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Zitat von qbz
Auch die Wirtschaftsprüfungsfirmen müssen noch mit Klagen rechnen. Es gibt da wohl einen Präzedenzfall.
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Der Abschlussprüfer wird heutzutage bei so etwas immer verklagt und vom Insolvenzverwalter angezeigt, auch wenn er nichts falsch gemacht haben sollte.
Grund 1 für die Zivilklage: "Er ist ja gut versichert." Das Tiefe-Taschen-Argument
Grund 2 für die Zivilklage: "Aus Reputationsgründen wird er schon was zahlen, um das langwierige Klageverfahren abzuwenden." Das Lästigkeitswerts-Argument.
Grund für die Strafanzeige: Nach Eröffnung des Ermittlungsverfahrens durch die StA kommt oft die Beschlagnahme der Unterlagen beim Abschlussprüfer. Dann beantragt der Insolvenzverwalter Akteneinsicht und erhält so Einblick in die Arbeitspapiere des Abschlussprüfers, den er ansonsten nicht bekäme. Die Erkenntnisse daraus verwendet er dann im Zivilprozess.
Fazit: Klagen gegen Abschlussprüfer laufen meist in einer Mischung aus (gewollter?) Unkenntnis über Aufgabe und Tragweite eines Abschlusses und einer Abschlussprüfung ("Wenn im Abschluss etwas falsch war, muss der Prüfer ja etwas falsch gemacht haben") und der Hoffnung, es werde schon eine Zahlung herausspringen, auch wenn Fehler nicht nachweisbar sein sollten.
Ob es im vorliegenden Fall zu Prüfungsfehlern gekommen ist, kann keiner von uns wissen. Aufgrund des oben genannten Mechanismus wird es vermutlich auch nicht gerichtlich geklärt werden.