Der rot-grüne Atomausstieg war eine
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000
Diese wurde von den Kraftwerksbetreiber
freiwillig unterschrieben. Bedingt freiwillig allerdings.
Im Vorfeld (Mai 1998) hatte nämlich die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel die sog. Castor-Transporte gestoppt.
Dies führte innerhalb kurzer Zeit dazu, daß in den Kraftwerken die Kapazitäten für abgebrannte Brennstäbe ausgeschöpft waren und die Anlagen damit praktisch hätten abgeschaltet werden müssen.
Unter diesem „Druck“ haben die Betreiber der o.g. Vereinbarung, welche der Bevölkerung unter den Titel „Atomkonsens“ als Umsetzung eines langewährenden rot-grünen Versprechens verkauft wurde, zugestimmt.
Die Kraftwerksbetreiber haben also der Novelle des Atomgesetzes – welche die Restrommengen später regelte - selbst zugestimmt. Und im Gegenzug haben die sie beispielsweise mit der Planung und Errichtung von standortbezogen Zwischenlagern begonnen – welche übrigens allesamt genehmigt wurden !
Es galt als offenes Geheimnis, daß die Betreiber in der Folge die Fahrweise ihrer Kraftwerke angepasst haben, um die rot-grüne Regierungszeit zu überbrücken und nach dem nächsten Regierungswechsel wieder durchzustarten. Dank großzügig in die Länge gezogenen Revisions- und Wartungsarbeiten und der Möglichkeit, Reststrommengen von Anlagen, die ohnehin unwirtschaftlich geworden waren auf neuere Anlagen übertragen zu können, hat das ja auch prima geklappt.
Der Regierungswechsel kam und mit ihr die vorher verprochene Laufzeitverlängerung. Allerdings mit dem zu erwartenden und erheblichen Gegenwind für Merkel.
Der von Sigmar Gabriel für die SPD geführte Wahlkampf 2009 hatte praktisch nur ein einziges Thema: Asse.
Bezogen auf Sigmar Gabriel war es der erfolgreichste Wahlkampf, den er bis dahin geführt hatte. Das war der Hauptgrund, weshalb er anschließend Parteivorsitzender wurde.
Gegen die am 5.9 2010 von Umweltminister Röttgen und Wirtschaftsminister Brüderle verkündete und anschließend per Gesetz beschlossene Laufzeitverlängerung gab es ziemlichen Streit und mehrere Verfassungsklagen. Eine davon wurde am 28.02.2011 von den Bundesländern Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz eingereicht.
Mit Fukushima (11.03.2011) kam Merkel in erheblichen Erklärungszwang bezüglich der Laufzeitverlängerung.
Sie hat die einmalige Gelegenheit genutzt, das Thema Kernkraft (und damit das einzige Thema mit dem Rot/Grün ihr ernsthaft schaden konnte) schlagartig zu beenden – nennenswerter Widerstand war unter dem Eindruck von Fukushima praktisch ausgeschlossen.
Wenn man so will, dann hatte sie Grundstein dazu bereits 1998 selbst gelegt.