Ganz unabhängig von der Pandemie bietet Roth die Möglichkeit, dass man sich ohne Angabe von Gründen bis zum 31. März 2020 abmelden kann. Dann bekommt man abzüglich 90 € das Startgeld zurück. Die Starter wurden nun aufgefordert sich aktiv abzumelden. Damit würde dann der Anspruch auf die oben dargestellte vollständige Erstattung entfallen. Habe ich das richtig verstanden?
Zumindest über die Webseite von Mika-Timing ist eine Abmeldung seit gestern nicht mehr möglich. Für 2 Wochen war das noch möglich. Also muss sich Stand jetzt jeder Starter aktiv abmelden.
Ganz unabhängig von der Pandemie bietet Roth die Möglichkeit, dass man sich ohne Angabe von Gründen bis zum 31. März 2020 abmelden kann. Dann bekommt man abzüglich 90 € das Startgeld zurück. Die Starter wurden nun aufgefordert sich aktiv abzumelden. Damit würde dann der Anspruch auf die oben dargestellte vollständige Erstattung entfallen. Habe ich das richtig verstanden?
Wenn Du selbst stornierst, gelten die in den AGBs genannten Bedingungen für eine Stornierung seitens des Teilnehmers. Offenbar ist dort eine Abmeldegebühr von EUR 90 genannt (ich habe es nicht geprüft).
Es ist etwas anderes, wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt. In diesem Fall steht Dir nach meinem Verständnis der bei der Anmeldung gezahlte Geldbetrag ohne Abzüge zu. Ein mögliches Verschulden des Veranstalters spielt dabei keine Rolle.
Das mögliche Verschulden des Veranstalters spielt meiner Meinung nach erst eine Rolle bei Zahlungen an den Teilnehmer, die über eine Rückerstattung der Startgebühr hinausgehen, also Schadenersatz für bereits angefallene Reise- oder Übernachtungskosten. Trifft den Veranstalter keine Schuld, gibt es keinen Schadenersatz, wohl aber die Rückzahlung der Startgelder.
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Persönlich finde ich die Bereitschaft der Teilnehmer gut und sympathisch, die Veranstalter zu unterstützen. Es ist aber zunächst die Rechtslage transparent darzustellen.
Man kann sich ja auch nicht abmelden, wenn die Veranstaltung abgesagt ist. Mit der Absage ist die Abmeldung obsolet geworden.
Jetzt geht es nur noch darum, wer sein Geld wieder haben möchte, wer einen Startplatz für 2021 möchte oder wer freiwillig auf Rückzahlungen verzichtet.
ich verute mal die Feinheiten liegen darin wer absagt oder verbietet.
Wenn das Land Bayern die Veranstaltung verbietet oder untersagt, dann bekommt vermutlich niemand sein Geld zurück. Oder?
Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet, ist das Startgeld zurückzuerstatten. Die Frage nach dem Verschulden spielt dabei keine Rolle. Es ist daher einerlei, ob das Land Bayern die Veranstaltung ermöglicht oder nicht.
Die Frage nach dem Verschulden spielt erst bei Schadenersatz eine Rolle.
Das Video finde ich richtig gut, und die Absage gibt auch Planungssicherheit für alle betroffenen.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Wenn der Veranstalter eine Veranstaltung absagt, ist er nach deutschem Recht zur Erstattung des Startgeldes verpflichtet, und zwar in vollem Umfang. Das gilt unabhängig von der Frage nach dem Verschulden.
So würde ich die Rechtslage auch sehen, ohne die AGB´s der Challange genau zu kennen. Das ist ja auch der Grund warum andere Veranstalter nicht absagen, die werden das auch nicht tun, so lange die Veranstaltung nicht von einer Behörde verboten/nicht genehmigt wird.
Rechtlich ist das Angebot mit €90,- Bearbeitungsgebühr sicher genau zu prüfen, ich sehe eigentlich keinen Grund dafür auch wenn ich gut verstehen kann das man hier versucht Geld einzunehmen.
Wir müssen derzeit leider auch viele Veranstaltungen/Anmeldungen als Dienstleister rückabwickeln. Ehrlich gesagt sind die Kosten und der Aufwand relativ hoch, der Schaden also doppelt und dreifach.
Es ist also immer eine Überlegung wert ob man sein Startgeld zurück hohlt. Einige Veranstaltungen wird es nächster Jahr bestimmt nicht mehr geben, vor allem die kleineren.
Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet, ist das Startgeld zurückzuerstatten. Die Frage nach dem Verschulden spielt dabei keine Rolle. Es ist daher einerlei, ob das Land Bayern die Veranstaltung ermöglicht oder nicht.
Die Frage nach dem Verschulden spielt erst bei Schadenersatz eine Rolle.
ah ok,
wenn das so ist muss ich mir doch als Teilnehmer von IM oder anderen noch nicht abgesagten Veranstaltungen keine Sorgen machen. Entweder starte ich, oder ich bekomme mein Geld zurück, sofern ich nicht den Ausweichtermin annehme oder verschiebe.
Bleibt die Frage ob man sein Geld zurückbekommt, wenn der Ausweichtermin nicht passt und man nicht in 2020 verschieben will oder kann.
wenn das so ist muss ich mir doch als Teilnehmer von IM oder anderen noch nicht abgesagten Veranstaltungen keine Sorgen machen. Entweder starte ich, oder ich bekomme mein Geld zurück, sofern ich nicht den Ausweichtermin annehme oder verschiebe.
Bleibt die Frage ob man sein Geld zurückbekommt, wenn der Ausweichtermin nicht passt und man nicht in 2020 verschieben will oder kann.
Falls deutsches Recht anwendbar ist, ist Dein Startgeld zu erstatten. Ausweichtermine musst Du nicht akzeptieren.
Falls der Veranstalter daran pleite geht, bekommst Du erfahrungsgemäß ± nix.