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Alt 11.05.2019, 13:18   #17
Cameron
 
Beiträge: n/a
@TE
wende dich an den nächsten ADFC, die werden dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Für deine Verletzungen wirst du auf jeden Fall deutlich mehr als 800 Euro erhalten, bei den Brüchen.
Arbeitsunfähigkeit: Auf keinen Fall zögern, sich mit den Verletzungen krank schreiben zu lassen. Mit dem Bruch des Speichenköpfchens ist nicht zu scherzen, wenn du kein Glück hast (von Pech ist nicht zu reden, das hast du nämlich bereits), behältst du davon für den Rest des Lebens etwas zurück.
Und zur Anzeige: Was gibt es zu überlegen?
Wie dein Unfallgegner sich am Unfallort verhalten hat, ist belanglos, der stand auch unter Schock. Die Anzeige ist nicht nur berechtigt, sie sorgt auch dafür, dass er in Zukunft anders fährt. Alternative: keine Anzeige. Sorgt keine Anzeige dafür, dass er sich in Zukunft vorsichtiger verhält?
Fazit könnte sein: Beim nächsten Mal fährt "er" jemanden in den Rollstuhl.
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Alt 11.05.2019, 15:41   #18
bellamartha
Szenekenner
 
Benutzerbild von bellamartha
 
Registriert seit: 30.05.2010
Beiträge: 5.846
Ich würde den Autofahrer nicht anzeigen, wenn er sich nicht arschig verhält/verhalten hat. Ich glaube auch nicht, dass eine Anzeige Einfluss darauf hat, ob er demnächst besser aufpasst.
Uns allen, die wir Auto fahren, kann so etwas passieren. Wir bemühen uns vermutlich alle, vorsichtig zu sein und trotzdem kann es passieren, dass man jemanden übersieht. Gut, dass nicht mehr passiert ist! Gute Besserung!
bellamartha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2019, 15:45   #19
Cube77
 
Beiträge: n/a
Gute und schnelle Besserung!!
Vielleicht kannst Du den Startplatz in Ingolstadt noch hier im Forum weitergeben.
Dann bleibst Du zumindest auf diesen Kosten nicht sitzen ...

Saluti
Alex
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Alt 11.05.2019, 18:25   #20
Meik
Szenekenner
 
Benutzerbild von Meik
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Rhede
Beiträge: 7.470
Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Da möchte ich sachte widersprechen.
Ich nicht, ich möchte da vehement widersprechen.

Aus langjähriger beruflicher Erfahrung: Erfahrenen FACHanwalt für Verkehrsrecht suchen und den das regeln lassen. Du musst dich nicht mit dem Unfallgegener sondern mit dessen Versicherung auseinandersetzen wenn es um Schmerzensgeld, Schadenersatz etc.. geht, und da sitzen Profis. Nicht ohne Grund muss der Anwalt auch von der Gegenseite bezahlt werden. Wie nett der Unfallgegener ist spielt daher keine Rolle, er ist nicht der der die Entscheidung fällt was du von seiner Versicherung bekommst.

Anzeige brauchst du nicht erstatten, das wird bei Verletzten von der Polizei automatisch erledigt. Da wird immer wegen "fahrlässiger Körperverletzung" ermittelt.

So Dinge wie Stornogebühren für Wettkämpfe gehören natürlich auch zum Schaden - > daher ja der Anwalt, das blocken Versicherungen immer erstmal ab. Du hast aber so gestellt zu werden als wenn der Unfall nie stattgefunden hat - zumindest finanziell. Die Erklärung hier passt ganz passabel:
https://www.das.de/de/rechtsportal/r...ten-reise.aspx

Ansonsten einfach mal nach Rechte im Haftpflichtschadenfall googlen. Du bist als Geschädigter Herr des Verfahrens, du suchst den Anwalt aus, du suchst den Gutachter aus.

Aber das Wichtigste: Gute Besserung!
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Meik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2019, 21:23   #21
Solution
Szenekenner
 
Registriert seit: 01.01.2018
Beiträge: 1.859
Bei mir wurde automatisch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletztung aufgenommen. Das Ganze wurde dann für einen Geldstrafe von 800€, die er an einen gemeinnützigen Verein zahlen musste eingestellt. Von der Kohle siehst du nichts.

Bei der Versicherung musst du vorsichtig sein. Obwohl die Sache klar war, wollen sie mir 50% Schuld in die Schuhe schieben. Die Klage läuft immer noch, obwohl es knapp 1 1/2 Jahre her ist. Weißt du schon welche Versicherung der Gegner hat? Wenn es die HUK ist, dann wirst du wohl einen langen Atem und Geduld benötigen.
Solution ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2019, 21:55   #22
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.252
Zitat:
Zitat von Solution Beitrag anzeigen
Bei mir wurde automatisch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletztung aufgenommen. Das Ganze wurde dann für einen Geldstrafe von 800€, die er an einen gemeinnützigen Verein zahlen musste eingestellt. Von der Kohle siehst du nichts.
Davon weisst Du aber wahrscheinlich nur weil Du Anzeige erstattest hast.
Wer keine Anzeige erstattet erfährt nicht mal wenn das Verfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird.
Eine Anzeige lässt sich übrigens auch zurückziehen wenn der andere sich auf Dauer als Nett herausstellt.
Ob der Autofahrer wirklich nett ist oder wie schon von anderen erwähnt nur unter Schock stand stellt sich erst heraus wenn z.B. die gegnerische Versicherung nicht zahlen will.
Da kann dann auch die Darstellung des Unfallgegners plötzlich ganz anders aussehen.
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tandem65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2019, 22:23   #23
Meik
Szenekenner
 
Benutzerbild von Meik
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Rhede
Beiträge: 7.470
Strafrecht und Zivilrecht sind zwei paar Schuhe ... genauso wie Schuld und Haftung.

Ob der andere strafrechtlich schuldig gesprochen wird heißt noch lange nicht dass die Versicherung anstandslos zahlt und umgekehrt. Solange der andere einen nicht gerade absichtlich abgeräumt hat bringt die eigene Anzeige nichts. Das Verfahren läuft eh, egal ob man selber Anzeige erstattet hat oder nicht. Wenn man unbedingt wissen will gegen welche Auflage das Verfahren eingestellt wird für die eigene Genugtuung kann das machen. Wenn der andere nicht schon öfter mit Unfällen, Alkohol etc.. auffällig war wird da eh nicht mehr herauskommen.

Wichtig ist gerade bei Sachen wie Schmerzensgeld, Arbeitsausfall etc.. der eigene Anwalt in der Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung - zivilrechtlich. Den Unfall ungeschehen machen kann man nicht, aber dafür sorgen dass der dir zustehende Schadenersatz auch gezahlt wird. Aus Erfahrung: Das wird ohne Anwalt nichts.
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Alt 11.05.2019, 22:53   #24
Solution
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Registriert seit: 01.01.2018
Beiträge: 1.859
Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Davon weisst Du aber wahrscheinlich nur weil Du Anzeige erstattest hast.
Nein habe ich nicht, es kam einfach kurze Zeit später ein Anhörungsbogen, auf dem ich meine Aussage zu Papier bringen sollte. Ein paar Wochen später wurde das Verfahren, gegen eine Geldstrafe eingestellt.

Geändert von Solution (12.05.2019 um 12:21 Uhr).
Solution ist offline   Mit Zitat antworten
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