2. Es ist kein Wasser in der Brille."
marlaskate ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2019, 21:40   #2
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.651
Mit Deiner Überschrift ergoogelt:

Achtung, Abmahngefahr:
SSL-Zertifikat wird für alle Pflicht!


Trotz der Überschrift gilt das offenbar in Eurem Fall nicht.
"Spätestens ab diesem Stichtag ist SSL für alle Formulare (z. B. Kontakt-, Bestell-, Online-Widerrufsformulare sowie Newsletteranmeldungen) gesetzlich vorgeschrieben (§ 13 Abs. 7 TMG)."
__________________
AfD-Verbot jetzt - und die "Werteunion" am besten gleich mit!
Russland ist ein Terrorstaat.
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LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2019, 21:43   #3
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.210
Zitat:
Zitat von marlaskate Beitrag anzeigen
Vielleicht gibt es hier kompetente Leute, die mir folgende Frage beantworten können: Gibt es eine Verschlüsselungspflicht für Webseiten, die keine personenbezogenen Daten erheben? Es geht dabei um eine relativ simple Vereinswebseite, die außer ein bisschen Text und ein paar Bildern nichts enthält. Es gibt keinen Login-Bereich, kein Kontaktformular, es gibt keinerlei Tracker oder Analyse-Werkzeuge und auch keine Verknüpfungen zum Teilen nach Facebook, WhatsApp, Instagram o.ä.
Das einzige, was auf der Webseite steht, sind Links zu PDF-Dokumenten und e-Mail-Links zu zwei Mitgleidern des Vorstands.

Dass prinzipiell https besser wäre, ist klar, aber die Seite ist eben nur http. Jetzt war die Frage, ob eine Umstellung zwingend notwendig ist, da rechtlich vorgeschrieben oder wegen Haftungsausschluss. Wenn aber eben keine personenbezogenen Daten nach DSGVO erhoben werden, sollte das doch eigentlich unbedenklich sein. Oder bestehen da trotzdem Gefahren? Abmahnungen sollen natürlich vermieden werden.

Danke für jeden Input!
Da in dem Falle alle Daten, die vom Server zu den Klienten übertragen werden, sowieso weltweit öffentlich zugänglich sind, müssen sie natürlich nicht für den Transport Server-Client verschlüsselt sein.
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
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