Hier in BY Straftatbestand, soweit ich mitbekommen habe.
Ah ok. Wir werden das ja noch schriftlich bekommen. Straftatbestand ist ja doch schwieriger, weil keine Straftat ohne Gesetz. Ich guck mal, ob da so schnell ein Gesetz erlassen werden kann...
Ich habe das seit etwa Donnerstag nicht mehr so straff verfolgt und mehr auf NRW geschaut (weil ick ja da wohne )
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Ich guck mal, ob da so schnell ein Gesetz erlassen werden kann...
Entweder wahrscheinlich nicht notwendig, weil bereits irgendein Infektionsschutzgesetz zur Anwendung kommen kann, zudem wurde ja der Katastrophenfall in Bayern ausgerufen, was zu verschiedenen Sonderregeln führen könnte.
Edit meint:
Zitat:
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann kündigte eine "konsequente Durchsetzung" der erlassenen Verbote an. Die bayerische Polizei werde die Einhaltung der Regelungen verstärkt kontrollieren. "Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung sind keine Lappalie und stellen eine rechtswidrige Tat dar." Nach § 75 des Infektionsschutzgesetzes drohten Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Im finstersten Winkel Frankreichs, wo das Kopfsteinpflaster herumspukt, begann ein Junge aus Gelderland zu sprinten. Eine halbe Stunde später drang durch eine Maske aus Schlamm und Kuhscheiße ein feines Lächeln. Ich schloss die Augen und hörte die Matthäus-Passion auf Rädern.
Dass es nicht weit her ist mit der Solidarität zwischen EU-Partnern, zeigt ein Zwischenfall, über den am Wochenende die Zeitung "La Repubblica" berichtete: 680.000 für Italien bestimmte und aus China angelieferte Schutzmasken sowie tausende Beatmungsgeräte seien vom polnischen und tschechischen Zoll einkassiert worden – sie kamen nie im Krisengebiet an. Zunächst behauptete Prag, man habe bloß gestohlene Ware konfisziert. Allerdings tauchten Fotos auf, die zeigten, dass die Masken in tschechischen Spitälern zum Einsatz kamen. Tschechien bemüht sich nun um Wiedergutmachung mit Rom und schickt vorerst 100.000 Masken.
Bedeutet: Reduzieren von bisher maximal 5 auf maximal 2? Oder ist der aktuelle Stand ein anderer?
Mal ganz praktisch laut gedacht...wenn ich nun mit 3 Freunden mit dem Rad durch die Gegend fahre wie z.B. heute noch, dann entspricht das ja eigentlich nicht einer "Ansammlung von mehr als 2 Personen"...
(das würde ich dann natürlich nicht machen, wenn es ums "statisch" irgendwo "abhängen" geht..fehlt mir eh Lust und Motivation zur Zeit)
..man könnte natürlich auch in 2 Gruppen á 2Personen mit 2m Abstand eine Runde fahren...ist also alles Auslegungssache.
Körbel, was ist denn Deine Lösung?
Man muss auch die Kollateralschäden eines kompletten Ausgangsverbots beachten, bevor man beschreit, dass alle anderen Lösungen sinnlos sind.