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Alt 22.12.2018, 03:11   #177
ThomasG
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Zitat

Joe Kaeser im stern: "Wer 40 Jahre Jahre gearbeitet hat, der soll im Alter würdig leben können"

Zitatende

Kaeser spricht sich im Artikel für eine Transaktionssteuer für u.a. Hochgeschwindigkeitsgeschäfte und gegen eine Maschinensteuer aus.
Da meinte er, die würde nur den Fortschritt behindern.
Man solle sich die Wirtschaftszweige anschauen, die wenig nutzen für die Allgemeinheit bringen.
Es ist wahrscheinlich reiner Zufall, dass Siemens wohl zukünftig von unbesteuerter Maschinenarbeit profitieren würde oder sollte ich besser schrieben wird ;-)?
Nein!
Wer wird denn so pessimistisch sein?!
Selbstverfreilich ist nicht zu erwarten, dass unbedingt jeder Siemensmitarbeiter von Maschinenarbeit profitieren wird - versteht sich.
Solche Kaliber lassen sich wohl eher nicht dazu hinreißen aus ihrem Herzen keine Mördergrube zu machen und einfach mal breit zugänglich zu sagen oder zu schreiben, was sie denken, sondern da wird sorgfälltig über jede Formulierung nachgedacht.
Gedanklich dürfen wir den obigen Satz in Anführungsstrichen dann sehr gerne fortführen, aber man unterstehe sich, dass dann auch konkret zu tun und zwar so, dass es recht viele mitbekommen, denn das käme dann schnell unverschämten Unterstellungen gleich ;-).
Das kommt mir bekannt vor:
https://www.youtube.com/watch?v=Sa2epRI8n4I
Die Jungs haben recht ;-)!
Es muss endlich mal einer aussprechen ;-)!
Wer nicht mindestens 40 Jahre alles tut und so ziemlich alles in Kauf nimmt, um seine Erwerbskarriere niemals auch nur kurzfristig zu unterbrechen, der hat es einfach nicht verdient im Alter würdig leben zu können ;-).
Punkt. ;-)
Um Missverständnissen vorzubeugen:
Eine Transaktionssteuer fände ich klasse :-)!

Hier ein Link zum Stern-Artikel, der sich mit den Worten des Siemens-Chef Joe Kaeser auseinandersetzt:
https://www.stern.de/wirtschaft/news...kb9e7Z9WawQtUw

Geändert von ThomasG (22.12.2018 um 05:40 Uhr).
ThomasG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2019, 02:52   #178
ThomasG
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Beiträge: 4.786
Zitat:

Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung statt. Es geht um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter zu der mündlichen Verhandlung geladen. Für das Bundesverfassungsgericht wird die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, voraussichtlich eine große Rolle spiele. Das ist keine rechtliche Frage, sondern eine Frage nach Erfahrungen. Wir führen diese Umfrage durch, um möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenzutragen. Die Ergebnisse wollen wir in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15.1.2019 einbringen.

Die Umfrage ist anonym. Die Umfrage dauert ungefähr 5 Minuten.

Euer Tacheles - Team

Zitatende

Quelle: https://www.umfrageonline.com/s/Sank...Fp5mIlU-9O2r-s

Zitat:

Über Tacheles

[...]

Unser Name ist Programm

Der Verein Tacheles redet Tacheles, wenn es um die Rechte sozial benachteiligter und erwerbsloser Menschen geht. Seit nunmehr über 23 Jahren macht der Verein auf Prozesse sozialer Ausgrenzung sowie die Einschränkung der Rechte "Armer" aufmerksam und formuliert im Namen der Betroffenen Forderungen an verantwortliche Stellen (mehr dazu hier…). Gegründet wurde der Verein 1994 als Selbsthilfeinitiative von Betroffenen für Betroffene. Durch seine erfolgreiche Arbeit und klare Positionierung auf der Seite von Leistungsbeziehenden hat es Tacheles zu bundesweiter Bekanntheit und Anerkennung gebracht.

Zitatende


Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/


https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/

Nachtrag:

Zu der Verhandlung über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen nach dem SGB II gibt es eine Vorgeschichte.

Zitat:

Das Sozialgericht in Gotha stellt inzwischen Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger generell in Frage. Einem Beschluss des Gerichtes widersprechen Kürzungen des ALG II sogar dem Grundgesetz, wie Gerichtssprecher Jens Petermann erläutert: "Es ist geregelt, dass der Mensch ein soziokulturelles Existenzminimum haben muss. Es muss ihm ein Mindestmaß an finanziellen Möglichkeiten verbleiben, damit er seine Existenz sichern kann, damit er am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Das ermöglicht die Sanktionsregelung des SGB II nach Ansicht des Gerichts nicht mehr."

Die Richter aus Gotha haben ihren Beschluss an das Bundesverfassungsgericht geschickt, mit der Bitte, diesen zu prüfen. Noch in diesem Jahr soll eine Entscheidung fallen.

Zitatende

Quelle: https://www.daserste.de/information/...ieher-100.html

https://www.daserste.de/information/...ieher-100.html

Zitat:

Kurz & bündig: Das Wichtigste zum Bundesverfassungsgericht und Hartz-4-Sanktionen

1. Als eines von fünf Verfassungsorganen des Bundes ist die Wahrung des Grundgesetzes die Hauptaufgabe des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Es steht über allen anderen Gerichten.
2. Auch mit Hartz-4-Sanktionen beschäftigt sich das BVerfG immer wieder, denn Kritiker solcher Sanktionen berufen sich darauf, dass das Existenzminimum von Hartz-4-Empfängern nicht mehr gesichert und ihre Gesundheit gefährdet sei.
3. Bereits 2010 urteilte das BVerfG, die Berechnungsgrundlagen entsprächen nicht der Realität – 2014 prüften die Richter und Richterinnen des BVerfG noch einmal, ob die Vorgaben umgesetzt und die Regelsätze angepasst wurden.
4. Ob und wann das Bundesverfassungsgericht Hartz-4-Sanktionen ganz abschafft oder das Hartz-4-Gesetz an sich Bestand haben wird, ist noch unklar. Allerdings setzen sich Politiker immer öfter für alternative Konzepte wie das bedingungslose Grundeinkommen ein.

Zitatende

Quelle: https://www.hartz4hilfthartz4.de/bun...ssungsgericht/

Geändert von ThomasG (02.01.2019 um 07:20 Uhr).
ThomasG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2019, 05:44   #179
ThomasG
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Beiträge: 4.786
Zitat:
Zitat von ThomasG Beitrag anzeigen
Zu der Verhandlung über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen nach dem SGB II gibt es eine Vorgeschichte.

Zitat:

Das Sozialgericht in Gotha stellt inzwischen Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger generell in Frage. Einem Beschluss des Gerichtes widersprechen Kürzungen des ALG II sogar dem Grundgesetz, wie Gerichtssprecher Jens Petermann erläutert: "Es ist geregelt, dass der Mensch ein soziokulturelles Existenzminimum haben muss. Es muss ihm ein Mindestmaß an finanziellen Möglichkeiten verbleiben, damit er seine Existenz sichern kann, damit er am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Das ermöglicht die Sanktionsregelung des SGB II nach Ansicht des Gerichts nicht mehr."

Die Richter aus Gotha haben ihren Beschluss an das Bundesverfassungsgericht geschickt, mit der Bitte, diesen zu prüfen. Noch in diesem Jahr soll eine Entscheidung fallen.

Zitatende

Quelle: https://www.daserste.de/information/...ieher-100.html
So morgen ist es dann soweit.
Es würde mich sehr freuen, wenn das Bundeverfassungsgericht die Sanktionen nach dem SGB II für verfassungswidrig erklären würde.
Ich habe eben einen längeren Artikel für den Deutschlandfunk von Anja Nehls gefunden.
Bisher habe ich ihn nur überflogen, aber ich lese ihn noch aufmerksamer und langsamer durch.
Im Artikel kommt unter anderem nachfolgendes Zitat vor:

„Es ist ja so, dass seit dem 1.1.2005 in dieser Republik ein Phänomen besteht. Nämlich das Phänomen, dass Menschen, die keinerlei Straftaten begangen haben, tatsächlich aber aufgrund eines Verhaltens gegenüber der Sozialverwaltung, was möglicherweise von der Sozialverwaltung nicht für korrekt angesehen wird, in ihren Rechten erheblich beschnitten und eingeschränkt werden – soweit eingeschränkt werden, dass sich die Frage stellt, ob die Einschnitte so schwerwiegend sind, dass es auch Menschenrechtsverletzungen darstellen könnte.“

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/wenn-...icle_id=438173
ThomasG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2019, 06:42   #180
ThomasG
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Registriert seit: 23.01.2012
Beiträge: 4.786
Der Tag ist gekommen.
Heute wird das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen nach dem SGB II verhandeln.
Ich habe eben noch einmal nach Informationen gesucht und folgendes gefunden.

Zitat:

Was hat das Gericht zu entscheiden?

Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob Leistungskürzungen für Hartz-IV-Empfänger Grundrechte verletzen. Konkret geht es um einen Arbeitslosen, der ein ihm zugewiesenes Jobangebot ablehnte, weil er nicht zu einer Arbeit gezwungen werden wollte. Zunächst kürzte ihm das Jobcenter Erfurt 30 Prozent des Regelsatzes. Als der Mann ein weiteres Angebot ablehnte – vom Jobcenter hatte er einen Gutschein zur Erprobung bei einem Arbeitgeber erhalten –, wurden ihm 60 Prozent der Grundsicherung gekürzt. [...]

Zitatende

Quelle: https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-...zu-entscheiden

Zitat:

Welche Sanktionen sind bei Hartz IV heute möglich?

Wer Grundsicherung bezieht, muss nach dem Gesetz auch Pflichten erfüllen. Kommt man diesen nicht nach, sind Maßregelungen zulässig. Das steht in Paragraf 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II), das die rechtliche Grundlage für die Sanktionen bildet. Hier sind auch Beispiele für Leistungskürzungen aufgeführt: Dazu gehört etwa die Weigerung, einen zumutbaren Job anzunehmen, oder, eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht anzutreten oder abzubrechen. Auch sind Kürzungen möglich, wenn man nicht nachweisen kann, dass man sich "ausreichend" bemüht hat, einen neuen Job zu finden. [...]

Zitatende

Quelle: https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-...heute-moeglich

Zitat:

Warum wurde die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen bisher nicht gerichtlich geprüft?

Obwohl das Arbeitslosengeld II zusammen mit der Möglichkeit zu Sanktionen schon vor 14 Jahren eingeführt wurde, gab es bislang keinen Fall, der es bis zum Bundesverfassungsgericht schaffte. Damit die Frage der Verfassungsmäßigkeit in Karlsruhe geklärt werden kann, muss sich entweder ein Betroffener durch alle Instanzen klagen oder aber ein anderes Gericht muss diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. [...]

Zitatende

Quelle: https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-...tlich-geprueft

Zitat:

Was geschieht, wenn das Gericht Sanktionen für verfassungswidrig erklärt?

Beobachter halten es für unwahrscheinlich, dass die Sanktionen ganz gekippt werden, allerdings könnten Teile davon für verfassungswidrig erklärt werden. Dazu könnten die härteren Sanktionen für Menschen unter 25 Jahren oder die Totalsanktionen gehören. Doch eine Reform der Grundsicherung ist ohnehin in der Diskussion. [...]

Zitatende

Quelle: https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-...idrig-erklaert

Nachtrag:

Um zehn Uhr soll die Verhandlung beginnen: https://www.bundesverfassungsgericht...anktionen.html

Geändert von ThomasG (15.01.2019 um 07:07 Uhr).
ThomasG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2019, 11:03   #181
qbz
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Beiträge: 10.262
Zitat:
Zitat von ThomasG Beitrag anzeigen
Der Tag ist gekommen.
Heute wird das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen nach dem SGB II verhandeln.
..............
Vorsitzender des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes ist ein ehemaliger CDU-Abgeordneter, der im Juni 2018 noch im Bundestag für die Hartz IV Sanktionen in ihrer jetzigen Form stimmte. Eigentlich müsste er bei diesem Prozess aus Befangenheitsgründen auf die Ausübung der Richtertätigkeit verzichten, IMHO.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...a-1248077.html

Der Gang zum Bundesverfassungsgericht bedeutet immer auch ein gewisses Risiko für die Betroffenen. Bis zur letztinstanzlichen Entscheidung haben die unteren Gerichte nämlich mehr Entscheidungsspielraum bei Klagen, was sich auch zugunsten der Betroffenen auswirken kann. In dem Fall gab ein Geicht aus Gotha den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung, weil es offenbar nicht selbst ein Urteil fällen wollte.

Zunächst handelt es sich IMHO um eine politische Entscheidung der Legislative, die Berechtigung und die Höhe der Grundsicherung und des Arbeitslosengeldes festzulegen. Insbesondere die SPD und die Grünen sind aufgerufen, ihrer Kritik an dem von ihnen beschlossenen Hartz IV Taten folgen zu lassen. Die Linke lehnte bekanntlich die Sanktionen bei Hartz IV immer ab. Wie die Grünen oder SPD in einer Koalition mit der CDU/CSU eine Revision umsetzen wollen, bleibt aber ihr Geheimnis.

Geändert von qbz (15.01.2019 um 11:20 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2019, 07:04   #182
ThomasG
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.01.2012
Beiträge: 4.786
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Vorsitzender des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes ist ein ehemaliger CDU-Abgeordneter, der im Juni 2018 noch im Bundestag für die Hartz IV Sanktionen in ihrer jetzigen Form stimmte. Eigentlich müsste er bei diesem Prozess aus Befangenheitsgründen auf die Ausübung der Richtertätigkeit verzichten, IMHO.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...a-1248077.html
Da hast Du vermutlich wieder mal locker aus dem Ärmel etwas geschüttelt, was ich zuvor nicht wusste.
Und ich teile Deine Auffassung in Bezug auf die von Dir genannten Fakten.
Ist halt vermutlich schon auch schick so ein rotes Teil zu tragen und immer wieder mal ein bisschen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stehen ;-).
Das legt man nicht sooo gerne ab nicht einmal so erwürdige Gesellen wie Bunderverfassungsrichter (den Begrifff kann man doch hoffe ich mal verwenden).

Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Der Gang zum Bundesverfassungsgericht bedeutet immer auch ein gewisses Risiko für die Betroffenen. Bis zur letztinstanzlichen Entscheidung haben die unteren Gerichte nämlich mehr Entscheidungsspielraum bei Klagen, was sich auch zugunsten der Betroffenen auswirken kann. In dem Fall gab ein Geicht aus Gotha den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung, weil es offenbar nicht selbst ein Urteil fällen wollte.
Auch diese Argumentation leuchtet mir ein und kam mir nicht unbedingt recht spontan in den Sinn, wenn ich an die aktuelle Sache denke.
Du hast dafür gesorgt, dass sich das ein bisschen (ich vergesse bsiweilen recht schnell) geändert hat.

Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Zunächst handelt es sich IMHO um eine politische Entscheidung der Legislative, die Berechtigung und die Höhe der Grundsicherung und des Arbeitslosengeldes festzulegen. Insbesondere die SPD und die Grünen sind aufgerufen, ihrer Kritik an dem von ihnen beschlossenen Hartz IV Taten folgen zu lassen. Die Linke lehnte bekanntlich die Sanktionen bei Hartz IV immer ab. Wie die Grünen oder SPD in einer Koalition mit der CDU/CSU eine Revision umsetzen wollen, bleibt aber ihr Geheimnis.
Ja die Linke kann man schon wählen, wenn man sein Herz am rechten Fleck trägt :-).
Sogar, wenn man Rammstein mag ;-).
https://www.youtube.com/watch?v=9bJP7Qe41Fk
ThomasG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2019, 07:23   #183
ThomasG
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.01.2012
Beiträge: 4.786
So ich bitte um Nachsicht in Bezug auf meinen Versuch ein wenig für das Unterhaltungsprogramm beizusteuern.

Zurück zum Ernst des Lebens.
Ich bin ja durchaus manchmal recht naiv.
Es wird laut der Verlautbarungen wahrscheinlich noch einige Zeit dauern, bis wir ein Urteil vom Bunderverfassungsgericht zu hören bekommen.
Tobias Kaiser überschrieb seinen Artikel mit den Worten "In der Hartz-IV-Frage wird Karlsruhe viele enttäuschen".
Hoffentlich hält die sich am Ende zumindest einigermaßen in Grenzen.

Zitat:

Zudem werden drei von vier Sanktionsfällen ohnehin nicht Gegenstand des Verfahrens sein: Wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II, das landläufig Hartz IV genannt wird, ihren Meldepflichten nicht nachkommen und etwa einen Termin unentschuldigt versäumen, wird die Regelleistung um zehn Prozent gekürzt. Auch um diese kleineren Kürzungen werde es nicht gehen, sagte Richter Harbarth. Zuletzt entfielen 77 Prozent der Sanktionen auf Terminversäumnisse und ähnliche Verletzungen von Meldepflichten.

Urteil erst in einigen Monaten erwartet

Zitatende

Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/artic...anktionen.html
ThomasG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2019, 08:23   #184
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.758
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Vorsitzender des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes ist ein ehemaliger CDU-Abgeordneter, der im Juni 2018 noch im Bundestag für die Hartz IV Sanktionen in ihrer jetzigen Form stimmte. Eigentlich müsste er bei diesem Prozess aus Befangenheitsgründen auf die Ausübung der Richtertätigkeit verzichten, IMHO.
Sehe ich nicht so.

Ein Richter ist in D eine Instanz und insbesonder die höchsten Richter urteilen in meinen Augen streng nach Recht und Gesetz und wissenschaftlich fundiert.

Ein Richter am obersten Gericht kann in meinen Augen intellektuell trennen zwischen seiner persönlich Meinung und dem Gegenstand den er da betrachtet.

Wäre es nicht so könnte wir uns die ganze Sache auch sparen, mit den höchsten Gerichten.

Dazu kommt, er ist vielleicht Vorsitzender aber er ist ja nicht allein und hat einen wissenschaftlichen Stab, der auch Gründe finden muss für eine Entscheidung.
Solche Entscheidungen werden am Gericht nicht wie im Bundestag rein vom Gewissen her getroffen sondern rechtswissenschaftlich gut begründet.

Wärst du auch dafür, dass ein Richter der gegen die Sanktionen gestimmt oder sich geäussert hat, als befangen abgelehnt würde?

Grundsätzlich finde ich es mittlerweile eher lächerlich, dass Personen des öffentlichen Lebens allgem. immer ihre Vergangeheit vorgehalten wird.
Dabei wird extrem unlogisch vorgegangen.
Z.b. Andrea Nahles wird vorgeworfen sie hätte nie gearbeitet, wäre reine Politikerin ohne Ahnung von der Welt.

Wenn jetzt jemand einen beruflichen Hintergrund hat und von einem Hedgefond kommt oder Bayer/Monsanto oder Mercedes / VW im Lebenlauf stehen hat ist er ein Lobbiist.

Sorry was wäre denn der ideale Politiker? Oder der ideale Verfassungsrichter? Darf er sich vorher nicht politisch engagiert haben, damit er nicht in Verdacht gerät befangen zu sein?

Warte doch erstmal das Urteil und die Urteilbegründ ab.
MattF ist gerade online   Mit Zitat antworten
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