Ne der Freund, der mir auch beim Radaufbau geholfen hat, besitzt den Drucker und hat das Ding selbst designed. Also erst den Abstand der Extensions, Durchmesser der Extensions und den Durchmesser der Flaschenhalterschraube gemessen und dann etwas herumgespielt. Er hat damit halt beruflich und hobbymäßig etwas zu tun.
Tropfenform oder flacher wäre natürlich noch besser, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es zwischen den Extensions, also vor dem Vorbau und hinter den Händen eine große Rolle spielt.
Aber vielleicht könnte man ja noch eine aero Version 2.0 designen
In unserem US-Pendant auf Slowtwitch gibt es übrigens einen User, der -inspiriert von der hohen Nachfrage nach passenden Aero-Toolboxen alleine innerhalb des Slowtwitch-Forums- aus dem 3d-Druck solcher Behältnisse ein Geschäft gemacht hat:
Bei den aufgerufenen Preisen von 200,- USD, zu denen ja auch noch Versand und Zoll kommen würden, lohnt es sich aber schon ein paar Stunden Zeit in den eigenen 3d-Druck zu investieren.
Und Selbermachen ist ohnehin spannender und wenn es hinhaut auch befriedigender.
Mit stellt sich nur die Frage, wie man das patentieren lassen will?
Mit stellt sich nur die Frage, wie man das patentieren lassen will?
Möglichkeiten gibts da schon, um es zu versuchen (Herstellungsverfahren, also speziell auf den Grgenstand, nicht nur auf 3d-Druck, konkrete Form...). Wird nur schwer, die Patentierbarkeitshürden (Neuheit, erfinderische Tätigkeit) zu nehmen.
Zudem: Gegen wen will man das Patent, so es denn erteilt werden würde, einsetzen? Ich kann aus dem Patent nur gegen gewerbliche Anwender vorgehen. Wenn sich eine Privatperson das Teil zu Hause druckt, hab‘ ich als Patentinhaber keine Handhabe dagegen. Aktuell wäre glaube ich noch nicht mal das Anbieten der CAD-Dateien eine patentverletzende Handlung.
...Wieso? Nur, wenn ich Verfahren schützen lassen will, fällt das GBM in D weg.
M.
Moin M.,
Du schrubst es ja schon:
Neuheit, erfinderische Tätigkeit
gelten doch, afair, auch für Gebrauchsmusterschutz...
Thomas
PS falls da jemand eine 3D Stl Datei zu so einer Box besitzt, ich hä#tte Interesse, da mal einen Blick drauf zu werfen. Wird nur nach Modifikation zur Anpassung auf mein Time X nicht mehr für viele Nutzer brauchbar sein...
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Moin M.,
Du schrubst es ja schon:
Neuheit, erfinderische Tätigkeit
gelten doch, afair, auch für Gebrauchsmusterschutz...
Thomas
Stimmt, auch wenn die erfinderische Höhe beim Gebrauchsmuster auf dem Papier kleiner ist als beim Patent. Da das Gbm zumindest in D nur eingetragen und erst im Streitfall geprüft wird, hast du zumindest eher die Chance, ein Gebrauchsmuster zu bekommen als ein Patent.
Möglichkeiten gibts da schon, um es zu versuchen (Herstellungsverfahren, also speziell auf den Grgenstand, nicht nur auf 3d-Druck, konkrete Form...). Wird nur schwer, die Patentierbarkeitshürden (Neuheit, erfinderische Tätigkeit) zu nehmen.
Zudem: Gegen wen will man das Patent, so es denn erteilt werden würde, einsetzen? Ich kann aus dem Patent nur gegen gewerbliche Anwender vorgehen. Wenn sich eine Privatperson das Teil zu Hause druckt, hab‘ ich als Patentinhaber keine Handhabe dagegen. Aktuell wäre glaube ich noch nicht mal das Anbieten der CAD-Dateien eine patentverletzende Handlung.
M.
Dazu gab es gerade einen Artikel bei heise, das Anbieten von nachgemachten STL-Dateien ist auch verboten. Man müßte auch genau schauen, was den im Patent wirklich beschrieben ist. Ich glaube nicht daran.