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Alt 04.09.2018, 15:38   #9
jannjazz
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Benutzerbild von jannjazz
 
Registriert seit: 10.08.2011
Ort: Metropolregion Hamburg, auf dem Dorf
Beiträge: 5.880
34.9 Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz
ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der
Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.
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Alt 04.09.2018, 15:39   #10
Nobodyknows
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 5.824
Zitat:
Zitat von icke Beitrag anzeigen

Ich habe zwar Fremde Hilfe in Anspruch genommen...
Genau. Sportordnung § 7 (Grundregeln)

7.7
Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Wettkampfteilnehmer, ist
verboten
, soweit die SpO keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten
insbesondere Notfälle (Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter
hierfür eingesetzte Personen. Zudem können Ausnahmen zu dieser Regelung bei
Mannschaftswettbewerben und Ligawettkämpfen gelten. Diese sind an entsprechender
Stelle oder in der LigO zu finden.

Gruß
N.
Nobodyknows ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2018, 15:46   #11
Mirko
Auf eigenen Wunsch stillgelegt
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 6.768
Zitat:
Zitat von Mirko Beitrag anzeigen
Würde mich wundern wenn irgendwo stehen würde das man den neo nicht schon im Wasser ausziehen darf.
Zitat:
Zitat von jannjazz Beitrag anzeigen
34.9 Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz
ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der
Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.
Uhhhh peinlich... irgendwann sollte ich die Sportordnung doch mal lesen oder wenn ich sie schon nicht lese wenigstens nicht blöd rum schwätzen

Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen
Genau. Sportordnung § 7 (Grundregeln)

7.7
Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Wettkampfteilnehmer, ist
verboten
Immerhin der Verdacht war richtig ...
Mirko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2018, 15:49   #12
Foxi
Szenekenner
 
Benutzerbild von Foxi
 
Registriert seit: 24.02.2009
Ort: Somewhere below the rainbow
Beiträge: 1.709
Zitat:
Zitat von jannjazz Beitrag anzeigen
34.9 Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz
ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der
Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.
So sehr ich deine Kompetenz und Erfahrung schätze, aber die von dir zitierte Regel greift nur für das Verhalten in der Wechselzone bzw. im Umkleidebereich. Und betrifft m.E. auch nur das Halb- bzw. Ganz-Ausziehen des Neos auf dem Weg dorthin. Oder?
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"Sport hat die Kraft, die Welt zu verändern. Er hat die Kraft, zu inspirieren. Er hat die Kraft, Menschen zu vereinen, wie es sonst nur weniges kann. Sport kann Hoffnung erwecken, wo vorher nur Verzweiflung war." (Nelson Mandela)
Foxi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2018, 15:51   #13
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Mirko Beitrag anzeigen
...Ein Kumpel von mir musste sich bei einer Langdistanz kurz an einem Boot festhalten nach 1000 Meter schwimmen weil er auch irgendwie kurz Probleme hatte und wurde sofort aus dem Rennen genommen. Das waren bei ihm dann ne sehr kurze erste LD und sehr teure 1000 Meter Schwimmen gewesen. Also seh es positiv
Laut §35.2 ist Festhalten an geeigneten Gegenständen während des Schwimmens ausdrücklich erlaubt.

Zitat:
Dem Teilnehmer ist es zu seiner eigenen Sicherheit erlaubt, sich während des
Schwimmens an geeigneten Stellen festzuhalten. Er darf sich keinen Vorteil
verschaffen.
Wenn dein Kumpel also nur erschöpft war oder/ und mal durchatmen musste, dann war die Disqualifikation nicht von der Sportordnung gedeckt. Natürlich darf das Boot dann nicht aktiv mit Motor oder Rudern angetrieben sein

Anders wäre die Sachlage, wenn es sich um einen Notfall handelte, so dass er mehr Hilfe als nur das Festhalten an einem Boot/SUP oder einer Boje in Anspruch genommen hat. Wenn das Rettungspersonal oder ein Kampfrichter aktiv Hilfe geleistet also bei einem echten Notfall hat, dann darf ein Teilnehmer seinen Wettkampf nicht mehr fortsetzen.
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Alt 04.09.2018, 16:01   #14
JENS-KLEVE
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Die Frau mit dem Board war nicht Ehefrau vom Teilnehmer, sondern eine Helferin des Veranstalter Teams. Sie hätte jedem bei bei einem Problem geholfen und schneller war er auch nicht dadurch.
Der Wettkampf darf unterbrochen werden, wenn man anschließend wieder an der gleichen Stelle fortsetzt.

Ich tippe auf einen Kommunikationsfehler.


„Ich hab hier einen Nero was soll ich mit dem machen?“

Was war los, wo kommt der her?

„Da war so ein Typ voll im Arsch, der hat sich bei mir eben festgehalten, Teil ausgezogen und dann hab ich den an Land gebracht. Der hat sein Rennen dann aber doch noch weitergemacht.“
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Alt 04.09.2018, 16:09   #15
jannjazz
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Beiträge: 5.880
Sportsfreunde, solltet Ihr der Meinung sein es gäbe redaktionelle Fehler in der Sportordnung wendet Euch bitte an die geeignete Stelle, inhaltlich dürfte die Sache doch wohl klar sein, oder? Die Wettkampfstrecke ist nicht die Umkleidekabine.
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Alt 04.09.2018, 16:18   #16
JENS-KLEVE
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Ort: KLEVE
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Es kommt immer mal vor, dass ein Athlet nach dem Start Panik bekommt oder Beklemmungen hat, zurückschwimmt, Neo auszieht und doch nochmal von vorn beginnt. Das gab meines Wissens noch nie eine Disqualifikation.

Die Regel, die du zitierst resultiert daher, dass manche Athleten gerne ihren neo auf dem Weg vom Wasser zum Fahrrad ganz ausziehen würden um besser rennen zu können, dabei aber zwangsläufig anderen kurz im Weg stehen würden. Daher darf man den nur bis zur Hüfte ausziehen. In diesem konkreten Fall ist die Lage eine ganz andere, er wollte nämlich ohne neo schwimmen, und das darf man.
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