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Alt 03.07.2020, 12:40   #1
eisenwurst
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 05.06.2020
Beiträge: 22
Nirvana, oder ein unendliches hin- und her

Ich hab bei Wikipedia nachgesehen: Nirvana kommt aus dem Buddhismus und bezeichnet den unendlichen Kreis des Lebens.

Ich bin nicht buddhistisch, sondern Triathlet.
Aus diesem Grunde hatte ich mich mit dem Reisveranstalter Nirvana auseinander zu setzen und möchte hier meine Erfahrungen schildern, um vielleicht anderen zu helfen.

Worum ging es?
Ich hatte mich sehr spät für einen Start in Frankfurt entschieden und musste deswegen wohl oder übel über Nirvana buchen. Weil deren angebotene Hotels dermaßen überteuert waren, hab ich das Race Hotel einfach selbst im Internet gebucht. Damit hatte ich eine theoretische Gutschrift über 150 Pfund bei denen, die ich auf eine Hotelbuchung anwenden kann.

Frankfurt ist ausgefallen und ich hab freundlich gefragt, wie wir denn jetzt mit der Buchung umgehen. Man sagte, dass 50 Pfund direkt zu IM gegangen sind und 150 Pfund zu diskutieren sind.

Um es sehr kurz zu machen: Man weigert sich, zu akzeptieren, dass ein Reiseveranstalter einen Gutschein ausstellen muss und diesen bei Nichteinlösung auszahlen muss. Man verweist darauf, Anwälte mit der rechtlichen Klärung des Sachverhaltes beauftragt zu haben, weigert sich aber, offen zu legen, was diese eigentlich dazu gesagt haben.

Man hat sich letztendlich lediglich dazu bereit erklärt, mir 76,35€ zurück zu überweisen. Mir bliebe ansonsten nur der Weg der Klage.

Wer in einer ähnlichen Situation steckt, kann gern den gesamten Mailverkehr von mir per PN haben, um sein Recht evtl. besser durchsetzen zu können.
eisenwurst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2020, 13:04   #2
antho
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.09.2019
Beiträge: 68
So ganz kann ich dir nicht folgen.

Du redest von zwei getrennten Dingen, oder? Buchung des Hotels ist die eine Sache, hier hast du einen Gutschein erhalten? Soweit so gut.

Über Nirvana hast du den Startplatz gebucht, hier bekommst du aber nur einen Teil wieder zurückerstattet. Frage wäre, wie hoch genau der Abzug ist? Wenn sich dieser in einem angemessenen Bereich bewegt und auf Basis der - wie es so schön heißt -tatsächlich angefallenen Kosten seitens Nirvana berechnet wird, dann klingt auch das erstmal legitim.
antho ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2020, 13:40   #3
eisenwurst
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 05.06.2020
Beiträge: 22
Du hast recht, war vielleicht etwas unklar.

Um bei Nirvana den Startplatz zu sichern, drückst du 226€ ab. Obendrauf kommt dann natürlich noch die IM-Startplatzgebühr, die soll im Folgenden außen vor bleiben, hat ja nichts mit Nirvana zu tun.

226€ entsprechen ziemlich genau 200 Pfund.
Laut erster Mail von Nirvana gingen 50 davon zu IM, um den Startplatz anbieten zu können.
Das ist für mich OK. Hab eine Leistung dafür erhalten und fertig. --> Will ich nicht zurück haben, Nirvana kann nichts dafür, dass der WK ausfällt.

150 Pfund erhältst du von Nirvana quasi als "internen Gutschein". Wenn du über die auch das Hotel, Flug, usw buchst, dann werden die 150 Pfund auf die Buchung angerechnet.

Für mich handelt es sich demzufolge um Geld, dass ich bei einem Reiseveranstalter auf Grund der "Reise" IM Frankfurt angezahlt habe.

Bei anderen Reiseveranstaltern kriegst du dieses Geld zurück, wenn du aus Corona-Gründen nicht teilnehmen kannst, bzw. die Reise abgesagt wird.

Aus diesem Grund wollte ich die 150 Pfund gerne zurück haben.

Ist es so verständlicher?
eisenwurst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2020, 14:03   #4
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.869
Zitat:
Zitat von eisenwurst Beitrag anzeigen
[...] Wenn du über die auch das Hotel, Flug, usw buchst, dann [...]
Und? Hast Du?
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2020, 14:13   #5
eisenwurst
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 05.06.2020
Beiträge: 22
Nein, hab den Gutschein bestehen lassen und selbst gebucht.
Das -nicht verwendete- Geld wollte ich zurück haben.
eisenwurst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2020, 14:17   #6
Estebban
 
Beiträge: n/a
Naja, du hast ja jetzt einen Gutschein bei Nirvana - das heißt theoretisch wird der noch bestand haben und ist nicht „abgesagt“.
Sicher nicht die feine englische Art aber glaube nicht, dass du da groß Chancen hast nochmal Geld zu sehen...
  Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2020, 14:20   #7
antho
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.09.2019
Beiträge: 68
Zitat:
Zitat von eisenwurst Beitrag anzeigen
Nein, hab den Gutschein bestehen lassen und selbst gebucht.
Das -nicht verwendete- Geld wollte ich zurück haben.
Klingt eher nicht nach einem physisch existenten Gutschein in deinem Besitz, sondern um einen Rabatt, den du erhälst, sobald du über Nirvana irgendeine weitere Leistung bestellst.

Hättest du diese Leistung gebucht, so hättest du abzüglich der 150 Pfund bezahlt und nach Stornierung auch das Geld - ebenfalls unter Berücksichtigung des Nachlasses in Höhe 150 Pfund - zurückbekommen.

Die 76,35€ sind aus meiner Sicht geschenktes Geld. Oder ich habe einen Denkfehler. Oder du hast dich unklar ausgedrückt.
antho ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2020, 14:31   #8
eisenwurst
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 05.06.2020
Beiträge: 22
Nirvana sich weigert den Gegenwert dieses Gutscheines zurück zu zahlen. Das ist nach meinem Dafürhalten und nach europäischem Recht (galt für GB auch noch bei Vertragsabschluss) nicht in Ordnung.
Nach langem hin und her haben Sie mir anstatt 166€=150 Pfund 76€ überwiesen.

Darauf wollte ich hinweisen. Vielleicht hilft es anderen in gleicher Position.
eisenwurst ist offline   Mit Zitat antworten
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