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Alt 18.12.2018, 13:12   #1
triwolf
Szenekenner
 
Benutzerbild von triwolf
 
Registriert seit: 09.10.2006
Beiträge: 303
Haftung bei Sturz wegen Glatteis auf Radweg

Servus zusammen,

mich hat es heute morgen leider wegen der Eisglätte auf den Asphalt gelegt. Ich war um 8:15 auf dem Radweg einer Vorfahrtstraße in München unterwegs. Aus der Seitenstraße kam ein Fahrzeug und nahm mir praktisch die Vorfahrt. Ich musste bremsen, dann ist mein Vorderrad auf einer eisglatten Stelle weggeschmiert und ich lag da. Helm und den dicken Winterklamotten zum Dank bin ich bis auf etliche Blutergüsse okay. Die PKW Fahrerin ist auch sofort ausgestiegen und hat sich nach meinem Befinden erkundigt und entschuldigt. Ohne Glätte wäre ich locker vor dem Fahrzeug zu stehen gekommen und es wäre nichts passiert. In der Stadt ist das ja praktisch Fahrradalltag.
Eine eventuelle Schuld würde in dem Fall sicher bei der PKW Fahrerin liegen. Wie wäre es denn nun, wenn ich nur gebremst hätte um meine Geschwindigkeit etwas zu verringern? Wäre die Stadt eventuell haftbar wegen Versäumen der Streupflicht?
Insgesamt waren heute fast alle Radwege in München immer wieder mal mit Glatteis überzogen. Der Regen hat gestern nacht gegen 22 Uhr aufgehört und da kann man dann auch nicht mehr von Blitzeis oder überraschenden Verhältnissen sprechen. Hat die Stadt hier ihre Räum- und Streupflicht verletzt? Was meint die geballte Forenintelligenz?

Edit: Ich frage aus reinem Interesse und habe nicht vor hier irgendwelche rechtlichen Schritte einzuleiten
__________________
The grass is always greener on the other side ...

Geändert von triwolf (18.12.2018 um 16:18 Uhr).
triwolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2018, 13:23   #2
Nobodyknows
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 5.824
Zitat:
Zitat von triwolf Beitrag anzeigen
Hat die Stadt hier ihre Räum- und Streupflicht verletzt? Was meint die geballte Forenintelligenz?
Ich meine Du bist chancenlos.
StVO § 3 (1) zweiter Satz: "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Du bist zu schnell gefahren. Fertig.
Ich kenne jemanden sehr hartnäckigen (mit Rechtschutzversicherung).
Der hat sich mit dem Motorroller auf nassen großflächigen Fahrbahnmarkierungen abgelegt.
Er zog als ausgeprägter Korinthenkacker ziemlich viele Register und versuchte die Stadt zu packen. Aber es führte zu nichts.

Gruß
N.
Nobodyknows ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2018, 13:34   #3
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.758
Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen
Ich meine Du bist chancenlos.
StVO § 3 (1) zweiter Satz: "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Du bist zu schnell gefahren. Fertig.
Ich kenne jemanden sehr hartnäckigen (mit Rechtschutzversicherung).
Der hat sich mit dem Motorroller auf nassen großflächigen Fahrbahnmarkierungen abgelegt.
Er zog als ausgeprägter Korinthenkacker ziemlich viele Register und versuchte die Stadt zu packen. Aber es führte zu nichts.

Gruß
N.
Es ist auch letztlich unmöglich für die Stadt bei einsetzendem Eisregen, jede Strasse unmittelbar zu streuen. Das geht rein praktisch nicht, also kann man für etwas was nicht realisierbar ist, niemand haftbar machen.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2018, 13:35   #4
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.252
Hi Triwolf,

gut daß Du so weit OK bist.
Frohes Wundenlecken weiterhin.

Zitat:
Zitat von triwolf Beitrag anzeigen
Ich war um 8:15 auf dem Radweg einer Vorfahrtstraße in München unterwegs.
...
Ich musste bremsen, dann ist mein Vorderrad auf einer eisglatten Stelle weggeschmiert ....
Ohne Glätte wäre ich locker vor dem Fahrzeug zu stehen gekommen und es wäre nichts passiert.
....
Eine eventuelle Schuld würde in dem Fall sicher bei der PKW Fahrerin liegen.
Schmales Brett,
1. Hat sie Dich nicht berührt so ist sie nur mittelbar an Deinem Unfall beteiligt.
2. Sorry, Du hast gefragt, hattest Du offensichtlich für die Umstände nicht die angepasste Geschwindigkeit. Sie ist nicht so leicht dafür haftbar zu machen, daß Du Dein Rad nicht beherrschst.

Zitat:
Zitat von triwolf Beitrag anzeigen
Wäre die Stadt eventuell haftbar wegen Versäumen der Streupflicht? Hat die Stadt hier ihre Räum- und Streupflicht verletzt? Was meint die geballte Forenintelligenz?
Ja könntest Du einwenden, allerdings gibt es eine Benutzungspflicht ja auch nur solange der Radweg benutzbar ist. Das ist er wenn er nicht geräumt/gestreut ist offensichtlich nicht und Du hättest die Fahrbahn benutzen können um der Gefahr zu entgehen. Weiterhin wäre hier wieder die Anpassung der Fahrweise anzuführen.
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tandem65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2018, 14:06   #5
Hafu
 
Beiträge: n/a
Heute früh war es wirklich ordentlich glatt.
Habe auf dem Weg zur Arbeit an einer Stelle, wo ich sonst stets auf dem Radweg fahre für 2km die parallel verlaufende Bundesstraße benutzt, die im Gegensatz zum Radweg bestens gestreut und eisfrei war.
Wurde dann natürlich dreimal angehupt, einmal mit runtergekurbelten Fenster und begleitender Schimpftirade, weil den Zusammenhang überholende Autofahrer logischerweise nicht kapieren. Aber das nehme ich dann in solchen Situationen in Kauf.
  Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2018, 14:21   #6
triwolf
Szenekenner
 
Benutzerbild von triwolf
 
Registriert seit: 09.10.2006
Beiträge: 303
Ich will jetzt überhaupt kein Fass aufmachen, letztlich ist nichts passiert was den Aufwand auch nur im Ansatz rechtfertigen würde. Meine Frage ist sozusagen mehr aus "was wäre wenn" Interesse.
Das mit der angepassten Geschwindigkeit hat natürlich was. Da kriegst Du letztendlich jedem den Wind aus den Segeln genommen

Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Es ist auch letztlich unmöglich für die Stadt bei einsetzendem Eisregen, jede Strasse unmittelbar zu streuen. Das geht rein praktisch nicht, also kann man für etwas was nicht realisierbar ist, niemand haftbar machen.
Da stimme ich Dir voll und ganz zu. Allerdings, wie ich schrieb: Der Regen hat am Vorabend um 22 Uhr aufgehört und ich war jetzt auch nicht um 5 Uhr morgens unterwegs, sondern nach 8 Uhr. Wir reden in dem Fall also nicht von plötzlich einsetzendem Eisregen.

Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Ja könntest Du einwenden, allerdings gibt es eine Benutzungspflicht ja auch nur solange der Radweg benutzbar ist. Das ist er wenn er nicht geräumt/gestreut ist offensichtlich nicht und Du hättest die Fahrbahn benutzen können um der Gefahr zu entgehen. Weiterhin wäre hier wieder die Anpassung der Fahrweise anzuführen.
War mir so gar nicht bewusst, dass ich die Fahrbahn hätte benutzen können. Wenn ich da an das Gehupe und Gebrüll der Autofahrer denke die sofort auf meine vermeintliche Radwegnutzungspflicht hinweisen
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triwolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2018, 14:25   #7
~anna~
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Beiträge: 3.685
Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen
Ich meine Du bist chancenlos.
StVO § 3 (1) zweiter Satz: "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Du bist zu schnell gefahren. Fertig.
Naja, dann ist man aber quasi immer selbst schuld, wenn einem jemand die Vorfahrt nimmt und deshalb ein Unfall passiert?
Ich hatte vor 2 Wochen auch nen Crash, weil ein entgegenkommender Autofahrer abrupt links abgebogen ist und ich ihm seitlich ins Auto rein. Wäre ich mit 5km/h unterwegs gewesen, hätte ich wohl auf 0 bremsen können. Da ich aber 35km/h hatte ging sich das nicht mehr aus. Die Schuld liegt trotzdem natürlich beim Autofahrer.
(Bisschen anderer Fall, weil ich ja tatsächlich ins Auto gecrasht bin.)
~anna~ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2018, 14:41   #8
tandem65
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Beiträge: 9.252
Zitat:
Zitat von ~anna~ Beitrag anzeigen
(Bisschen anderer Fall, weil ich ja tatsächlich ins Auto gecrasht bin.)
Entscheidender Punkt!
Wie ich oben bereits schrub.
Auch bei Dir, gut daß Du so weit wohlauf bist.
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