ich bin aus Wien und jetzt in München, in Ö gibt es eine Ausnahmebestimmung dahingehend, dass trainierende Sportler auch die Strasse benutzen dürfen, wenn ein Radweg vorhanden ist.
Gibt es diese Regelung auch in Deutschland, ich habe echten Horror auf Radwegen zu trainieren.
Also wirklich in(!) München und nicht drumherum? Ich kann ja nur von mir (und vielen in München wohnenden Sportlern, denen ich auf Strava folge) berichten, aber in München fährt man doch eigentlich nur, um so schnell wie möglich aus München herauszukommen und dort im Umland zu trainieren.
Zum Thema Radwege-Pflicht findest du hier im Forum generell sehr viel mit der Suche, ich handhabe es so: blaues Schild mit Rad = Benutzungspflicht, solange es irgendwie verhältnismäßig ist.
In Deutschland gibt es keine Ausnahme für Radsportler bzgl. der Radwegebenutzungspflicht. D.h. wenn ein Radweg mit einem blauen Schild gekennzeichnet ist, dann musst Du ihn benutzen.
Einzige Ausnahme, die aber für alle Radfahrer gilt: Bist Du in einer Gruppe von mehr als 16 Radfahrern unterwegs, dann bilden diese einen Verband und dürfen die Straße benutzen. Darüberhinaus darf (muss?) auch der ganze Verband geschlossen über die Ampel fahren was dazu führt, daß für die hinten fahrenden die Ampel schon wieder rot ist.
Das führt bei den "Critical Mass" Veranstaltungen zu netten Fahrraddemonstrationen.
Ausnahmen von bzw. Kriterien der Benutzungspflicht sind außerdem noch:
1. straßenbegleitend
2. benutzbar und
3. zumutbar
Insbesondere zu Kriterium 3:
"...Zumutbarkeit ist ein unscharfer Begriff. Zunächst einmal ist ein Radfahrer nach § 3 StVO gehalten, seine Geschwindigkeit den Umständen anzupassen. Eine schlechte Oberflächenbeschaffenheit (z.B. schlechter Belag, rutschige Blätter, Streugut) des Radwegs bringt alleine keine Unzumutbarkeit. Kann sie jedoch auch durch angepasste Fahrweise nicht ausgeglichen werden, muss der dann unzumutbare Radweg nicht benutzt werden."
Edit: In Deutschland gibt es natürlich noch weitere Verkehrszeichen, die Wege kennzeichnen, die für den Fahrradverkehr freigegeben (!) sind, z.B. Radwanderwege oder freigegebene Gehwege. Der Unterschied besteht darin, dass hier keine Pflicht des Benutzens vorliegt, sondern lediglich die Möglichkeit. Verpflichtend nur bei den im Artikel genannten Verkehrszeichen 237, 240 und 241.
Geändert von ritzelfitzel (26.03.2019 um 11:30 Uhr).
Ausnahmen von bzw. Kriterien der Benutzungspflicht sind außerdem noch:
1. straßenbegleitend
2. benutzbar und
3. zumutbar
Insbesondere zu Kriterium 3:
"...Zumutbarkeit ist ein unscharfer Begriff. Zunächst einmal ist ein Radfahrer nach § 3 StVO gehalten, seine Geschwindigkeit den Umständen anzupassen. Eine schlechte Oberflächenbeschaffenheit (z.B. schlechter Belag, rutschige Blätter, Streugut) des Radwegs bringt alleine keine Unzumutbarkeit. Kann sie jedoch auch durch angepasste Fahrweise nicht ausgeglichen werden, muss der dann unzumutbare Radweg nicht benutzt werden."
Edit: In Deutschland gibt es natürlich noch weitere Verkehrszeichen, die Wege kennzeichnen, die für den Fahrradverkehr freigegeben (!) sind, z.B. Radwanderwege oder freigegebene Gehwege. Der Unterschied besteht darin, dass hier keine Pflicht des Benutzens vorliegt, sondern lediglich die Möglichkeit. Verpflichtend nur bei den im Artikel genannten Verkehrszeichen 237, 240 und 241.
Vielen Dank erstmal an alle, ich meinte natürtlich raus aus München und dann in der Pampa. Wenn ich auf der Strasse fahre hängt es dann ja wohl davon ab ob ein Polizist der mich aufhält den Begriff Unzumutbarkeit so auslegt wie ich, da bin ich schon mal gespannt
Ohne die Münchner Radwege allzu gut zu kennen: Wieso möchte man mit dem Rad auf die Strasse, wenn es einen Radweg gäbe? Verstehe ich weder als Radsportler noch als Automobilist...
Vielen Dank erstmal an alle, ich meinte natürtlich raus aus München und dann in der Pampa. Wenn ich auf der Strasse fahre hängt es dann ja wohl davon ab ob ein Polizist der mich aufhält den Begriff Unzumutbarkeit so auslegt wie ich, da bin ich schon mal gespannt
Marco
Nach meiner Erfahrung ist das Problem im Umfeld "Radwegbenutzungspflicht" nicht die Vollzugsbehörde (Polizei), denn die ist eher selten vor Ort und interessiert. Das Problem ist sehr häufig die unqualifizierte Interpretation in Wort und Tat durch die Führer der KfZ, die sich von deiner Straßennutzung in ihrer Allmacht eingeschränkt fühlen oder so....
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"
Ganz einfach, weil die Radwege oft in einem miserablen Zustand sind (zumindest bei uns suedlich von Muenchen). Voll Schlaglöcher, Dreck von Traktoren, Kieselsteinen oder groeberem, Ästen etc. Ganz zu schweigen von Fußgaengern und anderen Radtouristen, die kreuz und quer darauf "herumeiern". Mit 40km/h und 8bar in den Reifen sich dem zu stellen ist fuer mich ein zweifelhaftes Vergnuegen. Aber ich geb dir soweit Recht, dass es auch keinen Spaß macht, sich dem zum Teil sehr ignoranten Straßenverkehr zu stellen. So schoen Radfahren draussen ist, ich bin aufgrund mehrerer Fast-Unfaellen, die fuer mich definitiv nicht glimpflich ausgegangen waeren, auf das Sanders Prinzip umgestiegen. Konkret: unter der Woche die kuerzeren Einheiten bis 3 Std auf der Rolle im Garten, am Wochenende die langen Kracher auf der Straße.....Ganz frueh raus, dann gehts mit dem Autoverkehr.