Man darf viele sagen. Die Beispiele „fotze“ und mit Urin bewerfen sind natürlich strafrechtlich relevant und haben nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun.
Also erstmal darfst du alles sagen, was keinen anderen bewusst beleidigt, den holocaust leugnet oder zur Gewalt aufruft.
Ob dein Arbeitgeber es geil findet, wenn du von „vögeln in der Berlin“ und Mr Inkompetenz als RKI Leiter sprichst, steht auf einem anderen Blatt.
Genauso ist es erlaubt, dass die Gesellschaft dich ächtet wenn du faschistoiden Kram von dir gibst. Meinungsfreiheit ist nicht Widerspruchsfreiheit.
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