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Alt 21.11.2021, 12:19   #27481
Bleierpel
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Registriert seit: 05.07.2007
Beiträge: 2.680
Verschoben Bundeswahl-Thread
__________________
früher: sex and drugs and rock `n roll.
heute: betablocker, insulin und kamillentee


„Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr an Energie als dessen Produktion.“

Geändert von Bleierpel (21.11.2021 um 12:44 Uhr).
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Alt 21.11.2021, 12:57   #27482
Helios
Szenekenner
 
Registriert seit: 16.09.2015
Beiträge: 2.517
Bereits bei der 1. Lesung wurde für alle klar gestellt um was es geht - sie (die 3 Koaltionäre) haben damit geworben, wenn sie gewählt würden, wird es das mit ihnen nicht mehr geben - und genau das setzen sie um.

Demokratisch gewählte Parteien können jetzt doch nicht meineidig werden - wo kommen wir da hin.... tshh - das Volk erhält jetzt das, was es gewählt hat - sie lassen es laufen.
Helios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2021, 13:15   #27483
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.884
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Hier noch mal klarer von Prof. Franz C. Mayer:

Das fällt alles weg als Handlungsoption, wird den Ländern ausdrücklich VERBOTEN: 2/8
[…]
Das gilt grundsätzlich, oder? Is es aber nicht so, dass in Hotspot Gebieten mit Inzidenzien über 1000 die Handlungsspielräume der Länder größer sind?

Ich wohne in Bayern in einem der 8 Landkreise, in denen ab Mittwoch so ein halbgarer Lockdown (Zitat Söder: „rechtssicher“) bis 15.12. auch für,Geimpfte gilt. Also Vereinssport dicht, Schwimmbäder dicht (vielleicht aber auch nur 2G+), Restaurants dicht, Kultur dicht, Clubs dicht, Wirtschaften dicht. Hochschulen online etc.

https://www.bayern.de/wp-content/upl...ia-Post_sq.jpg
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2021, 13:27   #27484
Helios
Szenekenner
 
Registriert seit: 16.09.2015
Beiträge: 2.517
Die Tausend ist eine runde Zahl und Österreich hat bei 1000 die Bremse betätigt, sie steht nirgends, Söder muss das Ding noch durch den Landtag bringen, der Hartmann von den Grünen hat Unterstützung signalisiert, dafür hat Bayern die Bundesregelungen durch den Bundesrat gewunken, auch mit Unterstützung von SPD-Scholz rechnet Söder, der sich seine Gesetze noch mal anschauen will und gegebenfalls eine Nachschärfung/verweichung versprochen hat.

Der alte Schlawiner-Trick: a bisserl wos geaht imma.

Deutschland - einig Amigo-Land

Vor 2 Monaten wär das noch gut gegangen, jetzt reicht die Kumpanei nicht mehr aus.
Helios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2021, 13:32   #27485
qbz
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Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.254
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Das gilt grundsätzlich, oder? Is es aber nicht so, dass in Hotspot Gebieten mit Inzidenzien über 1000 die Handlungsspielräume der Länder größer sind?

Ich wohne in Bayern in einem der 8 Landkreise, in denen ab Mittwoch so ein halbgarer Lockdown (Zitat Söder: „rechtssicher“) bis 15.12. auch für,Geimpfte gilt. Also Vereinssport dicht, Schwimmbäder dicht (vielleicht aber auch nur 2G+), Restaurants dicht, Kultur dicht, Clubs dicht, Wirtschaften dicht. Hochschulen online etc.

https://www.bayern.de/wp-content/upl...ia-Post_sq.jpg
Das neue Infektionsschutzgesetz tritt am Donnerstag inkraft, bis dahin gilt das bisherige, auf dessen Grundlage der bayrische Landtag den Teillockdown entschieden hat.
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2021, 13:38   #27486
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Logisch. Ist mir nicht unbekannt.

Nur wird jedes Gericht dem Hotelier oder Wirt recht geben, der unter Berufung auf die Gültigkeit bis 19.3.22 Gäste bewirtet, oder jedem Ladenbesitzer, der sein Geschäft weiter offen halten will, sollte der Bundestag bis dahin etwas Gegenteiliges beschliessen....
Gerichte müssen sich an aktuelle Gesetze halten. Wenn sich die Rechtslage ändert, dann muss sich jedes Gericht an die geänderte Gesetzeslage anpassen.

Geändert von Hafu (21.11.2021 um 13:50 Uhr).
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Alt 21.11.2021, 13:39   #27487
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.884
Und dann is auch das Hotspot Thema Geschichte? Ich hab voll den Überblick verloren, ehrlich gesagt.
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2021, 14:43   #27488
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.254
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Gerichte müssen sich an aktuelle Gesetze halten. Wenn sich die Rechtslage ändert, dann muss sich jedes Gericht an die geänderte Gesetzeslage anpassen.
Betrachte doch mal die Frage inhaltlich und nicht so formal-abstrakt, auf der ich Dir einfach antworte, Gerichte überprüfen bei Klagen Gesetze auf Rechtmässigkeit.

Inhaltlich: Beschliesst der Bundestag erneut die Möglichkeit von Lockdownmassnahmen, muss der Grundsatz der Rechtsicherheit (gültig bis März) gegenüber der Gefährdung des Allgemeinwohls abgewogen werden. Der Gesetzgeber müsste also wieder eine allgemeine Notlage mit Sachverständigen begründet beschliessen, um eine Gefährdung des Allgemeinwohls über die Rechtsicherheit zu stellen, damit Lockdownmassnahmen wieder zulässig sind. Für wie wahrscheinlich hälst Du das? Ausserdem müsste der Staat wiederum die Betroffenen für die wirtschaftlichen Ausfälle teuer entschädigen (mit der FDP unvorstellbar und in einer Situation, wo die Ampel das Geld für Klima verwenden will.)

Geändert von qbz (21.11.2021 um 16:55 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
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