Kann man das Arbeitszimmer, Miete und Equipment nicht von der Steuer absetzen?
Ich glaube nicht, dass jetzt jemand extra wegen Home Office in eine neue Wohnung gezogen ist, weil sonst Arbeit nicht möglich. Bei uns hat jeder sich etwas eingerichtet.
D.h. ich kann Wege-Kosten so absetzen, als ob ich ins Büro gefahren wäre, obwohl ich vllt keine Kosten hatte.
So eine Regelung ist (fast wie immer bei Steuersachen) nie fair für alle. Hast eine Jahreskarte, sind die Kosten trotzdem angefallen. Hast ein Auto, dass dann einfach rumstand, zahlst du ja trotzdem Steuer und Wertverfall.
Das Arbeitszimmer bei der Steuer (Deutschland oder Schweiz) anrechnen zu können war meines Wissens nach immer eine tricky Sache, insbesondere wenn der Arbeitgeber ja ein Büro gestellt hat oder man als Arbeitszimmer nur eine Nische im Wohnzimmer hat.
Vllt hilft das vergangene Jahr dabei, dem Gesetzgeber aufzuzeigen, dass es hier mehr als entweder Telearbeit (dauerhaft von zuhause) und dauerhaft im Büro mit gelegentlicher Homeoffice Tätigkeit gibt.
Das trifft ja dann nicht nur Steuerrecht, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Datenschutz. Wer zahlt zur Miete, Internet, Inventar... Das Firmen Mitarbeitern Zuschüsse zu diesen Kosten geben mag bei den Konzernen vllt noch gehen, die das vllt als Marketing nutzen um Mitarbeiter zu bekommen. Geklärt werden sollte es aber für alle Arbeiter, um vor Ausnutzung und Kosteneinsparung auf Kosten der Mitarbeiter zu verhindern / schwerer zu machen.
D.h. ich kann Wege-Kosten so absetzen, als ob ich ins Büro gefahren wäre, obwohl ich vllt keine Kosten hatte.
So eine Regelung ist (fast wie immer bei Steuersachen) nie fair für alle. Hast eine Jahreskarte, sind die Kosten trotzdem angefallen. Hast ein Auto, dass dann einfach rumstand, zahlst du ja trotzdem Steuer und Wertverfall.
Das Arbeitszimmer bei der Steuer (Deutschland oder Schweiz) anrechnen zu können war meines Wissens nach immer eine tricky Sache, insbesondere wenn der Arbeitgeber ja ein Büro gestellt hat oder man als Arbeitszimmer nur eine Nische im Wohnzimmer hat.
Vllt hilft das vergangene Jahr dabei, dem Gesetzgeber aufzuzeigen, dass es hier mehr als entweder Telearbeit (dauerhaft von zuhause) und dauerhaft im Büro mit gelegentlicher Homeoffice Tätigkeit gibt.
Das trifft ja dann nicht nur Steuerrecht, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Datenschutz. Wer zahlt zur Miete, Internet, Inventar... Das Firmen Mitarbeitern Zuschüsse zu diesen Kosten geben mag bei den Konzernen vllt noch gehen, die das vllt als Marketing nutzen um Mitarbeiter zu bekommen. Geklärt werden sollte es aber für alle Arbeiter, um vor Ausnutzung und Kosteneinsparung auf Kosten der Mitarbeiter zu verhindern / schwerer zu machen.
Homeoffice: in Bayern heisst es: "Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist." D.h. doch klar, nur wenn es dir möglich ist. Der Arbeitgeber darf es auch nicht einfach anordnen, und wenn er es wollte, dann muss er alle Arbeitsmittel inkl. Schreibtisch, Stuhl, Internetanschluss zur Verfügung stellen.
Maskenpflicht in geschlossenen Räumen? Sehe ich auch nicht als Einschränkung.
Ich persönlich sehe es als (kleine, aber vorhandene) Einschränkung, wenn ich mich testen lassen muss. Ich sehe auch eine online-Anmeldung für triviale Dinge als (kleine, aber vorhandene) Einschränkung. Ich sehe auch ein Maskentragen als (kleine, aber vorhandene) Einschränkung. Ich sehe es auch als (kleine, aber vorhandene) Einschränkung, wenn ich vom Chefchef eine Genehmigung brauche, dass ich meinen Bürarbeitsplatz benutze kann.
Kürzlich hörte ich im Deutschandfunk eine Sendung über Corona, wo am Ende die Expertin meinte, dass es vielleicht normal sein werden wird, dass man morgens nach dem Zähneputzen einen Schnelltest macht. Das sind so Dinge, wo ich dann (als unbeschwertes Kind der 70er Jahre ;-) kurz überlege, ob das ernst gemeint ist oder nicht.
Falls jemand doch die effektiven Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen will, ist folgendes zu beachten:
Voraussetzungen (kumulativ) für den Abzug des Arbeitszimmers sind: Der Raum wird zur Hauptsache für berufliche Zwecke ausgeschieden, der Raum ist für die Berufsausübung nötig und der Arbeitgeber stellt am Arbeitsort keinen Arbeitsplatz zur Verfügung.
Überdies erfolgt eine Reduktion um den Privatanteil.
Für die Anzahl Homeoffice-Tage sind weder Verpflegungs- noch Fahrkosten abzugsfähig.
Der Arbeitszimmerabzug ergibt einen effektiven Abzug, weshalb auch die Berufspauschale entfällt.
Die steuerpflichtige Person darf die effektiven Kosten geltend machen, muss diese aber nachweisen können.
Dann fällt wohl Fahrkosten als Abzug weg, müsste man also rechnen was sich eher rechnet.
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