Was du glaubst ist mir schnurzegal und ich habe weder Twitter noch Instagram.
Dann nenne bitte Deine Quelle!
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist es (ursprünglich) dieses Twitter Video, und das führt sich selbst ad absurdum.
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AfD-Verbot jetzt - und die "Werteunion" am besten gleich mit!
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Bin gespannt welche Zahlen dann auf beiden Seiten genannt werden.
Dann kannst Du Dich ja freiwillig zum Begleiten der Demo in Berlin melden um Sicherheit, Ordnung und Hygeneregeln mit zu beaufsichtigen und durchzusetzen.
"Rund 7300 Neuinfektionen in Frankreich - "exponentieller" Anstieg
19.50 Uhr: In Frankreich steigt die Zahl der Corona-Infektionen nach Angaben der Gesundheitsbehörden "exponentiell" an. In den vergangenen 24 Stunden wurden 7379 neue Fälle gezählt, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit. Am Vortag waren es mehr als 6000, davor mehr als 5000. Der Höchstwert vom 31. März liegt bei 7578 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Auch wenn das Niveau immer noch begrenzt sei, nehme vor allem in den Risikogebieten die Zahl der Krankenhauseinweisungen und der Einweisungen auf Intensivstationen zu.
Die Regierung hat 21 Départements im Land als derartige Gebiete klassifiziert, in denen erhöhte Ansteckungsgefahr herrscht. Frankreich zählt seit Beginn der Epidemie mehr als 30.500 Tote. In zahlreichen Städten - darunter auch Paris - gilt eine Maskenpflicht unter freiem Himmel.
Es gibt keinen Grund anzunehmen, die Krise wäre quasi vorbei.
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Gefühlt finde ich die Aufhebung schlecht, ist aber natürlich rechtens. Leider wird, wie fast überall, ausgenutzt das wir ein Rechtsstaat sind. Wenn wieder alle ohne Masken rumrennen, sollte vorher vielleicht ein neuer Bußgeldkatalog erstellt werden, der besagt, wer auf so einer Demo ohne Maske rumläuft zahlt wegen Vorsatz dann 500 Ocken. Da muss dann aber auch eisenhart durchgesetzt werden...Die können ja gerne demonstrieren, aber bitte mit Abstand und mit Maske!
Das Recht selbst zum Vorteil nutzen demonstrieren zu dürfen, aber dort das Recht brechen...wir werden es wahrscheinlich wieder einfach so zulassen.
Es gibt keine Maskenpflicht im Freien und auch nicht für die Demo. Die Veranstalter müssen bei der Abschlusskundgebung nur laufend Lautsprecherdurchsagen zum Abstand halten durchgeben, um ihre Pflicht zu erfüllen, so der Gerichtsbeschluss. Der schwarze Peter hat die Polizei bekommen und ich hoffe, sie halten sich vernünftigerweise zurück.
Es gibt keine Maskenpflicht im Freien und auch nicht für die Demo. Die Veranstalter müssen bei der Abschlusskundgebung nur laufend Lautsprecherdurchsagen zum Abstand halten durchgeben, um ihre Pflicht zu erfüllen, so der Gerichtsbeschluss. Der schwarze Peter hat die Polizei bekommen und ich hoffe, sie halten sich vernünftigerweise zurück.
Das klingt bei Dir so, als wäre der Veranstalter mit den Durchsagen aus dem Schneider, auch wenn die Teilnehmer sie ignorieren.
Das scheint mir nicht so zu sein.
"Das Gericht hat dem Veranstalter allerdings Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes gemacht: So muss dieser im Bühnenbereich Gitter zur Vermeidung einer Personenballung aufstellen, und er muss mittels beständig wiederholter Durchsagen und unter Einsatz seiner Ordner sicherstellen, dass auch die übrigen Teilnehmer die Mindestabstände einhalten. Das Gericht hat abschließend ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der Versammlungsbehörde frei stehe, ggf. weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu erlassen.
Also Durchsagen reichen m.E. nicht, die Teilnehmer müssen sich auch dran halten.
Aber eigentlich sollte heute noch das OVG entscheiden ...
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Das klingt bei Dir so, als wäre der Veranstalter mit den Durchsagen aus dem Schneider, auch wenn die Teilnehmer sie ignorieren.
Das scheint mir nicht so zu sein.
[i]"Das Gericht hat dem Veranstalter allerdings Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes gemacht: So muss dieser im Bühnenbereich Gitter zur Vermeidung einer Personenballung aufstellen, und er muss mittels beständig wiederholter Durchsagen und unter Einsatz seiner Ordner sicherstellen, dass auch die übrigen Teilnehmer die Mindestabstände einhalten. Das Gericht hat abschließend ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der Versammlungsbehörde frei stehe, ggf. weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu erlassen.
Falls die Veranstaltung stattfindet dürfte es interessant sein wie intensiv der Veranstalter mit Ordnern aktiv zur Einhaltung der Abstände auffordert ( sofern es nötig ist).