...
Die Klinik wurde für Neuaufnahmen geschlossen und die MitarbeiterInnen vorläufig unter Quarantäne gestellt, d.h. sie dürfen sich nur zwischen Wohnung und Klinik mit Auto oder Shuttlebus bewegen.
Was bedeutet das für Personen, die in den gleichen Haushalten wie die Mitarbeiter wohnen? Dürfen die etwa weiterhin ganz normal ihrem Alltag nachgehen? Ich hoffe nicht.
Meine persönliche Vermutung ist es, dass mittelfristig Internetriesen und Regierungen zusammenarbeiten werden (und ich sogar mal einer Kanzerlin Merkel hintertraueren werde ;-)) und man nur hoffen kann, dass man die richtige Regierung hat.
Im Übrigen gibt es immer wider beängstigende Äußerungen in diese Richtungen aus den Kreisen dieser Megakonzerne, so nach dem Motto: "Lass die Konzerne die Demokratie für euch übernehmen, sie wissen ja ohnehin besser was ihr wollt, als ihr selbst." (frei aus dem Kopf zitiert, glaube von einem ehemaligen Amazon MA und Lobbyisten - genauer ist das nicht schwierig zu ergoogeln)
Im Übrigen finde ich nicht, dass man aus der Macht ein Recht zur Teilnahme ableiten kann. Mal davon abgesehen, dass weltweit gesehen das deutsche Kartellrecht eher speziell und in vielen Staaten laxer geregelt ist, müsste viel früher angesetzt und eine solche Marktstellung in der Entstehung verhindert werden. Gerade, wenn man diese Medienkonzerne nicht als Demokratische Institutionen "ansieht" (sind sie halt faktisch auch nicht) wäre dies fatal.
Heute vor einem Jahr hat Bleierpel diesen Thread eröffnet. Ich sage mal ausdrücklich nicht Happy Birthday. Die Umstände dieses Threads hätte immerhin keine*r gebraucht.
Was seitdem alles passiert ist...
Man hätte vor einem Jahr wohl vieles schlichtweg nicht geglaubt / für möglich gehalten, wurde dann aber eines besseren belehrt.
Hmmmm, ich meine wenn du sagst "......Maßgebend sollte der Gesetzgeber sein....." hört sich das für mich nach einem Rechtsanspruch an. Wie sonst sollte der Gesetzgeber dort wirken?
vorab: die Regelung galt (fehlt in Deinem Zitat) eh nur für Inzidenzen Ü200.
Wenn man die Begründung durchliest ist es schlicht ein Formfehler, kein prinzipieller Fehler. Hätte man die textliche Festlegung deutlich genug gemacht... (Normenklarheit)
Immerhin der auch angeklagte Rest bleibt bestehen:
Zitat:
Die grundlegende Befugnis der Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt dem Beschluss zufolge aber bestehen. Außerdem bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Maskenpflicht. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen.
vorab: die Regelung galt (fehlt in Deinem Zitat) eh nur für Inzidenzen Ü200.
Wenn man die Begründung durchliest ist es schlicht ein Formfehler, kein prinzipieller Fehler. Hätte man die textliche Festlegung deutlich genug gemacht... (Normenklarheit)
Immerhin der auch angeklagte Rest bleibt bestehen:
Zitat:
Die grundlegende Befugnis der Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt dem Beschluss zufolge aber bestehen. Außerdem bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Maskenpflicht. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen.
Danke für die Ergänzung. Der Artikel wurde wohl nachträglich ergänzt bzw. geändert. das Zitat stammt direkt aus der ersten Fassung des Artikels. Die Punkte mit der Einreisesperre und den FFP2-Masken standen gerade eben auch noch nicht drin.
Meine Meinung: Eine Einreisesperre macht die Sache deutlich komplizierter, denn man muss immer schauen, was gerade in der Gegen erlaubt ist, in die man fahren will. Oder gleich zu Hause bleiben. Zudem würde eine solche Einreisesperre alle Bürger treffen, also auch die aus Kommunen, die ein geringes Infektionsgeschehen haben.
Also besser gleich zu Hause bleiben. Dann wird's aber in z.B. in München sehr eng, wenn alle an der Isar oder im englischen Garten frische Luft schnappen wollen...