Bereits bei der 1. Lesung wurde für alle klar gestellt um was es geht - sie (die 3 Koaltionäre) haben damit geworben, wenn sie gewählt würden, wird es das mit ihnen nicht mehr geben - und genau das setzen sie um.
Demokratisch gewählte Parteien können jetzt doch nicht meineidig werden - wo kommen wir da hin.... tshh - das Volk erhält jetzt das, was es gewählt hat - sie lassen es laufen.
Das fällt alles weg als Handlungsoption, wird den Ländern ausdrücklich VERBOTEN: 2/8
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Das gilt grundsätzlich, oder? Is es aber nicht so, dass in Hotspot Gebieten mit Inzidenzien über 1000 die Handlungsspielräume der Länder größer sind?
Ich wohne in Bayern in einem der 8 Landkreise, in denen ab Mittwoch so ein halbgarer Lockdown (Zitat Söder: „rechtssicher“) bis 15.12. auch für,Geimpfte gilt. Also Vereinssport dicht, Schwimmbäder dicht (vielleicht aber auch nur 2G+), Restaurants dicht, Kultur dicht, Clubs dicht, Wirtschaften dicht. Hochschulen online etc.
Die Tausend ist eine runde Zahl und Österreich hat bei 1000 die Bremse betätigt, sie steht nirgends, Söder muss das Ding noch durch den Landtag bringen, der Hartmann von den Grünen hat Unterstützung signalisiert, dafür hat Bayern die Bundesregelungen durch den Bundesrat gewunken, auch mit Unterstützung von SPD-Scholz rechnet Söder, der sich seine Gesetze noch mal anschauen will und gegebenfalls eine Nachschärfung/verweichung versprochen hat.
Der alte Schlawiner-Trick: a bisserl wos geaht imma.
Deutschland - einig Amigo-Land
Vor 2 Monaten wär das noch gut gegangen, jetzt reicht die Kumpanei nicht mehr aus.
Das gilt grundsätzlich, oder? Is es aber nicht so, dass in Hotspot Gebieten mit Inzidenzien über 1000 die Handlungsspielräume der Länder größer sind?
Ich wohne in Bayern in einem der 8 Landkreise, in denen ab Mittwoch so ein halbgarer Lockdown (Zitat Söder: „rechtssicher“) bis 15.12. auch für,Geimpfte gilt. Also Vereinssport dicht, Schwimmbäder dicht (vielleicht aber auch nur 2G+), Restaurants dicht, Kultur dicht, Clubs dicht, Wirtschaften dicht. Hochschulen online etc.
Das neue Infektionsschutzgesetz tritt am Donnerstag inkraft, bis dahin gilt das bisherige, auf dessen Grundlage der bayrische Landtag den Teillockdown entschieden hat.
Nur wird jedes Gericht dem Hotelier oder Wirt recht geben, der unter Berufung auf die Gültigkeit bis 19.3.22 Gäste bewirtet, oder jedem Ladenbesitzer, der sein Geschäft weiter offen halten will, sollte der Bundestag bis dahin etwas Gegenteiliges beschliessen....
Gerichte müssen sich an aktuelle Gesetze halten. Wenn sich die Rechtslage ändert, dann muss sich jedes Gericht an die geänderte Gesetzeslage anpassen.
Gerichte müssen sich an aktuelle Gesetze halten. Wenn sich die Rechtslage ändert, dann muss sich jedes Gericht an die geänderte Gesetzeslage anpassen.
Betrachte doch mal die Frage inhaltlich und nicht so formal-abstrakt, auf der ich Dir einfach antworte, Gerichte überprüfen bei Klagen Gesetze auf Rechtmässigkeit.
Inhaltlich: Beschliesst der Bundestag erneut die Möglichkeit von Lockdownmassnahmen, muss der Grundsatz der Rechtsicherheit (gültig bis März) gegenüber der Gefährdung des Allgemeinwohls abgewogen werden. Der Gesetzgeber müsste also wieder eine allgemeine Notlage mit Sachverständigen begründet beschliessen, um eine Gefährdung des Allgemeinwohls über die Rechtsicherheit zu stellen, damit Lockdownmassnahmen wieder zulässig sind. Für wie wahrscheinlich hälst Du das? Ausserdem müsste der Staat wiederum die Betroffenen für die wirtschaftlichen Ausfälle teuer entschädigen (mit der FDP unvorstellbar und in einer Situation, wo die Ampel das Geld für Klima verwenden will.)
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