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Challenge Roth 2020 - Seite 27 - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
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Alt 27.03.2020, 09:38   #209
Estebban
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von rhoihesse Beitrag anzeigen
Kann man sich denn nicht als Veranstalter gegen den Ausfall wegen Höherer Gewalt versichern?
Theoretisch kannste dich gegen alles versichern - die Frage ist nur der Preis. Das war hier vor einigen Seiten schonmal Thema.
Pschorr hat dazu den - mE- völlig unpassenden Vergleich zur DEAG (Konzerte) gebracht, die angeblich so eine Versicherung haben.
Felix Walchshöfer hingegen sagt, dass die Allianz, bei denen die Challenge wohl alle Versicherungen hat, das gar nicht mehr anbietet.
Was auch logisch ist - Ein Konzertveranstalter kann sich, gegen hohe Summen dagegen versichern, dass Konzerte über einen gewissen Zeitraum ausfallen. Diese werden meist auch nachgeholt bzw es gibt in ein paar Monaten wieder welche.

Bei der Challenge gibt es eine große Veranstaltung im Jahr. Diese hängt mit großen Kosten zusammen, die kaum eingestampft werden können und es gibt einmal im Jahr einen großen Cashflow.

Im 19. Jahr fällt die Veranstaltung aus, das heisst ich habe eine Quote von ca 5% Ausfällen, das heisst ich muss als Versicherer mit 10-12% des gesamten Cashflows als Prämie rechnen... Ob das wirtschaftlich haltbar ist, sei mal dahingestellt.
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Alt 27.03.2020, 09:39   #210
Estebban
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Steff1702 Beitrag anzeigen
Ich habe gestern morgen noch den Tri-mag Podcast gehört in dem Felix Walchshöfer meinte dass die Bayrische Regierung am 30.4 die Lage neu bewertet und dass das eine Art Deadline ist.
13 Uhr kam dann die Absage, ging echt schnell.


Der Podcast wurde ja auch Dienstag ausgestrahlt, die Info war whrschl von Montag, also 3 Quarantäne-Tage, das ist wie 4 Hundejahre
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Alt 27.03.2020, 09:51   #211
abc1971
Szenekenner
 
Benutzerbild von abc1971
 
Registriert seit: 20.04.2012
Beiträge: 1.237
Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Theoretisch kannste dich gegen alles versichern - die Frage ist nur der Preis. Das war hier vor einigen Seiten schonmal Thema.
Pschorr hat dazu den - mE- völlig unpassenden Vergleich zur DEAG (Konzerte) gebracht, die angeblich so eine Versicherung haben.
Felix Walchshöfer hingegen sagt, dass die Allianz, bei denen die Challenge wohl alle Versicherungen hat, das gar nicht mehr anbietet.
Was auch logisch ist - Ein Konzertveranstalter kann sich, gegen hohe Summen dagegen versichern, dass Konzerte über einen gewissen Zeitraum ausfallen. Diese werden meist auch nachgeholt bzw es gibt in ein paar Monaten wieder welche.

Bei der Challenge gibt es eine große Veranstaltung im Jahr. Diese hängt mit großen Kosten zusammen, die kaum eingestampft werden können und es gibt einmal im Jahr einen großen Cashflow.

Im 19. Jahr fällt die Veranstaltung aus, das heisst ich habe eine Quote von ca 5% Ausfällen, das heisst ich muss als Versicherer mit 10-12% des gesamten Cashflows als Prämie rechnen... Ob das wirtschaftlich haltbar ist, sei mal dahingestellt.
Höhere Gewalt ist als versichertes/nicht versichertes Risiko von Pandemie zu unterscheiden, die in der Tat normalerweise nie versicherbar ist.
Die Versicherungsbranche rechnet deshalb wegen der Pandemie übrigens nicht mit direkten Mehraufwänden für Schadenzahlungen.
__________________
mal schauen, was kommt
abc1971 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2020, 09:55   #212
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.885
Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Was auch logisch ist - Ein Konzertveranstalter kann sich, gegen hohe Summen dagegen versichern, dass Konzerte über einen gewissen Zeitraum ausfallen. Diese werden meist auch nachgeholt bzw es gibt in ein paar Monaten wieder welche.
Das ist selbstverständlich nicht der Grund dafür, dass Ausfallversicherungen als Grund für die Leistungspflicht Pandemien o.ä. selten oder gar nicht mehr beinhalten. Der Grund ist vielmehr die besonderen Herausforderungen in der Bewertung und Beurteilung von Kumulrisiken einerseits und die zu erwartende stark erhöhten Schadensaufwände bei Kumulrisiken beim Versicherer andererseits.

Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Bei der Challenge gibt es eine große Veranstaltung im Jahr. Diese hängt mit großen Kosten zusammen, die kaum eingestampft werden können und es gibt einmal im Jahr einen großen Cashflow.
Was du wahrscheinlich meinst ist der Geldeingang durch die Anmeldungen. Der Cash Flow eines Unternehmens ist was völlig anderes.

Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Im 19. Jahr fällt die Veranstaltung aus, das heisst ich habe eine Quote von ca 5% Ausfällen, das heisst ich muss als Versicherer mit 10-12% des gesamten Cashflows als Prämie rechnen...
Der Versicherer kalkuliert Versicherungsprämien sicher nicht nach dem Cash flow eines Versicherungsnehmers. Das ist völlig irrelevant. Hier sind Begriffe wie Risiken, Schadenshöhe und vereinbarte Versicherungssumme im Schadensfall relevant.

Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2020, 10:18   #213
sandmen
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 231
Zitat:
Zitat von Alteisen Beitrag anzeigen
Vielleicht äußern sich hier ja auch mal Dienstleitster der Veranstaltung. Was zahlt Challenge denn jetzt für bestellte Leistungen von Stadionbau über Beschaller bis zur Zeitnahme um nur einige zu nennen. Gerade in Roth fallen viele Kosten erst mit der Veranstaltung an und das Geschäftsmodell mit den vielen freiwilligen geht nicht auf.
Rein formal besteht sicherlich der Anspruch der Dienstleister. Abgesehen von Monopoldienstleistern, die sich nicht einigen müssen (wozu aber nicht mal Mikatiming zählen dürfte), hoffen aber die Dienstleister, dass sie auch noch in den Jahren 2021ff. zum Zug kommen. Insofern wird man sich irgendwie einigen und den Vertrag für die nächsten Jahre 2021 + 2022 verlängern als auf Vertragserfüllung und komplette Zahlung für 2020 zu bestehen. Selbst in letztem Fall dürfte kein Anspruch auf die volle Summe bestehen, weil er sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss. Insofern wird auch der Tribünenbauer seine Mitarbeiter tendenziell in Kurzarbeit 0 schicken müssen, so dass allein dies die Kosten reduziert. Hier hilft es dann auch, dass der Ausfall relativ früh kommuniziert wurde, weil es auch dem Vertragspartner nun zugemutet wird, den entstehenden Schaden zu mindern.
sandmen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2020, 10:34   #214
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.886
Zitat:
Zitat von sandmen Beitrag anzeigen
Rein formal besteht sicherlich der Anspruch der Dienstleister. .
Nein. Jeder bleibt auf seinen Kosten sitzen, sofern die Veranstaltung unmöglich durchzuführen war.
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2020, 10:35   #215
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.886
Wenn der Veranstalter eine Veranstaltung absagt, ist er nach deutschem Recht zur Erstattung des Startgeldes verpflichtet, und zwar in vollem Umfang. Das gilt unabhängig von der Frage nach dem Verschulden.

Das mögliche Verschulden des Veranstalters ist nur relevant für die Frage nach Schadenersatz über die Erstattung des Startgeldes hinaus. Hat der Veranstalter die Absage selbst zu verantworten, so ist er schadenersatzpflichtig beispielsweise für die Hotel- und Reisekosten der Teilnehmer. Liegt kein Verschulden des Veranstalters vor, entfällt die Verpflichtung zu einem Schadenersatz. Die Verpflichtung zur Rückzahlung des Startgeldes bleibt jedoch bestehen.

Dasselbe gilt grundsätzlich für bereits vereinnahmte Standgebühren etc. Auch sie sind vollumfänglich zurückzuzahlen. Falls kein Verschulden vorliegt, entfällt der darüber hinaus gehende Schadenersatz.
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2020, 11:00   #216
TriMartin
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.08.2009
Beiträge: 198
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Wenn der Veranstalter eine Veranstaltung absagt, ist er nach deutschem Recht zur Erstattung des Startgeldes verpflichtet, und zwar in vollem Umfang. Das gilt unabhängig von der Frage nach dem Verschulden.

Das mögliche Verschulden des Veranstalters ist nur relevant für die Frage nach Schadenersatz über die Erstattung des Startgeldes hinaus. Hat der Veranstalter die Absage selbst zu verantworten, so ist er schadenersatzpflichtig beispielsweise für die Hotel- und Reisekosten der Teilnehmer. Liegt kein Verschulden des Veranstalters vor, entfällt die Verpflichtung zu einem Schadenersatz. Die Verpflichtung zur Rückzahlung des Startgeldes bleibt jedoch bestehen.

Dasselbe gilt grundsätzlich für bereits vereinnahmte Standgebühren etc. Auch sie sind vollumfänglich zurückzuzahlen. Falls kein Verschulden vorliegt, entfällt der darüber hinaus gehende Schadenersatz.
Ganz unabhängig von der Pandemie bietet Roth die Möglichkeit, dass man sich ohne Angabe von Gründen bis zum 31. März 2020 abmelden kann. Dann bekommt man abzüglich 90 € das Startgeld zurück. Die Starter wurden nun aufgefordert sich aktiv abzumelden. Damit würde dann der Anspruch auf die oben dargestellte vollständige Erstattung entfallen. Habe ich das richtig verstanden?
TriMartin ist offline   Mit Zitat antworten
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